Lesesäle der Staatsbibliothek zu Berlin-PK - Lizenz CC BY-SA-NB

3G-Regeln und Maskenpflicht am Arbeitsplatz | 3G rules and mandatory masks

Aktuelle Regelung: 2G/3G + FFP2 in der Staatsbibliothek | 2G/3G + FFP2 rules


Erhöhung der Schutzmaßnahmen ab 19.11.2021

Angesichts der Entwicklung der pandemischen Lage wird die Kontrolle zur Einhaltung der 3G-Regeln – Nachweis des vollen Impfschutzes, der Genesung oder eines negativen Testergebnisses (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) – von den Einlasskontrollen der Lesesäle an die Eingangsbereiche der Gebäude verlegt. Bitte halten Sie dort Ihren elektronischen oder gedruckten Nachweis sowie einen Lichtbildausweis bereit.
Bitte beachten Sie, dass künftig bereits für den Zugang zur Anmeldung in beiden Häusern und zum Buchabholbereich für die Ausleihe außer Haus im Haus Potsdamer Straße ein 3G-Nachweis erforderlich ist.

Wie schon in anderen großen wissenschaftlichen Bibliotheken in Berlin wird das Tragen einer medizinischen Maske auch an den Arbeitsplätzen für unsere Nutzerinnen und Nutzer wieder zur Pflicht.

Beide Maßnahmen dienen dem Schutz aller Besuchenden und Mitarbeitenden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen.


Increasing protective measures from 19 November 2021

In view of the development of the pandemic situation, the check for compliance with the 3G rules – proof of full vaccination protection, recovery or a negative test result (PCR test not older than 48 hours, rapid test not older than 24 hours) – will be moved from the entrance controls of the reading rooms to the entrance areas of the buildings. Please have your electronic or printed proof and photo ID ready there.
Please note that in future 3G proof will already be required for access to the registration desks in both buildings and to the book collection area for external use in the Haus Potsdamer Straße.

As is already the case in other large academic libraries in Berlin, the wearing of a medical mask will once again become obligatory for our users at the study places.

Both measures serve to protect all visitors and staff.
Thank you for your understanding and your cooperation in implementing these safety measures.

28 Kommentare
    • Beate Schindler
      Beate Schindler sagte:

      Für Nutzende der offenen Kabinen im 5. OG des Hauses Unter den Linden gilt künftig auch dort die Maskenpflicht, nicht jedoch für Nutzende der geschlossenen Arbeitskabinen.

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  1. Ivan Belgic sagte:

    Schon wieder eine Testpflicht für diejenigen, die nichts weiter tun wollen, als ihre vorbestellten Bände für die Leihe außer Haus abzuholen?? Obwohl doch das bisherige Abholkonzept bestens funktioniert und die Aufenthaltszeit sowie die Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert hat? Ich finde das alles nicht mehr verhältnismäßig – nach mehr als einem Jahr Pandemie und Maßnahmen hat man das Gefühl, wieder am Anfang angekommen zu sein… Es kann doch nicht sein, dass Leser, die schnell zur Bibliothek kommen und schnell ihre Bücher abholen, um dann schnellstmöglich das Gebäude wieder zu verlassen,, mit derartigen Regeln geradezu bestraft werden… Bitte versuchen Sie, die 3-G-Regel wenigstens für die Abholung außer Haus wieder zurückzunehmen.

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  2. Mister M sagte:

    Finde es super, dass ihr eure Mitarbeit und Mitarbeiterinnen schützt! Weiter so SBB und lasst euch nicht unterkriegen.

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  3. Marcus Schmidt sagte:

    Interessant, dass Sie bezüglich der Maskenpflicht an den Arbeitsplätzen auf „andere große wissenschaftliche Bibliotheken in Berlin“ verweisen. Die Verordnung hat sich diesbezüglich jedenfalls nicht verändert.

    In diesem Kontext finde ich es allerdings etwas befremdlich, dass an einem Morgen in dieser Woche zwei Bibliotheksmitarbeiterin im Haus Unter den Linden mit einem kleinen Lineal die Abstände zwischen den Arbeitsplätzen ausgemessen haben und lautstark festgestellt haben dass die 1,5 m bisher nie eingehalten wurden. Zu unrecht bin ich scheinbar davon ausgegangen, dass Sie die Einhaltung dieses Abstandes von 1,5 m vor (!) der Abschaffung der Maskenpflicht am Platz sicher gestellt haben.

    Wie ein Leser in diesem Blog so treffend formuliert hat ist dies ein weiterer Fall gewisser Geheimniskrämerei in einem intransparenten Verfahren.

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    • Belinda Jopp
      Belinda Jopp sagte:

      Lieber Herr Schmidt, aus Sorge um Ihre Sicherheit haben die Kolleginnen noch einmal gründlich nachgemessen. Zuerst mit Lineal, dann aber noch einmal mit Zollstock: der Sitzabstand beträgt genau 1,50m und kann gerne jederzeit nachgeprüft werden. Wenn dem nicht so wäre, müssten wir das Platzangebot weiter einschränken und das wollen wir ebenso wenig wie unsere Leser:innen.
      Eine weitere Sicherheitsmaßnahme, auch wenn in der Verordnung zur Zeit (noch) nicht ausdrücklich gefordert, ist die Maskenpflicht an den Arbeitsplätzen. Dies wurde von einigen Leser:innen in den letzten Tagen durchaus auch wieder eingefordert.

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      • Gast sagte:

        „Eine weitere Sicherheitsmaßnahme, auch wenn in der Verordnung zur Zeit (noch) nicht ausdrücklich gefordert, ist die Maskenpflicht an den Arbeitsplätzen. Dies wurde von einigen Leser:innen in den letzten Tagen durchaus auch wieder eingefordert.“

        Liebe Stabi-Verantwortliche,
        leider, leider sind Sie immer die Letzten, die eine Maßnahme zurücknehmen, wenn sie gar nicht mehr gefordert wird. Und leider, leider auch die Ersten, die eine Maßnahme anordnen, die so nicht gefordert ist.
        Dass Leser:innen eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz fordern, ist eine, für uns Besucher:innen nicht nachprüfbare Behauptung. Hier im Blog kann man derartige Wortmeldungen nicht lesen. Und wer sich mit Maske sicherer fühlt, kann sie doch gern am Arbeitsplatz tragen.
        Ihre Sorge um unsere Sicherheit in allen Ehren, man kann’s aber auch übertreiben!

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        • Belinda Jopp
          Belinda Jopp sagte:

          Lieber Gast, lieber Herr Helmedach,
          vielen Dank für Ihre Rückmeldungen und die Äußerung Ihrer persönlichen Meinung. Wir nehmen diese genauso zur Kenntnis wie alle anderen Wünsche und Kommentare, die uns hier und auch auf zahlreichen anderen Wegen erreichen.

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  4. Andreas Helmedach sagte:

    „Beide Maßnahmen dienen dem Schutz aller Besuchenden und Mitarbeitenden.“
    Die für diese Sprachschändung verantwortlichen Mitarbeiter der Staatsbibliothek sollten sich schämen.

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  5. Christian Höfer sagte:

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Ich will einfach nur ausgeliehene Bücher zurückgeben. Geht das ohne 3G-Nachweis?

    Wenn das nur mit 3G-Nachweis geht: Gibt es irgendwo eine Bücherklappe, in der ich die Bücher hineinlegen kann oder nimmt der Wachschutz am Eingang die Bücher an? Das letzte Mal, als ich im Haus Potsdamer Straße war (Frühjahr oder Sommer 2021), stand ein paar Meter vom Eingang entfernt so eine Art Büchertisch, auf dem man die Bücher abstellen konnte und die dann ein paar Stunden später oder am nächsten Tag aus dem Benutzerkonto gebucht wurden.

    Vielen Dank,
    Christian Höfer

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    • Angela Oehler
      Angela Oehler sagte:

      Sehr geehrter Herr Höfer,
      Zum Schutz unserer Nutzerinnen und Nutzer ist der Einlass ins Gebäude aktuell nur mit 3G-Nachweis zulässig. Eine quittierte Rückgabe ist daher ohne 3G derzeit ausgeschlossen. In Ausnahmefällen können Medien von der Einlasskontrolle entgegengenommen werden, hier erhalten Sie aber keinen Nachweis zur Rückgabe. Bitte unterstützen Sie die bundesweiten Maßnahmen zum Infektionsschutz und besuchen Sie uns nur geimpft, getestet oder genesen.

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    • Anja Schmidt sagte:

      Sehr geehrter Christian Höfer, eine Impfung wäre eine schnelle und einfach Lösung für dieses Problem. MfG

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      • Hengameh sagte:

        Herr Höfe möchte lediglich schnell und kontaktarm seine Bücher abgeben. dafür eine Impfung zu verlangen, ist wirklich unverhältnismäßig.

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        • Belinda Jopp
          Belinda Jopp sagte:

          Liebe Leserinnen und Leser, an der Entscheidung, den Zutritt zu unseren Liegenschaften nur mit mindestens einem 3G-Nachweis zu ermöglichen, werden wir angesichts der aktuellen Pandemielage erst einmal nichts ändern. Da sich der Buchabholbereich weit innerhalb des Hauses an der Potsdamer Straße befindet, ist der Nachweis also auch für das Abholen von Medien sowie für deren Rückgabe (mit Quittung) erforderlich. Wir sind gerade dabei, Rückgabeboxen für den Außenbereich zu beschaffen, das wird aber noch einige Wochen dauern. Für die Zwischenzeit suchen wir noch nach geeigneten Lösungen, denn weder Sie noch wir möchten, dass Ihre zurückgegebenen Bücher unbeaufsichtigt am Eingang stehen.

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  6. Beate Winzer sagte:

    Um die Kirche im Dorf zu lassen: Die Zahl der mit „Covid“ hospitalisierten PatientInnen ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich! zurückgegangen. Gleichzeitig ist auch die Zahl der verfügbaren Betten zurückgegangen, weil es Personalmangel gibt. Das heißt also, dass es eine Pandemie der Fallpauschale, der Ökonomisierung der Gesundheit ist. Impfungen wirken bei Hochbetagten nicht mehr gut, das ist aber normal. Alle anderen achten bitten die Nöte der Schwerhörigen und Gehörlosen- ich bin mit OP Maske hilflos! Ich höre über den Kiefer, nicht über die Ohren. Da hilft mir auch kein Hörgerät. Wer mir eine OP-Maske aufzwingt, lässt mich ersticken, ohne Orientierung und unter Wasser sitzen. Ich hoffe, niemand will mir das antun. Im übrigen will ich keine Kontakte in der Bibliothek sondern einfach in Ruhe arbeiten. Vielen Dank.

    Antworten
  7. Chris von Dannen sagte:

    Welchen Sinn hat es, die Impf- und Testnachweise zu „prüfen“, ohne die entsprechenden QR-Codes zu scannen? Die QR-Codes sind nicht zum drüberwischen da. Außerdem verstehe ich nicht, warum man die Kontaktnachverfolgung über die Corona-Warn-App nicht ermöglicht. Würden solche sinnvollen Maßnahmen endlich umgesetzt, müsste man die Nutzenden auch nicht so sehr mit eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz oder dem unzweckmäßigen Terminsystem schikanieren.

    Antworten
    • Nutzerin sagte:

      Sehr geehrter Herr von Dannen,

      QR-Codes kann jeder Studierende im 2.Semester Informatik fälschen. Zweifelhaftes Geschäftsmodell, mangelhafte Software, Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe: Der Chaos Computer Club (CCC) fordert das sofortige Ende der staatlichen Alimentierung von Smudos Steuer-Millionengrab “Luca-App”. Impfungen sind eine Möglichkeit, einem RNS Virus zu begegnen, hier ist aber endlich ein Tot-Impfstoff zuzulassen. leider verhindern das die Grünen seit beginn, weil die zugelassenen aus Russland und China kommen. Das heißt also, es wird mit der pandemie Politik gemacht und Geld verdient. Auf Kosten der betroffenen Hochbetagten und natürlich der Immunsupressiven. Und der Schwerhörigen und Gehörlosen.Das permanente Politik- und Staatsversagen auf allen Ebenen wird abgewälzt auf menschen, die auf den Totimpfstoff warten müssen, auf Schwerhörige und auf das Heilsversprechen Digitalisierung. Zudem monieren die Datenschützer den mangelnden Datenschutz. Digitalisierung ist ein zweifelhaftes Geschäftsmodell, das vor allem dazu dient, Nutzerdaten zu sammeln und damit viel Geld zu verdienen.

      Antworten
      • Chris von Dannen sagte:

        Liebe anonyme Antwortende,
        Impfzertifikate mögen sich fälschen lassen – noch einfacher lässt sich allerdings ein Screenshot eines Zertifikats erstellen und vorzeigen. Die Kontrolle der Zertifikate durch bloßes Anschauen, wie es in der SBB passiert, ist deshalb reine Zeitverschwendung.
        Zweitens war von der Verwendung der Luca-App keine Rede. Nutzte die SBB aber die Möglichkeiten, die die Corona-Warn-App bietet, könnte der Bibliotheksalltag für alle Nutzenden sicherer und einfacher sein. Auf eine Terminbuchung im Voraus könnte verzichtet werden, wenn alle Nutzenden sich am Eingang per App einchecken.
        Auf den Rest Ihrer Antwort gehe ich nicht ein, weil er nichts mit meinem ursprünglichen Kommentar zu tun hat.

        Antworten
        • Angela Oehler
          Angela Oehler sagte:

          Sehr geehrter Herr von Dannen,
          vielen Dank für Ihre Überlegungen und Hinweise. Zur Kontaktnachverfolgung nutzen wir bisher die Protokollierung der Bibliotheksausweisnummern aller Personen am Eingang zu den Lesesälen. Die Terminbuchung dient dazu sicherzustellen, dass sich nur die erlaubte Anzahl von Personen gleichzeitig in den Lesesälen befindet. Das würde auch durch ein Einchecken per App nicht überflüssig werden.

          Antworten
        • Marcus Schmidt sagte:

          Sehr geehrte Frau Oehler,
          eine Kontaktnachverfolgung findet zur Zeit doch gerade nicht statt. Nach Ihrer Datenschutzerklärung (https://staatsbibliothek-berlin.de/extras/allgemeines/impressum/datenschutz-privacy-policy/datenschutz-speziell#c137898) werden die Papierbögen noch am selben Tag vernichtet, die elektronischen Buchungsdaten spätestens 24 Stunden nach dem Termin. Wenn Sie etwas anderes mit diesen Daten anstellen, als in der Datenschutzerklärung angegeben haben, nennt man das einen Datenschutzverstoß.

          Antworten
          • Angela Oehler
            Angela Oehler sagte:

            Sehr geehrter Herr Schmidt,

            sie haben recht, die Zettel dienen derzeit nur dem aktuellen Nachweis an der Einlasskontrolle über die aktuelle Berechtigung. Ich bedauere die Irreführung.

  8. Marcus Schmidt sagte:

    Ist das Wachpersonal am Eingang zu den Lesesälen im Haus Unter den Linden eigentlich schon fünffach geimpft, oder gibt es einen plausiblen Grund dafür, warum diese ihre Maske erst dann über Mund und Nase ziehen, wenn sich eine andere Person nähert?

    Ich dachte eigentlich, dass das Wachpersonal gerade zur Durchsetzung der Regeln wie die Maskenpflicht da wäre. Bei solch einem fahrlässigen Verhalten gibt es wohl bald den nächsten Bibliotheks-Lockdown

    Antworten
    • Angela Oehler
      Angela Oehler sagte:

      Guten Morgen,
      nein, bei uns in der Staatsbibliothek gilt weiter 3G im gesamten Gebäude. Die Ankündigung bezieht sich auf die Zentral- und Landesbibliothek. Unsere Regeln haben wir in einer Covid-FAQ auf unserer Website zusammengestellt.

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