Öffnung der Lesesäle ab 4. Juni 2021 | Opening of the reading rooms as of 4 June 2021
aktualisiert am 14.6.2021
English version
Wir haben gute Nachrichten für Sie:
Wir dürfen unsere Lesesäle wieder öffnen.
Öffnungs- und Servicezeiten
Beide Häuser und damit die Allgemeinen Lesesäle sind wieder montags bis samstags von 8-22 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten der Sonderlesesäle entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf den Webseiten bei den entsprechenden Abteilungen.
Über unsere Servicezeiten informieren wir Sie ebenfalls auf der Website, denn anfangs können wir noch nicht alle Services zu den früher gewohnten Zeiten anbieten. Die Bücherausgabe im Haus Unter den Linden (Anmeldung) und die Leihstelle im Haus Potsdamer Straße (Anmeldung, Ausleihe außer Haus) sind zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo, Di, Mi und Fr 10 – 16 Uhr, Do 10 – 19 Uhr.
Was sollten Sie vor einem Besuch bei uns wissen?
Aufgrund der geltenden Abstandsregeln kann nur eine begrenzte Personenzahl in die Gebäude und die Lesesäle eingelassen werden. Für den Besuch aller Lesesäle ist daher eine Terminbuchung vorab erforderlich. Aufgrund der Vorgaben in § 13 CoronaVO ist der Nachweis eines negativen Tests, der vollständigen Impfung oder einer Genesung Voraussetzung für die Nutzung unserer Lesesäle (Testmöglichkeiten in Berlin).
Alle Informationen zu den ab dem 4. Juni geltenden Konditionen für die Nutzung der Bibliothek haben wir in einer FAQ zusammengefasst.
Nutzung auch des historischen Bestandes wieder möglich
Wie in den letzten Monaten schon können Sie jeweils fünf Bestellungen zur gleichen Zeit aufgeben; sobald wir diese bearbeitet haben, sind weitere Bestellungen möglich. Auch Bände und Sondermaterialien, die nur in den Lesesälen nutzbar sind, sind nun endlich wieder für Sie erreichbar. Die Bestellmöglichkeit im Katalog für alle online bestellbaren Medien auch des historischen Bestandes ist wieder freigegeben worden.
Bände, die eventuell noch im Lesesaal des Hauses Potsdamer Straße für Sie bereitliegen und die Sie jetzt nicht mehr benötigen, geben wir gern für Sie ins Magazin zurück. Ebenso ist eine Umbuchung der Bände für die Nutzung im Lesesaal Unter den Linden möglich. Prüfen Sie bitte Ihr Bibliothekskonto und senden Sie uns gegebenenfalls eine Nachricht an ausleihe@sbb.spk-berlin.de mit dem Betreff „Rückbuchungen“ oder „Umbuchungen“ unter Angabe Ihrer Bibliotheksausweisnummer.
We have good news for you:
We may reopen our reading rooms.
Opening and service hours
Both library sites, and thus the general reading rooms, are open again Monday to Saturday from 8 am to 10 pm.
For the opening hours of the special reading rooms, please refer to the information on the websites of the respective departments.
We will also inform you about our service times on the website, as initially we will not be able to offer all services at the usual times. The lending desk and the book collection area (registration, collection of items for external use) have different service hours: Mon, Tue, Wed and Fri 10 am – 4 pm; Thu 10 am – 7 pm.
What should you know before visiting us?
Due to the distance rules in force, only a limited number of people can be admitted to the buildings and the reading rooms. For access to all reading rooms, it is therefore necessary to book a time slot in advance. Until further notice, proof of a negative test, full vaccination or recovery is a condition for the use of our reading rooms (Testing options in Berlin).
We have summarised all the information on the conditions for using the library valid from 4 June in a FAQ (only in German so far).
Use of historical holdings possible again
As in previous months, you can place five orders at a time; as soon as we have processed them, further orders will be possible. Volumes and special materials that can only be used in the reading rooms will then finally be available to you again. The ordering option in the catalogue for all media that can be ordered online, including the historical holdings, has been reactivated.
Volumes that may still be available for you in the reading room of Potsdamer Straße and that you no longer need will be returned to the stacks for you. It is also possible to transfer volumes for use in the reading room at Unter den Linden. Please check your library account and, if necessary, send us a message to ausleihe@sbb.spk-berlin.de with the subject „Rückbuchungen“ or „Umbuchungen“, quoting your library card number.
Of course, we can only allow you access to our reading rooms on the condition that the incidence levels do not rise again and that the requirements of the Berlin Senate allow this.
Es heisst hier: „Für den Besuch aller Lesesäle ist daher eine Terminbuchung vorab erforderlich, die ab dem 28. Mai möglich sein wird.“
Ab wann ist denn die Terminbuchung möglich? Heute (28.5.) um 9 Uhr noch nicht: um wieviel Uhr sollten wir es versuchen?
Vielen Dank im voraus!
Bitte haben Sie noch etwas Geduld, die Terminbuchung wird voraussichtlich noch am Vormittag freigegeben werden. Wir bitten die Verzögerung zu entschuldigen.
Wo kann ich denn einen Termin für den Lesesaal buchen?
Die Terminbuchung auch für die Nutzung der Lesesäle ist jetzt freigegeben. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Ich freue mich, dass die Termine mittlerweile freigeschaltet wurden. Auf der Terminbuchungsseite sind allerdings keine Uhrzeiten genannt, ab denen die Buchung für die Tage ab dem 7.6. möglich sein wird. Sollte man sich auf 9:00 Uhr einstellen? Danke im Voraus für Ihre Auskunft.
Die Termine ab dem 7.6. werden wieder um 9 Uhr, die Nachmittagstermine des Lesesaals in der Potsdamer Straße um 14 Uhr freigeschaltet. Die Freigabe der Termine für den Zeitungslesesaal ist für jeweils mittwochs um 10 Uhr für alle Termine der darauffolgenden Woche. Wir freuen uns, Sie bald wieder im Haus begrüßen zu können.
Danke für die erfreulichen Nachrichten! Müssen Inhaber einer Reservierung für die Arbeitskabine dennoch Slots buchen oder gilt dies dann als Zugangsbuchung?
Hallo, werden Masken dann auch am Platz Pflicht sein wenn man einen negativen Test hat; oder nur wenn man sich zum Platz bewegt?
Herzliche Grüße und vielen Dank, A.S.
Gemäß §4, Pkt. 5 der Corona Infektionsschutzmaßnahmeverordnung Berlin ist das Tragen von FFP2-Masken in Bibliotheken für Besucherinnen und Besucher leider weiterhin verpflichtend. Daher können auch wir nicht darauf verzichten.
Sollte am Arbeitsplatz die Maske dauerhaft getragen werden?
Ich hoffe, daß die Anmeldung für den allgemeinen Lesesaal Unter den Linden auch für den Musiklesesaal gilt, der nicht als eigener Lesesaal für die Terminbuchung angegeben ist.
Sehr geehrter Herr Junold, die Informationen zur Terminbuchung für die Sondrlesesäle finden Sie hier: https://staatsbibliothek-berlin.de/vor-ort/lesesaele-und-serviceangebote/terminbuchung-sonderlesesaele. Eine Terminbuchung für den Allgemeinen Lesesaal gilt nicht für die Sonerlesesäle.
Hallo, ich wollte fragen ob man auch etwas später als zum gebuchten Termin erscheinen darf? Vielen Dank.
Sie können innerhalb des gebuchten Zeitfensters völlig frei entscheiden, wann Sie zu uns kommen und wie lange Sie bleiben möchten.
Hallo, wir alle konnten die gestern bekantgegebenen Lockerungen verfolgen, die ab kommendem Freitag (04.06.) in Berlin gelten. Darunter sind auch explizit die Öffnung von Bibliotheken ohne Testpflicht (aber mit Hygienekonzept) genannt. Wird es zeitnah dazu eine entsprechende Veröffentlichung gebenauf dieser Website geben?
(Quelle: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1090685.php)
Nach der Verordnung in der ab morgen geltenden Fassung scheint es eine solche Testpflicht wohl doch zu geben (GVBl. v. 3.6.2021 S. 522, s. auch https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2021/).
Die Pressemitteilung scheint insofern ungenau zu sein.
Hallo, könnten Sie sagen, auf welchen Absatz in der neuesten Fassung der ab morgen geltenden Änderung Sie sich beziehen? Habe die entsprechende Stelle leider nicht gefunden.
Vielen Dank
Da nach der ab morgen geltenden Verordnung nur Hochschulbibliotheken Arbeitsplätze für negativ getestete Personen öffnen dürfen, gehe ich davon aus, dass die Staatsbibliothek als Hochschulbibliothek iSd Verordnung gilt. Dies steht in Art. 1 Nr. 10 der von mir oben zitierten Änderungsverordnung, bzw. in der ab morgen geltenden Corona-Verordnung in § 13 Abs. 3 S. 6.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sofern die Öffnung in den kommenden Tagen realisiert werden kann, stehen wie oben beschrieben auch die Carrels wieder zur Verfügung.
Stehen die Kabinen nun den Personen bereit, die formal an der Reihe sind (laut Datum in der Buchungsbestätigung) oder den Personen, deren Buchung auf Grund der Schließung (teilweise) verfallen ist? Mit anderen Worten, verschiebt sich die Zeit im Carrel ggf. nach hinten?
Herzliche Grüße
LM
Sehr geehrter LM,
Die Reservierungsbestätigungen mit den Nutzungszeiträumen für die Arbeitskabinen sind für uns verbindlich; es gibt also keine Verschiebung nach hinten. Personen, die eine eine Zusage für eine Kabine für die Zeit der Schließung des Hauses Potsdamer Straße hatten, wurden Ersatzzeiträume angeboten.
Viele Grüße, Angela Oehler
Hallo Frau Oehler,
können Sie sagen, wie di Auslastung der Arbeitskabinen zur Zeit ist und an wen ich mich bezüglich einer derzeitigen Reservierung wenden müsste? Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Wronker, die Arbeitskabinen sind sehr stark nachgefragt und bis weit in den Sommer ausgebucht. Eine Warteliste können wir leider nicht führen. Immer dann, wenn spontan etwas frei wird, finden Sie dazu einen Hinweis auf folgender Seite: https://staatsbibliothek-berlin.de/vor-ort/forschungsservice/information-arbeitsplaetze-kabinen. Aktuell wird dort ein freier Platz angeboten.
Hallo, ich freue mich, ab Freitag wieder in der Stabi lernen zu dürfen. Muss man nun bei dem Eingang zum Lesesaal ein negatives Testergebnis vorlegen oder nicht?
Hallo, nach jetzigem Stand ist ein negatives Testergebnis notwendig, alternativ der Nachweis, dass Sie vollständig geimpft sind oder genesen. Wir haben alle Informationen zu den ab morgen geltenden Konditionen in einer FAQ zusammengetragen. Wir freuen uns auch sehr, die Häuser morgen wieder für Sie öffnen zu können, warten aber für eine finale Bestätigung noch auf die genauen Informationen in der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Hallo, könnten Sie so freundlich sein und angeben, welcher Passus dies in der neuesten und ab morgen geltenden Fassung regelt? Für mich und sicher auch viele andere ist dies nicht nachvollziehbar.
Vielen Dank und viele Grüße
Guten Tag,
bietet die Staatsbibliothek dann eigene Testmöglichkeiten an?
Ansonsten ist doch inzwischen klar, dass bei der Durchführung der Corona-Tests derart gemauschelt und betrogen wird, dass sie wohl keine Aussagekraft über die tatsächliche Infektiözität einer Person besitzen. Insofern wird auch hier wieder jenen, die sogar impfwillig sind, aber denen bislang ein Impfangebot vorenthalten wurde, der Zugang zu gleichberechtigter wissenschaftlicher Arbeit unverhältnismäßig erschwert. Zugleich suggerieren die zahllosen negativen Tests, die jedoch u.U. auf schlecht oder gar nicht durchgeführten Tests beruhen, eine Sicherheit, die Hunderte Nichtgeimpfte Ihrer Leserschaft im Zweifel akut gefährdet. Das nähmen Sie vor dem Hintergrund der aktuellen Berichte über das Testwesen hierzulande billigend in Kauf.
Aber ja, wir kennen schon Ihre Argumente… es stehe so in der Verordnung… Freie wissenschaftliche Arbeit darf nicht von einer absurd-irrationalen Testkultur abhängig gemacht werden!
Wir haben alle (zurecht!) im vergangenen Sommer die Abstands- und Hygieneregeln bei Ihnen im Haus eingehalten. Die Staatsbibliothek hat sich damit nicht zu einem Ansteckungshotspot entwickelt.
Es wäre schön, wenn Sie diese Maßnahme bei den entsprechenden Stellen begründet in Frage oder eigene Testkapazitäten zur Verfügung stellten, die eine effektive Infektionseindämmung durch korrekt durchgeführte Tests garantierten.
Freundliche Grüße
Liebe/r Weber,
ich kann mich Ihrer Kritik am Vorgehen des Landes Berlin nur anschließen. In anderen Bundesländern scheint wissenschaftliches Arbeiten einen höheren Stellenwert zu haben. Sie sollten jedoch beachten, dass die Staatsbibliothek die Regelungen aus der Corona-Verordnung nur umsetzen kann und auch muss. Der Verordnungsgeber und politisch dafür verantwortlich ist sie jedoch nicht.
§ 20 Abs. 2 der Corona-VO in der ab dem 04.06.2021 geltenden Fassung sieht für „Bibliotheken“ gerade keine Testpflicht vor. Eine Testpflicht ist nach § 13 Abs. 3 nur für „Hochschulbibliotheken“ angeordnet, sodass im Umkehrschluss zu folgern ist, dass die Verordnung gerade keine Testpflicht für sonstige Bibliotheken, zu denen die Stabi gehört, vorsieht.
Neben Halbtagsjob und Kinderbetreuung konnte ich immer nur für 2-3 Std in die Bib kommen, damit ich an meiner Diss weiterarbeite. Mit Rennerei zum Testen lohnt sich das kaum mehr 🙁
hatte mich schon sehr auf die Öffnung gefreut.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schätze sehr, dass es wieder möglich ist, in der Bibliothek arbeiten zu dürfen. Ich habe dennoch, ohne die Absicht etwas zu polemisieren, einige Bedenken in Bezug auf die Benutzung von FFP2 Masken am eigenen Arbeitstisch. Viele von uns verringern diese ein längeres Arbeitspensum in der Bibliothek. Wie oft sollen wir die Masken wechseln, damit diese nicht kontraproduktiv wirken? Wenngleich wir keine körperliche Arbeit leisten, erschwert häufig das ständige tragen so einer Maske das Atmen, es wird in der Regel empfohlen alle 75 Min/2 Stunden dreißigminütige Pausen einzulegen. Reich es nicht mit dem Tagesaktuellen negativen Test, um am eigenen Schreibtisch maskenlos sitzen zu dürfen?
Hier ein interessanter Link
https://www.apotheken-umschau.de/news/ffp2-masken-im-job-recht-auf-pausen-774479.html
Hallo Frau Oehler, Brauchen wir ein negatives Testergebnis für die Buchabholung außer Haus?
Ist auch zur Buchabholung an der Ausleihe ein Testnachweis erforderlich?
Ist es wirklich notwendig und sinnvoll auch im Lesesaal am Arbeitsplatz(!) im Zweifel über Stunden ein FFP2-Maske zu tragen? Ihnen ist sicherlich bekannt, dass FFP2-Masken nicht längere Zeit am Stück getragen werden sollen/dürfen, daher auch gemäß Arbeitsschutz z.B. für Personal im Einzelhandel eine medizinische Maske ausreicht. Und auch in der beruflichen Bildung gilt nach neuerer Verordnung wieder eine medizinische Maske. Immerhin sind Wissenschaftler und Studierende auch (geistig) Arbeitende, die sich ggf. für 6-7 Stunden in der Bibliothek aufhalten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bedeuten die neuen Regelungen hinsichtlich Testpflicht, dass nun auch für die Ausleihe von Büchern außer Haus (also ohne Verweilen vor Ort) ein Negativtest erforderlich ist?
Falls ja, handelt es sich eindeutig um eine Veränderung zum Schlechten statt zum Guten. Bereits vor einiger Zeit gab es ja die Idee, die Bücherausleihe nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses zu ermöglichen, was aber dankenswerter Weise nach erheblicher Kritik durch Leserinnen und Leser doch noch zurückgenommen wurde. Wird eine solche Testpflicht nun eingeführt, bedeutet sie einen erheblichen, wirklich e r h e b l i c h e n Mehraufwand für alle, die wissenschaftlich arbeiten und immer wieder, manchmal zweimal die Woche, auf das Ausleihen von Büchern angewiesen sind.
Die vom Leser Weber hier vollkommen zu Recht monierte, zum Himmel schreiende Testsituation in Berlin kommt da noch erschwerend hinzu.
In diesem Sinne hoffe ich sehr, dass Sie, wie schon beim ersten Mal, den Tausenden Menschen, die in der Hauptstadt wissenschaftlich tätig sind, entgegenkommen und von der Testpflicht für die Ausleihe Abstand nehmen.
Mit freundlichem Gruß,
Konrad Wozniak
Hallo, ich kann dem/der Nutzer*in „SL“ oben gesagtem nur zustimmen: die Staatsbibliothek bezieht sich mit ihren aktuell getroffenen Maßnahmen, die mit Wiederöffnung ab 04.06.2021 eine Testpflicht vorsehen, leider auf den falschen Paragrafen der aktuell geltenden SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung!
Für die Staatsbibliothek Berlin gelten nicht die unter §13 Absatz (3) aufgeführten Maßnahmen, da diese explizit (Zitat) „Staatliche, private und konfessionelle Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen“ regeln. Diese Maßnahmen gelten für Hochschulbibliotheken, zu denen die Staatsbibliothek nicht zählt.
Die vom Senat beschlossenen Maßnahmen, die die Staatsbibliothek Berlin (als Nicht-Hochschul-Bibliothek) betreffen, sind wiederum unter §20 („kulturelle Einrichtungen“) aufgeführt. Dort steht in der ab 04.06. geltenden Fassung unter §20 Absatz 2 „Museen, Galerien, Gedenkstätten und Bibliotheken dürfen für den Publikumsverkehr geöffnet werden.“ Es folgt dann eine Erläuterung über die Besucherobergrenzen in Abhängigkeit zur Fläche der Räumlichkeiten. Eine Testpflicht ist explizit nicht aufgeführt – anders als in sämtlichen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens (Innengastronomie etc. und auch Hochschulbibliotheken), in denen dies ab morgen Pflicht ist!
Es lohnt auch ein Vergleich mit der Fassung, die zuvor galt (vom 14.05.2021), in der unter § 20 (kulturelle Einrichtungen) stand: „Die Einrichtungen dürfen nur durch Besuchende aufgesucht werden, die im Sinne von § 6b negativ getestet wurden.“ Dieser Passus wurde in der überarbeiteten Fassung, die ab morgen gilt, gestrichen. Eine Testpflicht entfällt demnach (ebenso wie in Museen).
Ich bitte die Staatsbibliothek sich nochmals mit dem (ohne Frage komplexen und vielleicht auch irreführenden) Sachverhalt auseinanderzusetzen und die getroffenen Maßnahmen anzupassen.
Liebe Carolin, ich glaube, dass sich die Staatsbibliothek schon auf die richtige Norm in der Corona-Verordnung beruft. Während Bibliotheken, Galerien, Gedenkstätten und Bibliotheken lediglich für den „Publikumsverkehr“ geöffnet sein dürfen, so erlaubt die Verordnungen für „Hochschulbibliotheken“ „Leihbetrieb und Online-Dienste sowie Arbeitsplätze und PC-Pools“ zu öffnen. Diesen Vergleich stellen Sie nicht an. Wenn man Ihrer Rechtsauffassung folgt, so müsste die Staatsbibliothek immer noch geschlossen sein. Publikumsverkehr bedeutet wohl das Kommen und Gehen von Personen an einem Ort, nicht aber das längerfristige Bleiben, insbesondere nicht an Sitzplätzen.
Liebe Leserinnen und Leser,
bis auf weiteres ist ein Aufenthalt in unseren Lesesälen nur unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich. D.h. Sie sind entweder geimpft, nachweislich genesen oder legen uns ein negatives Testergebnis – nicht älter als 24 Stunden – vor. So sieht es die aktuelle Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für wissenschaftliche Bibliotheken vor, in denen sich viele Personen für längere Zeit aufhalten (§ 13 Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung). Anders als bei einem kurzen Einkauf oder einem Museumsbesuch finden in unseren Lesesälen mehrere hundert Personen zugleich Platz und können dort bis zu 14 Stunden verweilen. Mit der 3G-Regelung möchten wir Ihnen und unsere Mitarbeitenden dabei maximale Sicherheit bieten. Wir beobachten das Infektionsgeschehen genau und werden unsere Zutrittsregelung anpassen, wenn es vertretbar ist. Bis dahin bitten wir um Verständnis und um Ihre Mithilfe bei der weiteren Eindämmung der Pandemie.
Wegen der Kürze des Aufenthalts gilt die 3G-Regelung *nicht* für die Abholung oder Rückgabe von Medien: Für die Abholung oder Rückgabe von Medien benötigen Sie keinen der genannten Nachweise und ab heute auch keinen Termin mehr.
Wir freuen uns auf Sie!
Sehr geehrte Frau Jopp,
leider für uns, die dringend wieder im Lesesaale arbeiten müssen und im Moment keinen Impftermin bekommen können und sich auch nicht jeden Tag testen lassen können / wollen, dieses Maßnahmen schwer nachvollziehbar. Der allgemeine Lesesaal im beiden Häusern der Staatsbibliothek hat genug Raum, damit die Nutzenden mit Masken Abstand halten. Ich kann mich hier Frau Carolin nur anschließen: „Ich bitte die Staatsbibliothek sich nochmals mit dem (ohne Frage komplexen und vielleicht auch irreführenden) Sachverhalt auseinanderzusetzen und die getroffenen Maßnahmen anzupassen.“
Die zuvor geltende Fassung der Corona-VO ist hier nachzulesen:
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Die Anpassung, die ab 04.06.2021 gilt hier (runterscrollen, letztes Dokument):
https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2021/
Ich bin heute morgen vergnügt zur bibliothek gekommen und – musste wieder gehen: mein zweiter impftermin lag noch nicht lang genug zurück. Mir wurde geraten, ich könne mich im Sony-Center testen lassen. Das war mir zu aufwändig und zu albern. Mittlerweile komme ich ohne test in jeden biergarten. Sie machen es Ihren treuen lesern wirklich nicht leicht, die nichts anderes wollen als arbeiten.
Ich warte noch auf den ersten Impftermin und kann den nach der jetzigen Situation hoffentlich im Juli bekommen, den zweiten dann erst im August. Mich jeden Tag testen zu lassen ist zu aufwändig. Wahrscheinlich könnte ich erst im September ohne Problem in den Lesesaale. Bin recht enttäuscht von dem aktuellen Maßnamen der Staatsbibliothek (Stand: 04.06.2021).
Liebe frau Jopp,
eben lese ich, dass Sie geschrieben haben, wir könnten uns bis zu 14 stunden in den lesesälen aufhalten. Wie soll das gehen, da sowohl die vormittags- als auch die nachmittagszeit unter zehn stunden liegt?
Lieber Herr Israel,
im Haus Unter den Linden können wir leider keine zwei Zeitslots für den Allgemeinen Lesesaal anbieten. Das hat aber auf der anderen Seite den Vorteil, dass diejenigen, die einen Termin gebucht haben, im besten Fall wirklich 14 Stunden dort arbeiten können.
Wir freuen uns einfach nur, dass endlich wieder Leserinnen und Leser zu uns kommen können. Bei den meisten haben wir den Eindruck, dass auch sie sich freuen, wieder hier sein zu können. Anfangsschwierigkeiten und pandemiebedingte Probleme werden wir sicher in den kommenden Tagen und Wochen noch beseitigen bzw. alle lernen, damit umzugehen.
Ich dächte, irgendwann bei Ihnen mal gelesen zu haben, dass Ihre Mitarbeiter*innen alle 3 Tage getestet werden. Wenn ich an drei Tagen hintereinander den Lesesaal betreten möchte, bräuchte ich 3 Tests. Welch‘ ein Stress und Kosten für die Allgemeinheit!
Ich kann mich dem Kommentar des Gastes nur anschließen, vor allem bekannt ist, daß von der ständigen Testung auch ein Risiko ausgeht, mit Corona infiziert zu werden, man muß sich zu den Teststellen bewegen, was auch zusätzliche Kontakte und zusätzliche Bewegung bedeutet, und steht dort in Schlangen, was das Problem zusätzlich verschärft. Abgesehen davon hat der Gast auf die Kosten hingewiesen, Geld, das meines Erachtens nach immer noch besser in Bibliotheksetats angelegt ist, vor allem die Corona-Testung wie geschrieben die Möglichkeit, an Corona zu erkranken, erhöht. Wenn man also einen gesunden Mittelweg einschlagen kann, gerne Testung alle zwei bis drei Tage, aber nicht häufiger, würde ich mich freuen.
Als kleiner Nachtrag sei noch Herrn Israel recht zu geben, der zu recht bemerkt, man könne heute ohne Test in jeden Biergarten, müßte sich in der Bibliothek aber testen lassen, wissend, daß andere Regeln wie Abstandsregeln in der Stabi mit garantierter Sicherheit besser eingehalten werden, als im Biergarten oder, wenn ich aufgrund der Notwendigkeit, einkaufen zu müssen, über die Bergmannstraße gehe.
Herr Arkadi scheint der Unterschied zwischen einem Biergarten (ein Bereich im Freien) und einer Staatsbibliothek (viele Benutzer und Benutzerinnen in einem Innenbereich!!) nicht geläufig zu sein. Schade!
Sehr geehrte Frau Jopp,
Ja, wir (mindestens ich) freuen uns sehr, den Lesesaal unter den Linden endlich wieder zu besuchen. Ich habe jeden Tag den Wecker um 08:55 gestellt, damit ich die Zeit zur Reservierung für Arbeitsplatz nicht verpassen werde. Allerdings sind die Voraussetzungen nach dem aktuellen Maßnahmen nur Stress und Kosten. Für jemand wie mich, der im Moment auf den ersten Impftermin warten muss und nicht jeden Tag testen lassen kann, ist der regelmäßige Besuch der Stabi vermutlich erst Ende August oder im September der Fall. SCHADE!
Eigentlich hat der allgemeine Lesesaal genug Raum, damit die Nutzenden mit Masken Abstand halten und in Ruhe arbeiten können. – Wir wollen dort bloß wissenschaftlich arbeiten.
Daher kann ich mich Frau Carolin anschließen: „Ich bitte die Staatsbibliothek sich nochmals mit dem (ohne Frage komplexen und vielleicht auch irreführenden) Sachverhalt auseinanderzusetzen und die getroffenen Maßnahmen anzupassen.“
(Ich hoffe, dass meine Kommentar gezeigt wird.)
Guten Tag,
ich kann mich den kritischen Äußerungen vorher nicht anschließen.
Ich bin sehr froh, dass Sie wieder geöffnet haben und lasse mich gerne jeden Tag testen. Bei den vielen Teststationen in Berlin ist das überhaupt kein Problem und sehr wenig Aufwand.
Als Ungeimpfte fühle ich mich durch die Testpflicht sogar sicherer bei der Arbeit in den Lesesälen.
In diesem Sinne: Vielen Dank für die Öffnung, das durchdachte Konzept und den tollen Service, den die Staatsbibliothek an beiden Standorten bietet!
Guten Tag,
auch ich möchte mich dem Kommentar der Leserin anschließen, ich nehme gerne die 1-2 Minuten (länger benötigte ich noch nie in einem Testzentrum) Aufwand auf mich um für mehr Sicherheit der Mitarbeiter der StaBi, der anderen Leser und letztendlich auch mich selbst, der leider noch nicht vollständig geimpft ist, zu sorgen. 4 (!) Gehminuten von der Staatsbibliothek (UdL) entfernt befindet sich im Jakob und Wilhelm Grimm Zentrum ein Testzentrum, mit dem ich über die letzten Wochen immer gute Erfahrungen gemacht habe.
Auch ich möchte mich für die Öffnung der Lesesäle und das Hygienekonzept bedanken.
Hier findet jeder Leser eine Teststation in seiner Nähe, der Aufwand ist wirklich minimal: https://test-to-go.berlin
guten Tag,
als Leser der Staatsbibliothek wäre es erfreulich, wenn die Cafeteria wieder öffnet. Sie hatte im letzten Winter ein funktionierendes Sicherheitskonzept entwickelt bei Inzidenzzahlen, die höher als aktuell sind. Bin sicher, dass das bereits in Planung ist. Danke.
Sehr geehrte Frau Jopp,
wäre es am kommenden Mittwoch (Tag der Personalversammlung) für das Haus Potsdamer Str. nicht sinnvoller, nur einen (langen) Termin ab Mittag anzubieten, der bis 22.00 Uhr geht?
Beste Grüße
Volker Korn
Sehr geehrter Herr Korn,
natürlich haben wir uns erst nach reiflicher Überlegung und Abstimmung für dieses Zeitmodell entschieden. Sicher gibt es auch gute Argumente, nur einen Zeitslot anzubieten an diesem verkürzten Öffnungstag. Aber der Wunsch, möglichst vielen Leser:innen einen Besuch im Haus Potsdamer Straße zu ermöglichen, hat dazu geführt, dass wir es nun so geregelt haben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
möchte mich dem obigen Leser anschließen, dass eine Öffnung der Cafeteria wünschenswert wäre. Die Innengastronomie darf ja auch wieder für negativ Getestete öffnen – das wird bei Stabi-Besuchern ja ohnehin bereits am Eingang überprüft.
Liebe Julia,
wir können gut verstehen, dass dieser Wunsch nach Öffnung der Cafeteria im Haus Potsdamer Straße besteht. Eine entsprechende Anfrage an die zuständige Abteilung sowie unseren Pächter der Cafeteria sind auf dem Weg. Wann es zu einer Öffnung kommen wird, können wir aktuell leider noch nicht sagen.
Auch für das Haus Unter den Linden sind wir bereits auf der Suche nach einer möglichen Zwischenlösung, bis dort ebenfalls eine Gastronomie öffnen kann.
Der Abmeldelink für einen gebuchten Termin funktioniert nicht. Statt dessen findet eine Weiterleitung auf https://staatsbibliothek-berlin.de/vor-ort/oeffnungszeiten/terminbuchung/lesesaele-haus-potsdamer-strasse/buchungsformular-lesesaal/ statt.
Ich würde gerne meinen morgigen Termin jemand anderem zur Verfügung stellen…
der zeitliche Aufwand für einen Test mit An-/Abfahrt, eigentlicher Testerei, Warten auf das ausgedruckte Testergebnis ist mir, ohne Smartphone, mit knapp einer Stunde einfach zu hoch.
Bei mir besteht für heute Nachmittag im Haus Potsdamer Straße der gleiche Fehler. Der Abmelde-Link leitet mich auf die Anmelde-Seite. Somit kann ich meinen Platz, den ich nicht wahrnehmen kann, leider nicht weitergeben.
Liebe Leserinnen und Leser,
der Fehler beim Abmeldelink für Buchungen für die Lesesäle im Haus Potsdamer Straße ist bedauerlicherweise durch eine Seitenumbenennung unsererseits entstanden, sollte aber nur für Termine bestehen, die vor Montag Nachmittag gebucht worden sind. Sie können den Fehler umgehen, indem Sie die URL, die sich hinter dem Link verbirgt, anpassen. Der Link in Ihrer Mail sollte beginnt mit https://staatsbibliothek-berlin.de/vor-ort/oeffnungszeiten/terminbuchung/lesesaal-haus-potsdamer-strasse/buchungsformular-lesesaal…. Wenn Sie diesen ändern zu: https://staatsbibliothek-berlin.de/vor-ort/oeffnungszeiten/terminbuchung/lesesaele-haus-potsdamer-strasse/buchungsformular-lesesaal…, erhalten Sie einen korrekten Link, der die Abmeldung ermöglicht.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten!
Mit freundlichen Grüßen
Angela Oehler
Ich habe mich sehr gefreut, das das Haus Unter den Linden wieder geöffnet werden konnte. Nur leider scheinen die Mitarbeitenden die Sicherheit der Leserinnen und Leser nicht so wichtig zu sein. Es wäre sicher nicht falsch, einmal darauf hinzuweisen, dass ein Mund-Nasen-Schutz auch über die Nase gezogen werden muss. Auch wechseln einige junge Leser (ja, nur männlich) auf ihren Plätzen die FFP2-Maske gegen eine einfache medizinische Maske aus. Zwar müssen diese nach den Regeln getestet sein. Auch möchte ich niemandem unterstellen, solche Dokumente zu fälschen. Dies möchte ich jedoch nicht ausshließen, s.o. über die Unachtsamkeit der Mitarbeitenden. Das macht das Arbeiten im Haus zu einem infektiösem Glücksspiel. Sehr schade!
Volle Zustimmung! Auch ich sehe immer wieder Leser und auch Leserinnen, die am Platz keine Maske tragen, oder so, dass die Nase heraushängt. Der Sicherheitsdienst könnte auf seinem stündlichen Kontrollgang, bei dem darauf hingewiesen wird, dass Flaschen auf den Tischen stehen, auch auf die richtige Benutzung der Masken hinweisen.
Auch heute halten sich nicht alle an die von Ihnen in den FAQ aufgelisteten Benutzungsregeln. Dem Personal scheint dies nicht zu stören. Ich habe meine Beobachtung dem zuständigen Ordnungsamt mitgeteilt.
Ich kann diese „Aufregung“ bzgl. der Masken nicht verstehen und hoffe sehr, dass die Maskenpflicht am Arbeitsplatz bald der Vergangenheit angehört. Die ersten Schulen praktizieren dies bereits. Und das Fernsehen macht es uns ebenfalls vor – selbst die Politiker kürzlich am runden Tisch, alle ohne Maske. Da wird dann zu Beginn einer Sendung kurz erwähnt, dass natürlich alle Beteiligten zuvor negativ getestet wurden. Dann bitte gleiches Recht für alle!
Sehr geehrte Damen und Herren,
es würde mich, und viele andere Leser sicherlich freuen, wenn sie, zusätzlich zu den Zetteln für die Anwesenheitsdokumentation, den Check In per QR Code, den man am Empfang aufhängen könnte, über die Corona Warn App anbieten würden. Das erspart uns (die leider nicht immer einen Stift dabeihaben) viel Mühen und Schreibarbeit. In andern Bibliotheken wurde dies bereits erfolgreich umgesetzt.
Hier finden sich weitere Informationen: https://www.coronawarn.app/de/faq/#check_in
Nóchmals zur Cafeteria_: zu den Fakten – die Cafeteria hatte vor dem letzten Lockdown ein gutes Sicherheitskonzept – und war offen bei höheren (niedrigen) Inzidenzzahlen und bei weniger Vorkontrolle der Stabi-Besucher als jetzt – in Berlin dürfen Innenräume von Restaurationsbetrieben mit exakt diesen Vorkontrollen, die für den Zutritt der Stabi-Lesesäle notwendig sind, wieder Gäste zulassen – so gesehen müsste die Cafeteria schon längst wieder offen sein (Danke auch für die Leserin, die sich diesem Wunsch explizit anschloss, auch für die Antwort von Frau Bopp). Gruss. Ein Leser.
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wäre sehr wünschenswert, wenn wie im letzten Sommer am festen Arbeitsplatz die Masken abgelegt werden dürften oder zumindest eine medizinische Maske ausreichen würde. Letzteres ist laut Pressemitteilung des Senates in Hochschulbibliotheken bereits der Fall:
https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1095931.php
Richtig! Seit Tagen erinnere ich mich an die Stabi am letzten Sommer und wünsche mir, dass die Maskenpflicht am Arbeitsplatz endlich abgeschafft wird. Im Vergleich zum letzten Jahr kommen wir alle mit einem negativen Testergebnis in die Bib und einige von uns (vielleicht die Hälfte) sind bereits (zumindest einmal) geimpft! Bitte entspannt euch mal bisschen.
Diese Pressemitteilungen, die hier geteilt werden, haben sich leider schon einmal als ungenau und fehlerhaft herausgestellt. Pressemitteilungen sind kein geltendes Recht, Gesetze und Verordnungen allerdings schon. Der Text der Änderungsverordnung ist leider noch nicht veröffentlicht. Insofern bleibt abzuwarten, ob „weiterhin ist eine medizinische Maske zu tragen“ in der Verordnung eine Abschaffung der FFP2-Maskenpflicht bedeuten wird.
Ansonsten kann ich dir einfach empfehlen, in den Lesesaal eine einfache medizinische Maske mitzunehmen und diese am Platz statt der FFP2-Maske zu verwenden. Dem Bibliothekspersonal ist dies scheinbar (und leider!) egal, ob die Regeln eingehalten werden. Du wärst nicht die einzige, die dies macht.
Die Pressmitteilung wurde dahingehend aktualisiert! Weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Bitte alle noch einmal nachlesen.