Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://blog.sbb.berlin/ veröffentlichte Website der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 17.06.2023 – 19.06.2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache stehen noch nicht zur Verfügung. Daher entspricht die Website derzeit nicht den Anforderungen des §4 der BITV 2.0.
  • Einzelne verlinkte Grafiken und Layoutgrafiken verfügen über keinen Alternativtext bzw. keinen leeren Alternativtext und entsprechen somit nicht der Anforderung 1.1.1 nach WCAG 2.1.
  • Stumme Videodateien sind nicht mit einer gleichwertigen Medienalternative versehen und entsprechen nicht vollständig der Anforderung 1.2.1 nach WCAG 2.1.
  • Überschriften strukturieren einzelne Seiten nicht sinngemäß und entsprechen nicht vollständig der Anforderung 1.3.1 nach WCAG 2.1.
  • Auf der Kalender-Seite ist die Legende nicht ohne Farbe lesbar und entspricht somit nicht der Anforderung 1.4.1 der WCAG 2.1.
  • Die Navigation überlagert den Inhaltsbereich (in Einzelfällen im Browser Firefox) bei einer Vergrößerung auf 200% und entspricht somit nicht der Anforderung 1.4.4 der WCAG 2.1.
  • Einzelne Slideshows können nicht angehalten werden und es kann in seltenen Fällen zu blinkenden Elementen kommen, daher entspricht dies nicht der Anforderung 2.2.2 der WCAG 2.1.
  • Bilder werden nicht deutlich durch den Tastaturfokus hervorgehoben und entsprechen somit nicht der Anforderung 2.4.7 der WCAG 2.1.
  • Nicht alle anderssprachigen Wörter und Abschnitte sind gekennzeichnet und entsprechen somit nicht vollständig der Anforderung 3.2.1 der WCAG 2.1.
  • Navigationsmechanismen sind nicht immer einheitlich, da wichtige Seiten nur von der Startseite aus erreichbar sind, was nicht der Anforderung 3.2.3 der WCAG 2.1 entspricht.
  • Die Beschriftungen von Formularen sind rechts-bündig und das Kommentarfeld hat keine Beschriftung, außerdem sind die Hinweise zum Korrigieren von Fehlern nicht deutlich genug, so dass die Anforderungen 3.3.2 und 3.3.3 der WCAG 2.1 nicht erfüllt sind.
  • Verlinkte PDF-Dateien sind teilweise nicht vollständig barrierefrei im Sinne der Anforderungen der WCAG 2.1 nutzbar.

Die noch nicht erfüllten Anforderungen werden im Rahmen eines umfassenden Relaunches der Webseite umgesetzt, der aktuell vorbereitet wird.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19.06.2023 erstellt und zuletzt am 03.08.2023 aktualisiert.

Barrieren melden: Ansprechpersonen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter „Barriere melden“ an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.