1,5 Millionen Euro zusätzlich für Originale

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt in diesem Jahr das schriftliche Kulturgut unter deutlich stärkeren Schutz: Das Sonderprogramm für Originalerhalt ist um 1,5 Million Euro aufgestockt worden, sodass nun im Jahr 2018 insgesamt 2,5 Millionen Fördermittel beim Bund beantragt werden können. Kulturstaatsministern Grütters erklärt dazu: „Vielfach sind historische Handschriften und Bücher in unseren Archiven und Bibliotheken durch Säurefraß, Feuchtigkeit und Schimmel in ihrer Substanz akut gefährdet. Als kultureller Schatz muss dieses Erbe vor dem schleichenden Verfall bewahrt und für künftige Generationen erhalten werden. Wie die Nachfrage zu dem erstmals im Jahr 2017 aufgelegten Sonderprogramm zeigt, besteht ein großer Bedarf an Fördergeldern. Für 2018 werden die Sondermittel für die Rettung des bedrohten schriftlichen Kulturerbes nunmehr auf 2,5 Million Euro erhöht.“

Die Bundesmittel stehen zur Bearbeitung von Originalen per Mengenverfahren wie Entsäuerung, Reinigung und Verpackung zur Verfügung und sind an eine Kofinanzierung auf Länderseite von mindestens 50 Prozent gebunden. Demnach können im laufenden Jahr über das Sonderprogramm insgesamt 5 Millionen Euro in den Originalerhalt investiert werden. Monika Grütters weiter: „Die Rettung unseres schriftlichen Kulturerbes ist nur mit vereinten Kräften von Bund, Ländern und Kommunen zu bewältigen. Insbesondere auf Länderebene lässt sich als Reaktion auf das Sonderprogramm 2017 bereits ein größeres Engagement feststellen. Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Niedersachsen haben ihre Landesmittel erhöht, um sich bei seiner Fortführung auch mit eigenen Förderungen beteiligen zu können.“ Alle Anträge sind an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts, KEK, zu richten.

 

Originalerhalt im Mengenformat – das BKM-Sonderprogramm

Seit der Veröffentlichung der Bundesweiten Handlungsempfehlungen der KEK zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts in Deutschland im Jahr 2015 ist bekannt: In Archiven sind Papiere im Umfang von 1,8 Millionen Regalmetern vom Zerfall durch Säure bedroht, in wissenschaftlichen Bibliotheken müssen rund 9 Millionen Bände entsäuert werden. Diese Bilanz machte unmissverständlich deutlich: Originale müssen in größeren Mengen und das länder- und einrichtungsübergreifend koordiniert gesichert werden, wenn Grundlagen für Wissenschaft und Forschung erhalten und gravierende Lücken in der schriftlichen Überlieferung verhindert werden sollen.

Ursula Hartwieg, Leiterin der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), erläutert: „Originale in unseren Archiven und Bibliotheken zu sichern, heißt vor allem auch: große Mengen zu bearbeiten. Vielerorts sind die Einrichtungen mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe überfordert – das haben wir in unserer Bestandsaufnahme 2015 nachgewiesen und erfahren wir seit jeher im täglichen Kontakt mit den Projekten. Die Mittelerhöhung für das Sonderprogramm ist ein ausgesprochen erfreuliches Signal für die Arbeit der KEK, aber  insbesondere für die Archive und Bibliotheken in den Ländern und Kommunen. Unser aller Engagement wird sich ganz sicher auszahlen: Schließlich geht es darum, unersetzbare Quellen für Forschung, Wissenschaft und Kultur für unsere folgenden Generationen zu erhalten.“


Anträge können noch bis zum 27. Juli 2018 eingereicht werden.
Hinweise zur Beantragung sowie Ausschreibung und Antragsunterlagen des Sonderprogramms 2018

Projekterfolge des Sonderprogramms 2017


Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK)
an der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz
Unter den Linden 8
10117 Berlin

Leiterin Dr. Ursula Hartwieg
Telefon: 030 266 43 1454

facebook.com/originalerhalt
instagram.com/originalerhalt
twitter.com/originalerhalt

0 Kommentare

Ihr Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.