Neues System zur Auslastungsanzeige der Lesesäle im Test

Update: Der Test wird in beiden Häusern bis zum 13.4. fortgesetzt. Aktuell wird testweise die Anzeige der freien Plätze in den Lesesälen auf unserer Webseite dargestellt. Wir hoffen, dies unterstützt Ihre Planungen. 

Am Donnerstag und Freitag, den 24. – 25.3.2022 wird im Haus Potsdamer Straße nachmittags unser neues System zur Zugangszählung getestet. Dieses System bietet den Vorteil, dass wir flexibel auf die Auslastung der Lesesäle reagieren und Kontingente erhöhen können. Außerdem planen wir, die Auslastung beider Häuser auf der Website darzustellen.

Dies wollen wir nach einer erfolgreichen Testphase baldmöglichst realisieren, so dass Sie sich schon vor Ihrem Besuch über die in den Lesesälen verfügbaren Plätze informieren können. Auch werden mittelfristig die Handzettel nicht mehr benötigt. Das System arbeitet komplett datenschutzkonform, es werden keine personenbezogenen Daten erhoben.

Beim Hinausgehen teilen Sie den Kolleginnen und Kollegen an der Einlasskontrolle bitte mit, ob Sie in eine Pause gehen und wieder zurückkommen oder das Haus generell verlassen.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.


New Reading Room occupancy display system under test 

Udate: The test will be continued at both sites until 13 April. Currently, the display of free seats in the Reading Rooms is shown on our website as a test. We hope this will support your planning.

On Thursday and Friday, 24-25 March 2022, our new access count system will be tested in the afternoon at Haus Potsdamer Straße. This system offers the advantage that we can react flexibly to the utilization of the reading rooms and increase quotas. We also plan to display the occupancy rates of both houses on the website.

We want to implement this as soon as possible after a successful test phase, so that you can find out about the availability of seats in the reading rooms before your visit. Handouts will also no longer be needed in the medium term. The system operates in complete compliance with data protection regulations; no personal data is collected.

On the way out please let our colleagues at the admission desk know if you are going on a break and coming back, or leaving the building in general.

Thank you very much for your cooperation.

22 Kommentare
  1. Avatar
    Gast sagte:

    Ich freue mich für alle diejenigen, denen diese Anzeige eine Hilfe sein wird. Ich selbst werde weiterhin auf mein Glück bauen, denn innerhalb eines ca. eineinhalbstündigen Anfahrtsweges wird sich die Auslastungssituation der Lesesäle sicherlich verändern.
    Die Aussage
    „…dass wir flexibel auf die Auslastung der Lesesäle reagieren und Kontingente erhöhen können.“
    verstehe ich nicht – bei welcher Situation wird das Kontingent erhöht? Ist der Lesesaal halb leer, muss man das Kontingent nicht erhöhen; ist er voll belegt, wird dann einfach das Kontingent erhöht?
    Und wie würde verhindert, dass bei voller Auslastung Neuankömmlinge einfach behaupten, sie waren nur in der Pause!?

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    • Annett-Kristin Oberhoff
      Annett-Kristin Oberhoff sagte:

      Liebe Leserin,

      vielen Dank für Ihre Rückmeldung. In der Testphase, die Donnerstag und Freitag Nachmittag stattfindet, möchten wir herausfinden, wie es mit der Pausenregelung funktioniert, je nach Ergebnis werden wir dann den Prozess ggf. optimieren. Die Anpassung der Kontingente der Lesesäle wird nach Auslastung langfristig erfolgen.

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    Beate Winzer sagte:

    Hört sich gut an- nur bitte auch auf die ausreichende Bestuhlung achten. Es fehlen mindestsens 10 Stühle und die Tische können nicht genutzt werden.

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    Rahel Jaeggi sagte:

    @ Bestuhlung: Ganz im Gegenteil. Ich bitte darauf zu achten, dass weiterhin Abstand möglich ist und nicht alle Tische mit Stühlen versehen sind.
    Weiterhin hoffe ich sehr, dass die Stabi die Maskenpflicht und die Imfnachweiskontrolle beibehält, egal welchen Weg die Politik einschlägt. Mir liegt viel daran, den Lesesaal weiter benutzen zu können und nur so können wir das alle mit geringst möglichen Risiko tun.

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    Gast sagte:

    Was die Beibehaltung von Coronaschutzmaßnahmen angeht, möchte ich dem, sicherlich von Vielen geteilten Wunsch, Ausdruck verleihen, die Maskenpflicht am Platz so schnell wie möglich abzuschaffen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dies zulassen. Ich weiß von anderen Nutzern und mir selbst, dass das dauerhafte Tragen einer FFP2-Maske die Konzentrationsfähigkeit verheblich verringert.
    Um vulnerablen Gruppen entgegenzukommen könnte die Stabi für diese Gruppen einen separaten Bereich mit Maskenpflicht einführen.
    Es ist jedoch nicht einzusehen, warum darüber hinaus, die Stabi eine eigenständige von den Entscheidungen der Politik losgelöste Coronapolitik betreiben sollte. Hierbei ist daran zu erinnern, dass die Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Stiftung öffentlichen Rechts unmittelbar grundrechtsverpflichtet sind. Daher sollte die Stabi nicht von der vom Gesetzgeber vorgenommenen Grundrechtsabwägung in Bezug auf Coronamaßnahmen abweichen.

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      Thomas sagte:

      Ich gehe stark davon aus, dass der Wunsch, die Maskenpflicht sowie die Abstandsregeln in der Stabi beizubehalten, von mindestens ebenso vielen Leuten (mir z.B.) geteilt wird. Falls die Stabi hier von der Durchseuchungspolitik auf Bundesebene abweichende Regelungen beschließen kann, dann würde ich das, wie sicherlich viele andere auch, sehr befürworten.

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    Andreas Helmedach sagte:

    Wie allgemein bekannt, enden fast alle Coronaschutzmaßnahmen in Berlin mit dem 31.März. Heute haben wir den 29. März und auf den Webseiten der Stabi kann ich noch keinen Hinweis darauf sehen, welche Auswirkungen dies auf die Leser haben wird. Ebenso kann ich von Vorbereitungen in den Gebäuden noch nichts erkennen. Hat die Staatsbibliothek schon Vorkehrungen getroffen, die reguläre Platzkapazität der Lesesäle und überhaupt den regulären Betrieb wiederherzustellen? Wenn nicht, wann soll das geschehen?

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    • Annett-Kristin Oberhoff
      Annett-Kristin Oberhoff sagte:

      Lieber Herr Helmedach,

      die Regelungen ab dem 1.4. sind noch nicht final beschlossen, aber wir werden uns sobald wie möglich in unserem Service Blog diesbezüglich äußern. Wir bitten noch um etwas Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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        Andreas Helmedach sagte:

        Liebe Frau Oberhoff,

        besten Dank für Ihre Antwort, die allerdings meine Erwartungen (und Befürchtungen) bestätigt. Offenbar führen die Bedenkenträger noch Rückzugsgefechte! Für weitere obrigkeitsstaatliche „Schutzmaßnahmen“ fehlt aber ab dem 1. April schlicht und einfach die Rechtsgrundlage.
        Freundliche Grüße an alle, die auf Eigenverantwortung setzen!

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    Beate Winzer sagte:

    Als Schwerhörige und Frau mit Behinderungen freue ich mich sehr, wenn die Maskenpflicht fällt und ich nicht mehr wie eine Aussätzige behandelt werde. Ich hatte und habe keine Befürchtungen, kann mein Risiko selbst einschätzen und brauche nur einen barrierefreien Arbeitsplatz und meine Ruhe. Ohne von Bedenkenträgern diskriminiert oder gestört zu werden.

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      Leserin sagte:

      @Beate Winzer: Und was sagen Sie Menschen, für die das Masketragen aller in ihrem Umfeld in Innenräumen zwingend für gesellschaftliche Teilhabe notwendig ist, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren? Dürfen diese dann die „Aussätzigen“ sein? Das gilt im übrigen auch für Angehörige von Risikopatienten.

      Von Zeit zu Zeit lohnt es, die eigenen Wünsche mit dem kategorischen Imperativ durchzuspielen oder auch Luxemburgs „Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden“ den Umständen entsprechend angepasst anzuwenden – und danach dann allgemeingültige Forderungen, unter Berücksichtigung aller Belange, hier geringstmöglicher Schäden und Einschränkungen für alle, aufzustellen.

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        Müllers sagte:

        Was wir ganz gewiss nicht mehr brauchen, sind Moralprediger von der hohen Warte, die nach zwei Jahren Coronamaßnahmen, unter denen sich eine Mehrheit dem Schutzbedürfnis einer vulnerablen Minderheit gefügt haben, sich immer noch für bemüßigt halten, ihren Mitmenschen einseitige „Rücksichtsnahmen“ anzuverlangen und zugleich deren Freiheitsbedürfnisse für derart gering zu achten, dass sie nicht mal ein einziges kleines Wort dafür übrig haben. Der Satz von Rosa-Luxemburg geht in beide Richtungen.

        Im Übrigen hat die Staatsbibliothek Maskenbereiche eingeführt, was ich begrüße. Kompromisse wie diese erlauben, den calvinistisch interpretierten Imperativ von Kant nicht unnötig zu strapazieren.

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    Arkadi Junold sagte:

    Auch ich begrüße den Wegfall der allgemeinen Maskenpflicht sehr und finde, daß die Stabi einen guten Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen gefunden hat, indem sie spezielle Zonen ausgewiesen hat, in denen weiterhin Masken getragen werden können, wenn Leute dieses wollen, die Leute, die aber wie ich auch gerne drauf verzichten und nach zwei Jahren massiven Einschränkungen endlich wieder relativ normal agieren wollen, auch zu ihrem Recht kommen, wissend, daß man Corona ernst nehmen sollte, wissend, daß die meisten Corona mit keinen oder nur geringen Einschränkungen überstehen und damit reine Inzidienzien keine Aussagekraft haben.

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    Matthias Korn sagte:

    Danke für das Ende der allgemeinen Maskenpflicht. Jetzt gilt es, die eingeschüchterte Bevölkerung wieder von den Masken zu entwöhnen. Einen separaten Lesebereich für freiwillige Maskenträger halte ich für eine gute Lösung. Für die Zukunft gilt es nun, Schutzmaßnahmen in unsere Verfassung einzubauen, dass solche gesellschaftsschädigenden Maßnahmen nicht noch einmal ergriffen werden können. Das war politisch sicher erst der Anfang eines uns allen bevorstehenden Überwachungskapitalismus. Noch ist nichts entschieden. Es lebe die Freiheit! Raus auf die Straße!

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    Lesesaal-Nutzer Potsdamer Platz sagte:

    Liebe alle,
    ich bin nach zwei Tagen im nun Maskenpflichtfreien Lesesaal überaus erleichtert, dass fast alle weiterhin freiwillig Maske tragen. Offenbar handelt es sich hier im Blog – wie auch vielerorts woanders – bei der „freedom day“-Fraktion mit den ganz großen Argumentationsbögen (Menschenwürde! Überwachungskapitalismus!) doch um eine wenngleich laute Minderheit. Frohes Schaffen!

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      Savigny sagte:

      Ich trage die Masken auf den Verkehrswegen nicht aus Überzeugung, aber aus Rücksicht gegenüber anderen, damit sich alle wohlfühlen können. Ich befürworte zeitgleich aber stark, dass man die Maske am Arbeitsplatz abnehmen darf (und praktiziere das wie fast alle auch so).

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        Savigny sagte:

        Ich möchte kurz ergänzen, dass sich meine Wahrnehmung (bisher) nur auf den Standort UdL bezieht. Zur Potsdamer Straße kann ich noch nichts sagen.

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  10. Avatar
    Volker Korn sagte:

    Liebe Teilnehmende,

    warum geben so viele nur ein Pseudonym, eine Abkürzung oder Ähnliches – statt ihren richtigen Namen an. Hier einige Beispiele – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

    – Lesesaalnutzer Potsdamer Platz
    – Gast
    – Gast1
    – Gast2
    – Nutzer
    – Mitglied des Nutzendenrats
    – GW
    – WB
    – Thomas
    – RS
    – LW
    – FK
    – Benutzungsabteilung
    – TA
    – LG
    – Tat T.
    – Buchfreund
    – Ein unverschämter junger Mensch
    – Leser
    – Leserin

    Sowohl die Genannten als auch die Nicht-Genannten können mir gern erklären, warum sie das tun.

    Beste Grüße
    an NN (das war wohl nicht nicht dabei)

    von Volker Korn

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      Marcus Schmidt sagte:

      Dazu kann ich Ihnen das Urteil des BGH zur Klarnamenpflicht auf Facebook empfehlen (III ZR 3/21).

      Daraus ein kurzes Zitat:
      „Die Möglichkeit der Verwendung eines Pseudonyms kann zudem dazu beitragen, dass sich im Sinne der Meinungsfreiheit auch zurückhaltende Personen in dem Netzwerk der Beklagten an Diskussionen beteiligen und ihre Meinung äußern, die sich das ansonsten in der Öffentlichkeit nicht trauen würden (Griess aaO S. 72 f). Gerade die Besonderheiten der Kommunikation im Internet wie weltweite Abrufbarkeit, praktisch unbegrenzte Speicherdauer und das Phänomen des „Shitstorms“ können Nutzer von einer namentlichen Äußerung abhalten (Lorenz, VuR 2014, 83, 87). Davon abgesehen eröffnet die Möglichkeit zur Kommunikation unter einem Pseudonym einen Schutzraum für freie Meinungsausübung, wo aktive Teilnahme am Kommunikationsprozess unter dem bürgerlichen Namen – wie etwa im Fall von verfolgten Minderheiten, Whistleblowern oder religiös und politisch Verfolgten – zu Nachteilen führen kann (Härting aaO; Lorenz aaO S. 86 f; Palzer, AfP 2017, 199 f).“

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