Legal Tech – Was hat Künstliche Intelligenz mit Recht zu tun?

Ein Beitrag aus unserer Reihe Künstliche Intelligenz zum Wissenschaftsjahr 2019

Seitdem die moderne Informationstechnik Einzug in die Gesellschaft gehalten hat, beschäftigt sich das Recht mit deren juristischen Auswirkungen und statuiert Regeln für deren Umgang. Die damit befassten Juristinnen und Juristen lassen sich keinem einzelnen Rechtsgebiet zuordnen. Vielmehr ist dieser Bereich, der am ehesten noch unter Technikrecht subsummiert werden könnte, interdisziplinär aufgestellt. Die Spannweite reicht dabei vom Datenschutzrecht über den gewerblichen Rechtsschutz und die Produkthaftung bis hin zur Cyberkriminalität sowie zur Rechtsethik, um nur wenige Beispiele zu nennen. Derzeit stellt sich jedoch die Frage, ob der Einzug der Künstlichen Intelligenz als Folge der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft eine neue Qualität der rechtlichen Auseinandersetzung mit diesem Phänomen bewirkt und ob sich die Arbeitsweise von Juristinnen und Juristen durch den Einsatz  Künstlicher Intelligenz fundamental ändern wird.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode taucht der Begriff Digitalisierung über 90 Mal auf. Zur künstlichen Intelligenz heißt es in den Zeilen 1490 bis 1501 u.a.: „Technologische Basis und Triebfeder der Digitalisierung sind Mikroelektronik, moderne Kommunikationstechnik, künstliche Intelligenz, Robotik, Datenwissenschaften, IT-Sicherheit und Quantentechnologien. Wir wollen die Forschung zu diesen Schlüsseltechnologien intensiv fördern, inklusive sozialer und geisteswissenschaftlicher Begleitforschung. […] Hierzu wollen wir aus der Plattform Lernende Systeme heraus ein Nationales Forschungskonsortium für künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen aufbauen und konsequent auf Anwendungen in allen Feldern der Forschungs- und Innovationsstrategie ausrichten.“ Welche konkreten Auswirkungen der Einsatz Künstlicher Intelligenz auf die Ausgestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen in Deutschland haben wird, bleibt, zumindest im Koalitionsvertrag, offen. Dass zur Beantwortung rechtlicher Fragen im Zusammengang mit Digitalisierung und künstlicher Intelligenz auch juristischer Sachverstand benötigt wird, zeigt die Zusammensetzung des Digitalrats, der drei Jurist*innen und einen Rechtsinformatiker zu seinen Mitgliedern zählt, und sich mit dem Umgang von Daten, der Voraussetzung für den Einsatz Künstlicher Intelligenz ist, beschäftigt sowie sich der Wahrung von Persönlichkeitsrechten widmen soll. Zu den Fragen, welche ethischen (auch rechtsethischen) Grenzen es hinsichtlich der Verwendung Künstlicher Intelligenz gibt, berät zusätzlich die Datenethikkommission der Bundesregierung. Schließlich hat die Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Potenziale“ des Bundestages im Juni 2018 ihre Arbeit aufgenommen und wird nach der parlamentarischen Sommerpause 2020 ihren Abschlussbericht mitsamt Handlungsempfehlungen vorlegen. Ein Eckpunktepapier der Bundesregierung für eine „Strategie Künstliche Intelligenz“ liegt bereits seit Juli 2018 vor, in welchem konkrete juristische Handlungsfelder beschrieben werden. Damit ist der große rechtspolitisch-organisatorische Rahmen für die nächsten Jahre abgesteckt, der mit konkreten Maßnahmen gefüllt werden soll. So hat die Bundesregierung ganz aktuell eine Blockchain-Strategie beschlossen, mit der sie die Potentiale dieser Technologie vollumfänglich nutzbar machen will.

Doch welche rechtlichen Fragen stellen sich nun konkret im Zusammenhang mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz?

Hierzu kann abschließend keine Antwort gegeben werden, jedoch geraten folgende Fragen zunehmend in den Fokus der Rechtswissenschaft:

Im Verhältnis zwischen Bürger und Staat ist es grundsätzlich fraglich, wie die Überprüfbarkeit von Datenverarbeitung, der Daten- und Grundrechtsschutz und die Diskriminierungsfreiheit sichergestellt werden können. Wie kann gewährleistet werden, dass Verwaltungsentscheidungen für Bürger*innen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz  nachvollziehbar sind und effektiver Rechtsschutz uneingeschränkt gegeben ist? Darf der Staat überhaupt solches Handeln an entsprechende Systeme delegieren und wie kann sich der Staat Daten nutzbar machen (auch aus privaten Quellen), ohne dabei Persönlichkeitsrechte, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder andere Grundrechte zu verletzen? Und gerade in der Europäischen Union ist das nicht nur eine Angelegenheit der Nationalstaaten. Vielmehr liegt mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein verlässlicher Rechtsrahmen für innovative Technologien und Anwendungen auch im Bereich der Künstlichen Intelligenz vor, der Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten umfasst. Ergänzt wird dieser durch die neue E-Privacy-Verordnung werden.

Der Zugang und die Nutzung von Daten (selbst zu kommerziellen Zwecken) verschiebt die juristische Auseinandersetzung mit der Künstlichen Intelligenz darüber hinaus stark in den gewerblichen Rechtsschutz und wird verstärkt Einzug in das Wettbewerbs- und Urheberrecht halten. Insbesondere auch das für Bibliotheken interessante Text und Data Mining (TDM), als Grundlage für maschinelles Lernen, bedarf einer Anpassung des urheberrechtlichen Rechtsrahmens.

Ganz weit vorn rangiert natürlich auch die Frage nach der Haftung für die durch Künstliche Intelligenz verursachten Schäden, wobei die entsprechende Würdigung zivil- und strafrechtlich behandelt werden muss. Dies wurde bereits im Zusammenhang mit einem Unfall mit Todesfolge bei einem Test von autonomem Fahren heftig diskutiert. Immerhin ist Künstliche Intelligenz bisher weder rechts- noch deliktsfähig. Wie sind also die dahinterstehenden Produzenten und Softwareentwickler zu behandeln?

Aber auch der Arbeitsmarkt ist betroffen. Immer mehr Arbeitgeber setzen bei der Einstellung von Mitarbeitenden Systeme der Künstlichen Intelligenz ein. Und welche Grenzen hinsichtlich der Überwachung von Personal durch entsprechende Systeme zu ziehen sind, ist noch längst nicht ausreichend geklärt.

Und schließlich wird die Frage immer aktueller, wie sich die Rechtsanwaltschaft oder auch Rechtssuchende Informationstechnologien zu Nutze machen können? Hier sind insbesondere Portale wie etwa wenigermiete.de, abfindungsheld.de oder flightright.de etc. im Fokus. Es ist zwar nicht zu erwarten, dass in naher Zukunft Recht von Robotern gesetzt oder gesprochen werden wird, jedoch spielt der Einsatz „juristischer“ Software schon jetzt bei der Vertragsgestaltung, Verfahrensabwicklung, Mandatsbetreuung oder Fallanalyse eine große Rolle. Nicht zuletzt für die rechtswissenschaftliche Recherche ist die Informationstechnologie nicht nur für Forschende, sondern auch für praktisch arbeitende Juristinnen und Juristen unverzichtbar. Welche juristische Sprengkraft das allerdings haben kann, wird besonders an einem Fall aus Frankreich zur s.g. „Predictive Analysis“ deutlich. So wurde es in diesem Jahr im Rahmen einer Justizreform unter Strafe gestellt, die Identitätsdaten von Richtern und Angehörigen der Justiz mit dem Ziel oder der Wirkung der Bewertung, Analyse, des Vergleichs oder der Vorhersage ihrer tatsächlichen oder angeblichen Berufspraktiken zu erheben und die gewonnenen Erkenntnisse zu verwenden. Diese Mustererkennung, die insbesondere auf Richter angewendet wird, um zu untersuchen, wie die künftige Entscheidungspraxis dieser Juristen sein könnte oder ob es große Unterschiede bezüglich einer „einheitlichen“ Rechtsprechung gibt, fordert Justiz und Gesellschaft enorm heraus und bedarf neben der juristischen Betrachtung einer politischen Auseinandersetzung.

Damit unsere künftigen Juristinnen und Juristen auf die vorab skizzierten Fragestellungen gut vorbereitet werden, gibt es mittlerweile Studiengänge zu Legal Tech oder es werden Summer Schools angeboten, die mit Sicherheit eine große Zukunft in der juristischen Ausbildung haben werden. Aber auch der wissenschaftliche Diskurs rund um das Thema Robotik und Recht hat einen erheblichen Aufschwung genommen, was insbesondere durch die Besetzung entsprechender Professuren bzw. Lehrstühle oder die Einrichtung von Forschungsstellen sowie die Gründung von Legal-Tech-Zentren zum Ausdruck kommt.

Das Thema Künstliche Intelligenz und Recht ist so breit aufgestellt, dass dieser Blogbeitrag lediglich ein kleines Streiflicht über die aktuelle Auseinandersetzung darstellen kann. Was wissenschaftliche Bibliotheken allerdings tun können, ist die Bereitstellung von Medien aller Art für das Studium und die Forschung auf diesem Gebiet oder für die allgemeine Rechtsrecherche zu gewährleisten. Zu einem der Fokusbereiche des Fachinformationsdienstes für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung <intR>² an der Staatsbibliothek zu Berlin gehört auch Legal Tech. Im Katalog der Staatsbibliothek zu Berlin (StaBiKat) oder in der Suchmaschine des Fachinformationsdienstes finden Sie zahlreiche Publikationen aus dem In- und Ausland zu den Themen Künstliche Intelligenz, Robotik, Legal Tech und Recht. Darüber hinaus können Sie innerhalb der Räumlichkeiten und teilweise auch von zu Hause Datenbanken nutzen, die Ihnen Zugriff auf die aktuelle Rechtsprechung rund um Technik und Recht ermöglicht. Welche das sind, erfahren Sie über das Datenbank-Infosystem (DBIS).

 

Vorschau: Im nächsten Beitrag entführen wir Sie noch einmal in die Welt der Literatur – Sie begegnen Cyborgs und anderen Mischwesen!

 

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