Neue Benutzungs- und Gebührenordnung ab 2. Januar 2024 | New User Terms and Fee Schedule from January 2nd 2024
Die guten Nachrichten zuerst:
- Ab Erscheinungsjahr 1913 sind Bände grundsätzlich für die Außer-Haus-Entleihung zugelassen. Teile der Bestände (u.a. der Sonderabteilungen) oder einzelne Werke sind aus konservatorischen oder anderen wichtigen Gründen davon ausgenommen.
- Das Mindestalter für eine Anmeldung zur Bibliotheksnutzung sinkt auf 14 Jahre. Wer nicht volljährig ist, benötigt für die Anmeldung die schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten.
- Die Mahngebühr für die erste Mahnung sinkt von 3,00 Euro auf 2,00 Euro.
Für saumselige Nutzende gibt es eine schlechte Nachricht. Ab der zweiten Mahnung wird es durch eine Anpassung ans bundesweite Gebührenniveau wissenschaftlicher Bibliothek teurer:
- die zweite Mahnung kostet 5,00 Euro, die dritte 10,00 Euro und die vierte Mahnung kostet 20,00 Euro.
Zum Jahresbeginn 2024 finden Sie die vollständige aktualisierte Fassung auf den Stabi-Webseiten.
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