Ab 12.4. Zugang nur mit negativem Test / From 12 April access only with negative SARS-CoV-2 test
16.4.21 – Wichtiger Hinweis: Die Einführung der Testpflicht für einen Besuch in der Staatsbibliothek konnte umgangen werden. Weitere Hinweise dazu entnehmen Sie bitte dem neuen Blogpost. Vielen Dank!
Ab Montag, dem 12. April können Sie unser Gebäude nur noch mit einem negativen Schnelltest auf SARS-CoV-2 betreten. Der Zeitpunkt des Tests darf nicht länger als drei Tage zurückliegen. Bitte bringen Sie eine entsprechende Bescheinigung in gedruckter oder elektronischer Form mit.
Mit dieser Maßnahme wollen wir unseren Beitrag zum Schutz unserer Mitarbeitenden und Leser*innen leisten.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor dem 12. April vor Ihrem Bibliotheksbesuch testen zu lassen; ab 12.4. ist der Test dann verpflichtend.
Die Bescheinigung ist erforderlich, wenn Sie Bücher oder Ihren (neuen) Bibliotheksausweis abholen wollen.
Das Buchen eines Termins ist ebenfalls weiterhin Voraussetzung für Ihren Besuch.
Die anonyme Rückgabe von Medien kann ohne Termin und auch ohne negativen Test im Eingangsbereich oder beim Personaleingang erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, im gesamten Gebäude eine FFP2-Maske zu tragen.
16 April – Important note: The mandatory testing for visiting the Staatsbibliothek could be bypassed. Please see the new blog post for further information. Thank you!
Starting Monday, April 12, you will only be able to enter our building with a negative rapid test for SARS-CoV-2. The date of the test must not be more than three days ago. Please bring an appropriate certificate in printed or electronic form.
With this measure, we want to make our contribution to the protection of our employees and readers.
We recommend that you already get tested before April 12; the test will be mandatory from April 12.
The certificate is required if you want to pick up books or your (new) library card.
Booking an appointment is also still a prerequisite for your visit.
Anonymous return of media can be done without an appointment and also without a negative test in the entrance area or at the staff entrance.
Please note that you are required to wear an FFP2 mask throughout the building.
hallo,
toll das die stabi wieder aufmacht. als doppelt grimpfter möchte ich nicht jedesmal einen test vorweisen müssen. können sie da bitte eine andere regelung finden? gerne trage ich weiterhin den mundschutz. herzlichen dank. mfg
Guten Tag,
als bislang Nichtgeimpfter möchte auch ich nicht jedes Mal einen Test vorweisen müssen. Trotzdem ist dies sinnvoll, wenn eine Testung vor Ort stattfindet. Alles andere verursacht nur unnötige zusätzliche Wege und Kontakte in der Stadt (@Stabi).
Im Übrigen können auch Sie, „eiko“, trotz Impfungen weiterhin infektiös sein und also das Virus verbreiten – wenn auch mit deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit. Schussendlich sollte aber jede potentielle Verbreitung unterbunden werden.
Zudem: Warum sollten Sie noch zusätzlich zur Impfung gegenüber jenen bevorzugt werden, die deshalb bislang bei anhaltendem Impfstoffmangel zurecht kein Impfangebot bekommen haben, weil sie mutmaßlich im Falle einer Corona-Infektion nicht das Gesundheitssystem belasten werden? U60 ohne Vorerkrankungen, denen zurecht bislang kein Impfangebot gemacht wurde, weil andere Schutzbedürftiger sind, können jedoch im Zweifelsfall genauso schwer erkranken und an sog. Post-Covid-Syndromen monate-, jahre-, vielleicht ein Leben lang leiden.
Auch wenn Sie jetzt erfreulicherweise weitgehend durch die Impfungen geschützt sind, sollten Sie und alle Geimpften solidarisch mit all jenen sein, die diesen Impfschutz noch nicht erhalten konnten!
Tests sind für alle weiterhin zwingend notwendig, denn es ist durchaus möglich, dass die aktuellen Schutzimpfungen nicht vor allen neuen Mutanten schützen. Insbesondere diese Mutanten müssen aber so schnell wie möglich entdeckt werden, um ihre weitere Verbreitung zu unterbinden und den bisherigen Impferfolg nicht zu gefährden.
Liebe Leserinnen und Leser,
wir teilen das Bedauern, dass die Benutzung unserer Medien derzeit mit erheblichen Einschränkungen verbunden ist. Als kulturelle Einrichtung fällt die Staatsbibliothek zu Berlin in den Geltungsbereich des §20 der aktuellen Corona-Verordnung des Berliner Senats (Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – Berlin.de). Demnach ist der Publikumsverkehr nur für Besuchende mit negativem Testergebnis zulässig. Daran halten wir uns nicht zuletzt zum Schutz unserer Mitarbeiter:innen, die an der Leihstelle täglich mit insgesamt rund 200 Personen in Kontakt stehen. Unser Personal mit Publikumskontakt wird zweimal pro Woche getestet, um kein Risiko für Sie und alle Nutzer:innen der Staatsbibliothek darzustellen – jetzt bitten wir um Ihre Mithilfe.
Weiterhin gilt, dass die kontaktlose Rückgabe von Medien ohne negativen Test und ohne Terminbuchung möglich ist. Zur Ausleihe und für andere Dienste, die nicht kontaktlos erfolgen können, muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als drei Tage ist. Selbsttests können leider nicht anerkannt werden und auch Impfbescheinigungen ersetzen zur Zeit leider nicht den Test.
Wir werden die Benutzung erleichtern, sobald es möglich ist, und wir sind weiterhin dankbar für Ihre Rückmeldungen.
Bleiben Sie uns gewogen.
Sehr geehrte Benutzungsabteilung,
offen geschrieben bin ich über die Regelung ab 12.4. erstaunt, insbesondere auch hinsichtlich Ihrer Begründung, nämlich des Verweises auf § 20 der Infektionsschutzverordnung in Berlin. Dieser § lautet folgendermaßen:
“
§ 20 Kulturelle Einrichtungen
(1) Kinos, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, und kulturelle Veranstaltungsstätten in öffentlicher und privater Trägerschaft dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Der Leihbetrieb von Bibliotheken ist zulässig. § 9 Absatz 9 bleibt unberührt.
(2) Museen, Galerien und Gedenkstätten dürfen für den Publikumsverkehr geöffnet werden, sofern ein Einlass nur nach vorheriger Terminbuchung erfolgt. Für die Steuerung des Zutritts zur Sicherung des Mindestabstandes gilt ein Richtwert für die maximal zulässige Anzahl von Besucherinnen und Besuchern je Ausstellungs- oder Betriebsfläche von insgesamt höchstens einer Besucherin oder einem Besucher pro 40 Quadratmetern Ausstellungs- oder Betriebsfläche. Die Einrichtungen dürfen nur durch Besuchende aufgesucht werden, die im Sinne von § 6b negativ getestet wurden.
“
Hier ist ausdrücklich der Leihbetrieb als zulässig benannt, der nicht im Sinne einer Veranstaltungsöffnung als „Publikumsverkehr“ betrachtet wird und deshalb unter Abs 1 genannt wird. Im Gegensatz dazu fasst Abs. 2 die Institutionen, die für Publikumsverkehr öffnen dürfen bei Negativ-Testung. Es ist demnach keineswegs erforderlich, dass Sie den Leihverkehr in dieser Form praktisch erschweren, noch dazu ohne effektiven Mehrnutzen für die Verhinderung von Ansteckung – denn schließlich war das bisherige Verfahren bereits streng und sicher. Dazu – und zu den Folgen, sich nunmehr erst noch irgendwo einen Test besorgen zu müssen – haben andere Nutzer hier alles Erforderliche geschrieben.
Ich sehe leider in den vergangenen Monaten wenig Bemühen Ihrerseits, sich um eine der zentralen Hauptfunktionen der Bibliothek zu kümmern – um die wiss. Zugänglichkeit. Dass es durchaus anders geht, wenn man eine Sache für wirklich bedeutend hält, zeigt die von Ihnen durchgeführte Eröffnung der UdL. Da ging es dann doch…
Schade alles, mit freundlichen Grüßen.
Vielen Dank für diese kraftvolle Widerlegung der Begründung, dass es eine gesetzliche Notwendigkeit für die neue Regelung gibt. Die sehe ich in §20 ebenfalls nicht gegeben.
Indes erstaunt mich die neue Regelung nicht: Die Stabi scheitert selten daran, sich etwas Neues einfallen zu
lassen, um diese immer schon lästigen, jetzt auch noch potentiell infektiösen NutzerInnen von ihr fernzuhalten. Was die auch wohl von ihr wollen mögen? Die Bibliothek ist in erster Linie schließlich zur
Selbstverwaltung und dann noch zur Bewahrung der Bestände da.
Die Argumente gegen die neue Maßnahme sind allesamt schon genannt: Erst durch
die halbe Stadt tingeln zu müssen, um ein Testergebnis zu besorgen, trägt nicht zur Einschränkung der Bewegung und zur Verminderung der Kontakte bei.
Rückt damit auch die Öffnung der Lesesäle in weite Ferne? Oder aus
welcher Asche soll plötzlich die Bürokratie emporsteigen, die täglich
die Testergebnisse von schätzungsweise 700 Menschen überprüfen kann?
Fehlt nur noch, dass man, gleich wenn Corona einmal vorbei sein sollte, das
Gebäude in der Potsdamer Straße in die Hände der Berliner
Baumafia übergibt und mit der sogenannten Generalsanierung beginnt. Wenn
man sich anhand des Hauses UdL oder auch der Neuen Nationalgalerie vor
Augen führt, wie lange so ein Unterfangen in Berlin in der Regel dauert,
muss man wohl annehmen, dass es keine Stabi-West mehr in diesem Jahrzehnt
geben wird 🙁
Drei Fragen zu der neuen Regelung, ab 12.4. nur noch mit Schnelltest das SBB-Gebäude betreten zu können:
1) Wie viele Mitarbeiter der Ausleihe sind in den letzten Monaten nachweislich durch Ansteckung im Ausleihbereich an Covid-19 erkrankt?
2) Genügt das Ergebnis eines zu Hause durchgeführten Schnelltests, oder muss ich jetzt einmal die Woche einen Arzt belästigen, nur um Bücher ausleihen zu können?
3) Ab wann wird die SBB Schnelltests vor Ort anbieten für alle, die kein gültiges Schnelltestergebnis dabei haben?
Ich sehe nicht, wie wie SIE Ihren Beitrag damit leisten. Es sind eher die Leser, die diesen zusätzlichen Aufwand erbringen. Trauen sie ihrem Hygienekonzept nicht mehr über den Weg?
Falls Sie nur offizielle Testergebnisse wünschen: die Wartezeiten an den offiziellen Teststationen sind exorbitant lang!
Völlig unverständlich, dass die bestellten Bücher der vorgemerkten Benutzer nicht im Foyer bereitgestellt und dort verbucht werden können. Nur die unnötig langen Wege, die jetzt den Besuch zwangsweise verlängern, können diese Testpflicht jetzt begründen, da der „Service“ der Stabi auf das kleinstmögliche Maß heruntergefahren ist., Keine gute Nachricht für Benutzer wie mich, die nur die notwendigsten Wege außer Haus machen und sich weitgehend isolieren, um ihr Infektionsrisiko zu mindern. Schlangestehen für Tests kann und will ich mir nicht leisten. Ich hoffe, meine letzte Bestellung lässt mich die kommenden bibliothekslosen Monate überstehen.
Eine Schikane mehr. Ist der Nutzen dieser Maßnahme empirisch belegt? Der räumliche Abstand von Benutzern zu Personal ist bei der Ausleihe groß, z.T. sogar Trennscheiben dazwischen. FFP2-Masken sind sinnvoll und effektiv. Ich habe inzwischen den Eindruck, dass die Stabi sich am liebsten selbst verwaltet und wir Nutzer dabei nur stören. Das Smartphone-Daddeln des Wachschutzes ist ja bereits legendär.
Sehr geehrte Damen und Herren,
1) es wäre begrüßenswert, wenn die Staatsbibliothek dafür sorgen würde, dass die Besucher und BesucherInnen bzw. Leser und LeserInnen sich vor Ort auf SARS-CoV-2 testen lassen können. Dies auch bitte kostenlos. Ansonsten kann es schon für viele Menschen ein Problem sein, sich zwischen der Arbeit/dem Job, dem Studium und womöglich den anderen Verpflichtungen einen Termin für einen Test auf SARS-CoV-2 maximal 24 Stunden vor dem Besuch der Staatsbibliothek irgendwo in Berlin zu finden.
2) Wenn das Ergebnis eines Schnelltestes vorgelegt werden muss, dann wäre es begrüßenswert, dass die Staatsbibliothek die Lesesäle wieder öffnet. In München sind die Lesesäle der Bibliothek schon seit Wochen wieder geöffnet. Warum ist dies in Berlin nicht der Fall? Schließlich ist die Staatsbibliothek eine Dienstleistung .. für die Besucher und BesucherInnen, Leser und LeserInnen, Studierenden, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen. (Oder habe ich irgend etwas falsch verstanden? Eine Dienstleistung für den Wachschutz sollte sie eigentlich nicht sein. Ist sie aber schon seit Monaten).
3) Wir gehen davon aus, dass sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Wachschutzes auch jeden Tag testen lassen werden und bereit sein werden, uns, den LeserInnen und Lesern, auf Anfrage das jeweilige Ergebnis des Tests vorzulegen.
4) Auch gehen wir davon aus, dass der Ton der Mitarbeiter des Wachschutzes angemessen und höflich sein wird. Auf einen diktatorischen Ton reagiere ich allergisch.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Morgen! Diese Maßnahme empfinde ich bei aller Vorsicht, die wir zurzeit in persönlichen Kontakten walten lassen sollten, unverhältnismäßig, da wir Besucher*innen uns bei der Ausleihe von Medien nur höchsten 5-6 Minuten in ihren Räumlichkeiten aufhalten. Das Vorweisen eines aktuellen negativen Schnelltestes kann hingegen für eine Öffnung der Lesesäle eine sinnvolle Maßnahme sein. Also: Abholen und Rückgabe von Medien ohne Schnelltest, Öffnen der Lesesäle für Nutzer*innen mit Schnelltest – so herum wird in meinen Augen ein Schuh d’raus…
Vielen Dank für Ihren sehr guten Service bisher!
Noch ein Gedanke dazu: Der Sinn und Zweck der Schnelltests besteht ja nicht darin, bestehende Hygienemaßnahmen zu verschärfen, die sich bislang bewährt haben, sondern neue Freiheiten zu eröffnen, wenn es darum geht, zuletzt geschlossene Ladengeschäfte und Kultureinrichtungen abgesichert besuchen zu können. Überlegen Sie es sich bitte noch einmal: Verzichten Sie auf die Schnelltests bei der Außer-Haus-Ausleihe, und ermöglichen Sie es stattdessen, die Lesesäle mit einem aktuellen Schnelltest zu besuchen. Vielen Dank!
Ich habe Fragen:
1. Ist ein Test vor Ort möglich, meinetwegen auch ein mitgebrachter unter Aufsicht durchgeführter?
2. Werden bestellte Bücher alternativ ein paar Wochen für mich aufbewahrt? (Ungefähr drei bis vier Wochen warte ich hier im Berliner Außenbezirk auf einen Testtermin. Und nein, ich möchte nicht durch ganz Berlin reisen für einen Test um danach in die andere Richtung zur Bibliothek zu reisen, die dann schon wieder zu hat.) b.t.w. – vielleicht werden ja die Öffnungs- bzw. Abholzeiten flexibler?
3. Wird der Lesesaal für negativ Getestete geöffnet? Das wäre ja zumindest ein Anreiz (im Vergleich zu den 2 min, die ich brauche, um bestellte Bücher zu holen.)
4. Dürfen Geimpfte so reinkommen? Ich bin nicht geimpft, aber auch nicht neidisch, auf die, die es sind. Es gibt aus jetziger, auch und gerade wissenschaftlicher Sicht wenig Gründe, von diesen Menschen zusätzliche Tests zu verlangen.
5. Darf ich Bücher, die für mich sind, von einer anderen, getesteten Person abholen lassen?
6. Sind diese Testregeln von ‚oben‘ durch die Infektionsschutzordnung auferlegt oder hat sich die Staatsbibliothek das selbst ausgedacht?
Über Antworten würde ich mich freuen. Arbeiten kann ich so ohnehin schon lange nicht mehr, aber vielleicht besser verstehen.
LG
SM
… Genauso sinnvoll, wie die Testpflicht in Museen. Und natürlich werden die Selbsttest nicht akzeptiert. Ich frage mich – geht man davon aus, dass wir alle nichts anderes zu tun haben, außer ständig irgendwo hinzufahren und anzustehen? Äquivalent darf ich also erwarten, dass bald auch der Dönermann und der Supermarkt Eintritt nur mit Test gewähren, und dann geht der richtige Spaß los.
Die Altbestände und die Lesesäle sind weiterhin geschlossen? Auch ich finde, die Stabi muss Testmöglichkeiten eröffnen, ich kann nicht noch zum Arzt gehen, um meine wissenschaftliche Arbeit durchzuführen.
Zum Abholen von Büchern nur mit Test? Und die Lesesäle kann man trotzdem nicht benutzen? So wird Forschungsarbeit erschwert. Nur gut, dass ich gerade keine Prüfung habe!
Sehr geehrte Damen und Herren,
bisher erschien mir Ihr Hygienekonzept mustergültig: Zeitfenster zur Buchabholung, Einhaltung des Abstands, Plexiglasscheiben an Buchungstheken und dergl. sowie selbstverständliche Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Ihre neue Regelung ab dem 12. April scheint jedoch über die gesetzlich vorgeschriebenen Notwendigkeiten hinaus zu schießen und macht eine Ausleihe in Ihrem Hause fast unmöglich. Wie andere Kommentator*innen bereits geschrieben haben, sind Termine in offiziellen Testzentren, wo der wöchentliche, kostenlose Test möglich ist, dünn gesäht und damit schwer zeitnah zum Termin in der Staatsbibliothek zu bekommen. Nebenbei bemerkt, bietet ein drei Tage alter Test keine Sicherheit.
Herr von Kieseritzky hat in seinem Kommentar vom 07.04.2021 um 19:35 Uhr bereits den § 20 der Zweiten SARS-CoV-2-Schutzmaßnahmenverordnung zitiert. Dass sich die Testpflicht lediglich auf Besuche von unter Absatz 2 genannten Institutionen wie Museen, Galerien oder Gedenkstätten bezieht und damit nicht Bibliotheken gemeint sind, macht die Festsetzung von Ordnungswidrigkeiten deutlich, die unter § 27 Absatz 3 Ziffer 39–40 zu finden ist, in der Bibliotheken keine weitere Erwähnung finden.
Glücklicherweise sind andere wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken in Berlin nicht in einen derart blinden Aktionismus verfallen, so dass hie und da noch das ein oder andere Buch beschafft werden kann. Aber auf die reichen Bestände der Staatsbibliothek zu verzichten fällt schwer bzw. es ist vielmehr unmöglich.
Normalerweise dauert ein Besuch der Leihstelle bzw. des Hauses keine fünf Minuten. Mit einem vorher notwendigen Schnelltest würde er sich auf mehrere Stunden ausweiten. Das ist wertvolle Arbeitszeit, die an anderer Stelle fehlt.
Laut § 15 Absatz 1 der Schutzmaßnahmenverordnung fallen Buchhandlungen unter Waren des täglichen Bedarfs, für deren Besuch nach wie vor kein Schnelltestnachweis erforderlich ist. Sollte dann nicht eine Bibliothek unter Einhaltung des, wie gesagt, bisher vorbildlichen Hygienekonzepts auch darunter fallen? Eine wissenschaftliche Bibliothek ist ja kein Vergnügungstempel (obwohl Wissenschaft zuweilen ein Vergnügen darstellt), auf den man verzichten kann, auch wenn der Kommentar von SB vom 04.04.2021 um 22:01 unter „Services im Frühjahr 2021“ dies behauptet. Ein Kommentar, der mich fassungslos gemacht hat, auch weil Ihrerseits kein Gegenkommentar erfolgte, der einer solchen Geringschätzung Ihrer Arbeit energisch widerspricht.
Die Frage nach Covid-19-Infektionen, die mit dem Leihbetrieb zusammenhängen könnten, im Kreise Ihrer Mitarbeiter*innen wurde bereits gestellt.
Aus diesen genannten Gründen bitte ich Sie, die zuletzt getroffene Maßnahme noch einmal zu überdenken und an Ihrem bisherigen Konzept festzuhalten, welches sich übrigens etwas entspannen ließe, wenn man die Öffnungszeiten verlängerte.
Mit freundlichen Grüßen
Boris Kerpa
Leider setzt sich die Erfahrung fort, dass die Staatsbibliothek die mit Abstand nutzerunfreundlichste Ausleihpolitik aller grossen Berliner Bibliotheken betreibt. Zum Vergleich:
UB der FU: geöffnet 10-16 Uhr; Bestellung (fast) aller Titel online möglich, Abholung durch kontaktarme Ausleihe innert 1-2 Stunden, keine Terminbuchung notwendig
UB der HU: geöffnet 10-16 Uhr; bis zu 2stündiger Zugang zum Freihandbereich, keine Terminbuchung notwendig
UB der TU: geöffnet 10-20 Uhr, sogar Sa. 12-16 Uhr; zeitlich unbegrenzter Zugang zum Freihandbereich, Scannernutzung möglich, Computernutzung mit Zugang zu Datenbanken etc. möglich, keine Terminbuchung notwendig.
Staatsbibliothek: geöffnet 10-14 Uhr, Bestellungen dauern 1-2 Tage Anmeldung notwendig, kein Zugang zu gar nichts…
Mir ist nicht bekannt, dass die Universitätsbibliotheken, deren deutlich nutzerfreundlichere Politik schon viele Monate andauert, ein COVID-Problem haben. Die restriktive Politik der Staatsbib. ist nur noch ärgerlich, unbegründet noch dazu.
Die restirktive Politik der Staatsbibliothek ist nur noch ärgerlich. Das heißt also, es ist sinnvoll, wo immer möglich, auf andere fachbibliotheken auszuweichen. Für mich als Behinderte Frau ist es nicht akzeptabel, noch anzustehen, um mich irgendwo in Steglitz testen zu lassen. Die Tests haben Abweichungen von 20 prozent, das Ergebnis ist also fragwürdig. Bei einem solchen falschen postitiven test muss ich einen PCB test machen lassen und habe keine Physiotherapie für 14 Tage. Das heißt, ich werde nicht behandelt, meine Krankheiten dürfen ruhig zum Tode führen, Hauptsache, ich bin an etwas anderem verstorben. Ich halte diese Politik für menschenverachtend und lebensfremd. Einen Impftermin erhalte ich, sollte endlich Sputnik zugelassen werden, erst im Mai und solange werde ich ausgeschlossen. Das ist Diskriminierung, stört aber weder den Senat, noch die Kulturbeauftragte noch die Direktion. ich werde ab jetzt juristische Schritte prüfen.
Liebe Frau Winzer, so geht es derzeit sehr vielen. Ich, 28, hatte im November Covid überstanden und musste mit Entsetzen feststellen, dass sich die Politik wie Medizin derzeit nur für die Zahl der belegten Betten in KHs und Tote interessiert. Was mit den noch lebenden Kranken passiert, bleibt jedem selbst überlassen. Auch das so mysteriöse Post-Covid wird einfach links liegen gelassen und die den Mangel an Bewegung qua ständigem Lockdown und der Schließung wichtiger Einrichtung wie Fitnesszentren und Schwimmbädern nur verschlimmert. Tag um Tag habe ich den Eindruck, müder zu werden, meine Muskeln wollen mich schon gar nicht mehr tragen. Und das alles on top zur Tatsache, dass ich seit 19 Jahren mit chronischen Rückenschmerzen und einem traumierten Fuß kämpfe. „Zu Hause auf der Matte kann man genug machen“, ist das nicht lächerlich?
Für mich fühlt sich auch das alles mittlerweile wie Diskriminierung an.
Das restriktive Vorgehen der Staatsbibliothek während der Pandemie entspricht voll und ganz ihrer bisherigen, seit Jahrzehnten konsolidierten Nutzer*innenpolitik. Ich erinnere an das jahrelang praktizierte Verfahren der Staatsbibliothek, Nutzer*innen, deren Benutzerausweis von Dritten in der Staatsbibliothek aufgefunden und in der Leihstelle abgegeben wurde, bis zur persönlichen Abholung des Ausweises vollständig von der Benutzung auszuschließen und ohne die betroffenen Nutzer*innen über den Ausschluss unmittelbar zu informieren. Dieses Verfahren wurde den Nutzer*innen von Herrn Dr. Haug, dem stellvertretenden Leiter der Benutzungsabteilung, schriftlich, jedoch ohne nachvollziehbare Argumente als (angebliche) Schutzmaßnahme ‘verkauft’. Das Gängelungsverfahren wurde erst in Folge einer Klage gegen die Staatsbibliothek abgeschafft. Mir liegt eine schriftliche Stellungnahme von Reinhard Altenhöner, dem Ständigen Vertreter der Generaldirektorin der Staatsbibliothek, vor, in der er einräumt, dass mehrere geltende Regelungen einer systematischen Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht standhalten. Trotzdem werden diese Regelungen von der Staatsbibliothek nicht abgeschafft oder geändert. Eine Kopie dieser Stellungnahme der Staatsbibliothek stelle ich auf Anfrage gerne zur Verfügung: beate.kutschke@gmx.de
Ich bin geimpft (1. Impfung) und möchte Bände in der Stabi bestellen und abholen können. Telefonisch konnte man mir keine Auskunft geben, ob dies möglich ist. Ich bitte um Information und Klärung.
Auch ich bin überrascht über diesen blinden Aktionismus der Berliner Staatsbibliothek und kann die Verpflichtung sich testen zu lassen auch nur so verstehen, dass die Benutzer möglichst fern gehalten werden sollen. Vielleicht möchte man auch das Geld für das Sicherheitspersonal der Zeitarbeitsfirma einsparen. Wie fälschlicherweise von der Benutzungsabteilung behauptet, ergibt sich die Testpflicht nicht aus der Verordnung des Landes Berlins in der geltenden Fassung. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zeigt seit einem Jahr Pandemie, dass sie nicht weiß, wie mit dem so wichtigen Kulturbesitz umzugehen ist.
Andere Bibliotheken können es besser. Die Berliner Universitätsbibliotheken sichern den Zugang zu Büchern. Die Bayerische Staatsbibliothek erlaubt nicht nur das kontaktarme abholen von Büchern (ohne Test), sondern auch die Benutzung der Lesesäle.
Es freut mich, daß sich so viele Leute der berechtigten Kritik an der Stabi und der Stiftung preußischer Kulturbesitz anschießen. Vielleicht setzen sich ja Frau Schneider-Kämpf und Herr Parzinger mal dafür ein, daß die Institutionen arbeiten können, denn andere wissenschaftliche Bibliotheken des Landes Berlins scheinen ja arbeiten zu können.