So ain Pferd nit essen mag

So ain Pferd nit essen mag, ist guter Rat teuer. Den wußte Meister Albrant, und er hat ihn zu Papier gebracht.

Meister Albrant war mutmaßlich Stallmeister des Kaisers Friedrich II. des Staufers (1194-1250). Mit seinem Roßarzneibuch schuf er ein Grundlagenwerk der Pferdeheilkunde. Im Gegensatz zu anderen um diese Zeit entstandenen hippologischen Werken nimmt es keinen Bezug auf antike oder orientalische Quellen und richtet sich nicht an Wissenschaftler. Es ist rein praxisorientiert und scheint auf eigenen Erfahrungen zu beruhen. Meister Albrant beschreibt die Fertigung von Umschlägen – beispielsweise mit Honig – oder Mixturen, unter Anderem mit Wein oder Bier zur oralen Verabreichung. Dank dieser fürsorglichen Behandlung hat sich das Wohlbefinden manches vierbeinigen Patienten sicher sprunghaft gebessert.

Was tut man nun also, „so ain pferd nit essen mag“? Ganz einfach: „Nym knoblach un[d] pfeffer stoß das under einander und reyb ym diezen damit byß es essen wirt.“

Und wenn das Pferd ein Wurmproblem hat? „Nym essich un[d] ayrschal die klain gestossen sind. un[d] thu darzu hamerschlag und geprannten wein pfeffer. laß das mit einander erwarmen. unnd geiiß dem roß in den hals.“ Wurmproblem gelöst!

Das Werk war sehr beliebt. Im Handschriftencensus sind 65 Exemplare nachgewiesen, davon 6 im Bestand unseres Hauses. Zudem sind 8 Inkunabelausgaben des Textes bekannt.

Im Bestand des Inkunabelreferats gibt es einen Druck mit der Signatur 8° Inc 2606.5. Er wurde im Jahr 1500 von Johannes Zainer zu Ulm gedruckt. Auf dem Titelblatt befindet sich ein handkolorierter Holzschnitt, der die Erstversorgung eines blessierten Pferdes zeigt. Das Digitalisat findet man hier: Digitalisierte Sammlungen der Staatsbibliothek zu Berlin. Der Gesamtkatalog der Wiegendrucke verzeichnet den Druck in seinem, vor genau einhundert Jahren erschienenen, Band I unter der Nummer 824.

Auch in den folgenden Jahrhunderten wurde das Buch emsig gedruckt. Eine schöne Ausgabe aus dem Jahr 1530 kann man sich hier ansehen: Diesz buchlein saget. Im VD16 ist diese Ausgabe unter ZV 358 nachgewiesen.

0 Kommentare

Ihr Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.