Bundesweite Handlungsempfehlungen für die Erhaltung Schriftlichen Kulturguts veröffentlicht
Das Ziel ist erreicht: Die Bundesweiten Handlungsempfehlungen zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken sind veröffentlicht. Damit hat die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), die in der Staatsbibliothek zu Berlin angesiedelt ist, zum Abschluss der Pilotphase in 2015 ihren Kernauftrag erfüllt.
Der Fachbeirat der KEK legt mit den „Bundesweiten Handlungsempfehlungen“ eine umfassende Bilanz zu Schäden und Gefahren für das schriftliche Kulturerbe in Archiven und Bibliotheken Deutschlands vor. Gleichzeitig fasst das Papier erstmals in einem sparten- und länderübergreifenden Gesamtkonzept Aufgabenfelder zusammen, die zur Sicherung des schriftlichen Kulturguts gestärkt werden müssen.
Mit Förderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) hat die KEK mit den „Handlungsempfehlungen“ einen Wegweiser geschaffen, der für zielführende Abstimmungen und die erforderliche einrichtungs- und länderübergreifende Zusammenarbeit aller Verantwortungsebenen Orientierung bietet.
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