2G/3G + FFP2 in der Staatsbibliothek | 2G/3G + FFP2 rules
Achtung: Dieser Beitrag gilt nur bis zum 17.2.2022. Aktuelle Regelung | Attention: This contribution is only valid until the 17. February 2022. Current regulation
Ab 21.01.2022 Erhöhung der Schutzmaßnahmen: FFP2-Masken verpflichtend
2G im Lesesaal: Der Zugang zu den Lesesälen ist nur unter 2G-Bedingungen zugelassen. Ihren Nachweis über die vollständige Impfung (möglichst digital) oder die Genesung sowie ein Personaldokument legen Sie an den Eingängen unserer Häuser vor und erhalten bereits dort den Zugangsnachweis (Pausenzettel mit Tagesdatum) für den Lesesaal. Diesen zeigen Sie bitte zusammen mit Ihrer Buchungsbestätigung an der Einlasskontrolle zu den Lesesälen vor. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sollten eine entsprechende ärztliche Bescheinigung und einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 h) vorzeigen.
3G für Abholung bestellter Bände: Die Abholung bestellter Bücher zur Mitnahme ist im Buchabholbereich des Hauses Potsdamer Straße bis auf Weiteres unter 3G-Bedingungen möglich.
Anmeldung: Wenn Sie sich neu für die Nutzung der Staatsbibliothek anmelden möchten, können Sie dies vorab online tun.
Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie in unseren FAQ Covid-19.
Das Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Gebäude auf Wegen und Flächen ist verpflichtend. Am Arbeitsplatz sind medizinische Masken erlaubt, jedoch werden FFP2-Masken empfohlen.
Die Maßnahmen dienen dem Schutz aller Besuchenden und Mitarbeitenden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen.
From 21 January on: Increasing protective measures, FFP2 mask mandatory
2G in the reading rooms: Access to the reading rooms is only permitted under 2G conditions. You will present your proof of complete vaccination or recovery (preferably digital) as well as a personal identity document at the entrances to our buildings. There you will receive an additional access pass (break slip with the day’s date) for the reading room. Please, show this together with your booking confirmation at the entrance control to the reading rooms. Persons who cannot be vaccinated for medical reasons should present an appropriate medical certificate and a negative PCR test (not older than 48 h).
3G for pickup of ordered volumes: Collection of ordered books for external use is possible in the book collection area of the Haus Potsdamer Straße under 3G conditions until further notice.
Registration: If you want to register as a library user for the first time, you can do this online in advance.
For more information on the current regulations, please check our FAQ Covid-19.
Wearing an FFP2 mask throughout the building on pathways, floors and spaces is mandatory. Medical masks are allowed at study places, but FFP2 masks are recommended.
These measures serve to protect all visitors and employees.
Thank you for your understanding and cooperation in implementing these measures.
Die Inzidenzen haben immer noch keine Aussagekraft und die Zahl der Hospitalisierungen ist gleich niedrig geblieben. Die aktuelle Situation ergibt sich aus dem Personalnotstand infolge von Abwanderung, Klinik- und Krankenhausschließungen, Bettenabbau und Personalkürzungen. Der Personalnotstand und die Überlastung von Krankenhäusern liegt nicht an der Pandemie, sondern an der Fallpauschale, dem Versäumnis von Land, Bund und Kommunen, den baulichen Unterhalt zu zahlen oder eher dem mangelndem Willen. Natürlich würde auch ich mich sehr über einen Totimpfstoff freuen, aber Curavec kommt eben vom großen Konkurrenten China und Biontech will ja auf biegen und brechen seine unwirksamen Dosen weiter verkaufen. Im 19 JH war die SPD einmal für ein ordentliches Gesundheitswesen, heute privatisiert sie es.
Sehr geehrte Fau Winzer
Ich denke sie haben da etwas falsch verstanden, der Impstoff hat nur die mRNA fuer das Spike Protein, und besteht nicht aus der gesamten -RNA , d.h. der ist sogar mehr als Tot, da die wesentlichen nucleotid sequenzen fehlen oder „Gene“. Ein attenuierter Impfstoff waere eventuell Wirksamer gewesen, war aber wohl keine
Option .
Warum soll ein Totimpfstoff besser sein? China hat je gerade mit seinem Totimpstoff Coronavac das Problem, dass dieser nicht gegen Omikron wirkt und anders als MRNA Impstoffe nicht angepasst werden kann.
Gibt es eine neue Verordnung hierzu? Dürfen Personen in den Lesesaal, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können?
Lieber Leser, für alle Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, gibt es eine entsprechende Regelung in der Berliner Verordnung (§ 8a Abs. 2 Nr. 1 b).
Diese Personen können danach unter zwei Voraussetzungen eingelassen werden, die kumulativ vorliegen müssen:
1. Sie müssen ihre Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen.
und
2. Sie müssen ein negatives Testergebnis eines aktuellen PCR-Tests vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden ist (§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 Corona-VO).
Das Personal am Eingang im Haus Unter den Linden erscheint mir sehr überqualifiziert zu sein für den Job als Wachpersonal: niemand sonst den ich kenne, kann QR-Codes mit seinen eigenen Augen ablesen und mit der Datenbank aller Impfnachweise aus dem Gedächtnis abgleichen.
Falls dies wohl doch nicht der Fall sein sollte: Schade, dass es immer noch keine richtig Kontrolle der Impfnachweise (Scan des QR-Codes + Abgleich mit Lichtbildausweis) gibt.
Vielen Dank für den Hinweis, den wir weitergeben werden. Grundsätzlich werden Impfnachweise (QR-Codes enthalten Vor- und Familiennamen) und Lichtbildausweise am Eingang zusammen kontrolliert.
Hat es einen besonderen Grund, warum man nunmehr den Handzettel mit Datum bereits erhält wenn das Impfzertifikat vorgezeigt wurde und dann JEDES MAL, wenn man den Lesesaal betreten möchte, die Buchungsbestätigung aus allen E-Mails suchen und dann vorzeigen muss?
Nicht die Impfung ist vom Tag abhängig, sondern die Buchungsbestätigung. Wäre es nicht effizienter, denjenigen, die eine Buchungsbestätigung einmal vorgezeigt haben, einen Stempel auf den nach der Impfnachweiskontrolle erhaltenen Papierbogen zu geben?
Wir haben das Verfahren für beide Häuser jetzt einheitlich umgestellt: Am Haupteingang wird der Zettel nach Prüfung des 2G-Nachweises ausgegeben, am Lesesaaleingang der Tagesstempel gesetzt. Damit ist ersichtlich, ob jemand bereits im Lesesaal gewesen ist oder nicht.
Ich bin zu tiefst enttäuscht über die 2-G Regelung im Zeitungslesesaal! Seit gut einem Jahr recherchiere ich zu einem regionalgeschichtlichen Thema in diversen Archiven der BR. Das letzte Archiv sollte der Zeitungslesesaal unter den Linden sein, um endlich mit den Arbeiten zum Abschluss zu kommen. (Dieser war monatelang geschlossen und bereits hier konnte man den Zeitungslesesaal nicht nutzen). Letzte Woche bei dem ohnehin komplizierten und unübersichtlichen anmelde Prozedere einen Termin vereinbart und Bestellungen aufgegeben und jetzt das…. 2G ! Oder auch „doppelplusgut“
Dieser ganze Zirkus ist einfach nicht mehr zu ertragen. Viel Freude beim nutzen des Lesesaals allen dreifachgeimpften Virenüberträgern die ihre Gesundheit nicht unter Beweis stellen müssen. Ich werde dann weiterhin Steuern zahlen um ihnen das alles zu ermöglichen…
Norman Glowe Brüssow Uckermark.
Guten Tag Herr Glowe,
bei allem Unmut, die Staatsbibliothek/Zeitungslesesaal hat hier keine Spielräume: https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/20211206_hrkdezember_final.pdf
Darin einfach mal nach „Biblio“ suchen und die neun Treffer durchlesen.
Des Weiteren steht es jeder und jedem Geimpften (zum Glück wieder!) frei, sich auch testen zu lassen. Und das wird in meinem Umfeld auch immer wieder in Anspruch genommen. Im übrigen sind Geimpfte deutlich geringer (in Zeit und Intensität) an der Übertragung des Virus beteiligt. Leider alles kein Zirkus, sondern ein Drama.
Dennoch viel Erfolg bei Ihren Arbeiten, ob bald mit Impfungen (hoffentlich!) oder sicherlich im nächsten Jahr, wenn die harschen Regelungen wieder gelockert oder hoffentlich wieder weitgehend oder ganz aufgehoben werden können.
Lieber Leser,
bisher hat sich die Staatsbibliothek doch selbst als „Hochschulbibliothek“ im Sinne der Infektionsschutzverordnungen eingeordnet (https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/). Diese sind auch „negativ getesteten Personen“ zugänglich. Mir scheint es, als hätte die Bibliotheksverwaltung gerade ihren Spielraum ausgenutzt (hin zur „Bibliothek“), den ihr der Verordnungsgeber überlassen hat.
Können sie bitte darlegen, anhand welcher Logik negativ getesteten umgeimpften hier die Bildung verwehrt wird? In wiefern stellen diese eine Gefahr dar? Es gibt unzählige Bücher die nur in Präsenz genutzt werden können und nun für eben diese Gruppe nicht mehr zugänglich sind. Das hat doch nichts mehr mit Gesundheit oder Chancengleichheit zu tun.
Selbstverständlich ist es unser Anliegen, Bildung und Wissen möglichst weiten Kreisen zugänglich zu machen. Zugleich müssen wir dafür einen möglichst sicheren Ort schaffen: einen Ort, an dem sich unsere Nutzerinnen und Nutzer auch viele Stunden lang, mitunter tagelang, ohne Sorge vor erhöhtem Risiko einer Ansteckung aufhalten können. Bekanntlich verringert ein stabiler 2G-Status dieses Risiko. Wir hoffen also, mit dieser Regelung eine Balance zwischen verschiedenen, aber gleichwertigen Ansprüchen in Einklang zu bringen und wünschen uns dafür Ihre Unterstützung.
Nur kann bei den bestehenden Regeln leider keiner gewährleisten, daß ich als Geimpfter nicht doch versehentlich durch Corona infiziert bin, ohne es zu merken. Wenn es also um die berechtigte Absicherung anderer Menschen vor Infektion ginge, wären regelmäßige Tests sinnvoll, denn die Impfung schützt nur mich, die Test geben ein zumindest relativ sicheres Bild, ob ich infiziert bin, oder nicht und damit eine Gefährdung für andere bin.
Warum wird mein QR Code am Eingang des Hauses am Potsdamer Platz nicht gescannt? Meiner Meinung nach ist das absolut fahrlässig, vor allem in Anbetracht der aktuellen Covid-Gesamtsituation.
@Hannah … – weil man seinen Impf- bzw. Genesenenstatus auch ohne QR-Code nachweisen kann!
Im Haus Unter den Linden wird der QR-Code leider auch nicht gescannt. Hier wurde das Scannen durch eine Wachdienstmitarbeiterin von der Bibliotheksverwaltung sogar verboten. Diese hatte ihr privates Smartphone dafür eingesetzt und wollte so für mehr Sicherheit sorgen. Schade, dass es der Bibliotheksverwaltung egal ist, ob Personen mit gefälschten Impfpässen/Zertifikaten im Haus sind.
… privates Smartphone- mehr Sicherheit? Meine Daten auf einem fremden Smartphone … ?
Sehen Sie denn in jedem Besucher einen potentiellen Impfstatusfälscher? Und wenn doch einer dabei sein sollte, der säße dann mit Mundschutz und 1,50 Meter Abstand zu anderen Besuchern entfernt. Gefahr? – für wen und wieso? Schließlich sollte man sich nur in die Bibliothek begeben, wenn man sich gesund fühlt.
Kurz gesagt, ich finde den visuellen Abgleich völlig ausreichend und fühle mich in der Bibliothek sicher; viel sicherer als in Bussen, Bahnen, Supermärkten, …
Ihnen ist offenbar nicht bewusst, dass bei einem Zertifikatscan lediglich angezeigt wird, dass ein gültiges Zertifikat vorliegt sowie Name und Geburtsdatum für einen Abgleich mit einem Lichtbildausweis (vgl. https://www.digitaler-impfnachweis-app.de/covpasscheck-app/).
Offenbar sieht die Bibliotheksverwaltung allerdings in jedem Besucher eine Person, die die Kapazitätsgrenze überschreitet, sonst gäbe es das umständliche System mit der Terminbuchung nicht.
Warum wird einerseits der Zugang durch die Terminbuchung unglaublich erschwert und andererseits jeder reingelassen, der irgendeinen QR-Code mit Namen vorzeigen kann?
Herr Schmidt – ich kann doch nicht sehen, was jemand vom Einlasspersonal mit seinem privaten Smartphone täte – prüfen oder einlesen?
Aber diese Diskussion ist eigentlich völlig überflüssig, da man, wie bereits erwähnt, den Status auch ohne QR-Code nachweisen kann.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bibliothek sei hier mal ein dickes Dankeschön zugesprochen. Dass die Kapazitäten eingeschränkt werden müssen, um die Bibliothek offen zu halten, sollte doch jedem Besucher einleuchten. Dazu dient nun mal das Buchungssystem hervorragend. Bitte beibehalten, solange die Pandemie besteht.
Was Sie sagen ist leider Unfug. Da in den Räumen der Staatsbibliothek die 2G-Regel gilt, darf lediglich Personen Einlass gewährt werden, die einen digital verifizierbaren Nachweis haben, wobei diese Verifikation auch tatsächlich durchgeführt werden muss (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung).
Dafür, dass die Staatsbibliothek geltendes Recht missachtet, können Sie sich natürlich bedanken. Gut finden muss ich dies allerdings nicht.
Liebe @Hannah,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Scannen der Impfnachweise (CovPass-App) ist technisch in Vorbereitung und geht demnächst an den Start. Die Impfnachweise werden bisher und künftig immer zusammen mit einem Personaldokument am Einlass beider Häuser kontrolliert.
Liebe Frau Janisch,
zählt die Willigkeit zur Begehung von bußgeldbewährten Ordnungswidrigkeiten (vgl. § 40 Absatz 3 Nr. 12 der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) eigentlich zu den Einstellungsvoraussetzungen bei der Staatsbibliothek?
Lieber Herr Schmidt,
ab Montag, den 17.1.22, erfolgt die digitale Validierung der Genesenen-und Impfzertifikate an der Einlasskontrolle in beiden Häusern. Eine Speicherung der Daten erfolgt nicht. Weitere Informationen erhalten Sie in unser Covid 19-FAQ.
Guten Tag,
ich würde gern wissen wollen wie viele Menschen je Zeitfenster in die Staatsbibliothek Potsdamer Straße eingelassen werden. Vielen Dank
Vielen Dank für Ihre Frage. Derzeit sind es 380 Personen pro Zeitslot.
Guten Tag,
ich würde gerne anregen, dass zur Durchsetzung der Maskenpflicht auch wirklich regelmäßig und überall kontrolliert wird. Das scheint nämlich nicht der Fall zu sein. Ich beobachte, dass manche Spezialisten es schaffen, den ganzen Tag unbehelligt im Lesesaal verbringen, obwohl sie die ganze Zeit die Maske nur an einem Ohr runterhängen haben. Wenn man die Leute selbst auffordert, bringt das in der Regel nichts, da die Maske z. B. schnell wieder unter die Nase rutscht. Bitte setzen sie dieses Mindestmaß an Infektionsschutz durch. Die Gedanken über den Umgang darüber rauben mir leider viel Konzentrationsfähigkeit.
Viele Grüße
Ein Leser
Ich war heute auch über die Dreistigkeit einer Leserin überrascht. Flaschen auf dem Tisch scheinen wohl doch nicht verboten zu sein – jedenfalls dann nicht, wenn darauf für eine halbe Stunde das Kinn ohne Maske abgestützt wird.
Lieber Leser,
in welcher Bibliothek sind Sie denn? In der Potsdamer Straße wird meiner Beobachtung nach sehr regelmäßig und überall kontrolliert (und es tragen auch alle die Masken ordnungsgemäß). Ein permanent herumlaufendes Personal finde ich wiederum konzentrationsraubend.
Liebe Leserin,
ich besuche auch die Bibliothek in der Potsdamer Straße. Meine Wahrnehmung unterscheidet sich leider und hat sich auch seit dem Post nicht geändert. Die Situationen, die ich beobachte, wären bei regelmäßigen Kontrollgängen in dem Bereich, wo ich gerne gesessen habe, nicht möglich gewesen. Mich persönlich stört ein Mitarbeiter, der alle paar Stunden durch die Bibliothek läuft, übrigens genauso wenig wie herumlaufende Besucher, aber das ist wohl bei jedem anders.
Liebe Leserin, lieber Leser,
bei regelmäßigen Kontrollen werden Einzelfälle direkt angesprochen, soweit sie auffallen. Inzwischen gilt bei uns eine FFP2-Maskenpflicht im ganzen Gebäude, mindestens eine medizinische Maske am Arbeitsplatz. Wir haben auf vielen Kanälen darauf hingewiesen und sind hierbei auf die Kooperation der Nutzenden angewiesen, die sich zum größten Teil auch daran halten – wofür wir uns an dieser Stelle bedanken möchten.
Und die wahrscheinlich umgeimpften Mitarbeiter laufen mit medizinischer Maske rum. Ihre Logik würde ich auch gerne mal verstehen…
Die Staatsbibliothek hält sich an die Empfehlungen des aktualisierten Hygienerahmenkonzeptes des Berliner Senats vom 21.01.2022. Dort heißt es auf Seite 9 (PDF-Seite 10) für Bibliotheken und Archive „Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht für alle Besucher:innen ab 6 Jahren; für Mitarbeiter:innen besteht Maskenpflicht (medizinische Maske). Bei Aufenthalt am festen Platz kann die FFP2-Maske durch eine medizinische Maske ersetzt werden.“ Gerne verweisen wir an dieser Stelle auf das hauseigene Hygienerahmenkonzept.
Ich finde es gleichermaßen komisch und traurig, dass Sie ein Dokument zitieren, in der auf der von Ihnen genannten Seite (im Dokument ist das S. 9, nicht S. 10) auch steht: „Der Nachweis der Impfung gegen oder der Genesung von SARS-CoV-2 muss geprüft und mit einem amtlichen Lichtbildausweis abgeglichen werden. (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 VO)“. Zwar wird der Nachweis – mit erheblicher zeitlicher Verzögerung endlich – überprüft. Einen amtlichen Lichtbildausweis wollte aber noch nie irgendjemand sehen.
Bei mir wurde immer alles ordnungsgemäß abgeglichen. Ich gehöre auch nicht zu den Besuchern, die sich bitten lassen wollen, ein entsprechendes Dokument vorzulegen, sondern ich zeige beides gleichzeitig vor.