„Habe nun, ach! Philosophie, Juristerei und Medizin …“ – Weitere Vorträge zur Materialität von Schriftlichkeit

Mit einem geradezu faustischen Programm startete in dieser Woche eine Serie von Vorträgen, mit denen unsere etablierte Veranstaltungsreihe Die Materialität von Schriftlichkeit – Bibliothek und Forschung im Dialog in loser Folge flankiert werden soll. Selbstverständlich ist damit keinesfalls auf eine wie auch immer geartete Beteiligung Mephistos an der Konzeption dieses neuen Formats angespielt, sondern vielmehr auf dessen Themenprofil, denn von der Philosophie ging es stracks auf das Feld der Rechtswissenschaften. Ob es uns freilich gelingen wird, die frisch begründete Reihe mit Beiträgen zu medizinischen und theologischen Inhalten fortzusetzen? Ein Blick in das „geheimnisvolle Buch, von Nostradamus‘ eigner Hand“ würde vermutlich die Antwort verraten. Aber lassen Sie sich doch lieber überraschen, denn der nächste Termin ist bereits für Mitte Februar 2016 geplant!

Den Auftakt jedenfalls markierte am vergangenen Dienstag der Berliner Kunst- und Medientheoretiker Stefan Heidenreich mit einer Analyse der Dissertation als Format akademischer Datenverarbeitung. Auf Quellenbasis von an der Philosophischen Fakultät der heutigen Humboldt-Universität zu Berlin verteidigten Doktorarbeiten aus den Jahren 1817 bis 1883 rekonstruierte der Referent unter Einsatz von Verfahren des distant reading den Wandel der Dissertation von einer lateinisch verfassten Ritualschrift zur wissenschaftlichen Textsorte, wie wir sie heute kennen. Dabei nahm die im Vortrag vorgestellte quantitativ-statistisch angelegte Untersuchung, die im Übrigen selbst im Rahmen eines an der Leuphana Universität Lüneburg angesiedelten Promotionsvorhabens durchgeführt wird, vor allem die Materialität der Dissertationsschriften in den Fokus – konkret etwa deren Format, Seitenzahl und Kapitellänge.

Bereits zwei Tage später – also am gestrigen Donnerstag – widmeten Dr. Patrizia Carmassi (Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel) und Prof. Dr. Gisela Drossbach (Ludwig-Maximilians-Universität München/Universität Augsburg) den zweiten Themenabend der Materialität kanonistischer Rechtshandschriften des deutschen Mittelalters. Anlass für diesen Dialog zwischen den Perspektiven von Kodikologie und rechtshistorischer Forschung gab das Erscheinen der Akten der von den beiden Referentinnen an der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel veranstalteten Tagung Rechtshandschriften des deutschen Mittelalters: Produktionsorte und Importwege. Eingeladen hatten der Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung gemeinsam mit der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin.

Neben dem unmittelbaren wissenschaftlichen Ertrag für die Vermessung von historischen Sammlungskontexten und Transferprozessen mittelalterlicher Rechtscodices gab der Gemeinschaftsvortrag zugleich anregende Impulse, das Potential der Forschung zu materialen (Text)Kulturen in interdisziplinärer Perspektive weiter auszuloten – zumal mit Blick auf zwei aktuelle wissenschaftspolitische Debatten. Denn zum einen sollte die „Wiederentdeckung“ der Objekte  im Zuge des material turn der Geistes- und Kulturwissenschaften eminent dazu beitragen können, die Position der – wie der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands warnt – von ihrer Marginalisierung bedrohten Historischen Grundwissenschaften zu stärken. Zum anderen aber dürfte das Paradigma des new materialism gerade auch die von Seiten des Wissenschaftsrats geforderte Aufwertung der juristischen Grundlagenfächer und transdisziplinäre Öffnung der Rechtswissenschaften rasant befördern. Die anbrechende Epoche der „Neuen alten Sachlichkeit“ hat insofern also die Chance, zu einem veritablen Goldenen Zeitalter etwa der Rechtsarchäologie und -ikonographie zu werden. Und vielleicht wird man schon in wenigen Jahren von den Angehörigen der juristischen Fakultäten sagen: „Hier ist das Wohlbehagen erblich, Die Wange heitert wie der Mund, Ein jeder ist an seinem Platz unsterblich, Sie sind zufrieden und gesund.

 

 

 

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