Piloten ist nichts verboten!? – neue Perspektiven für die Digitalisierung & virtuelle Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte aus Archiven, Bibliotheken & Museen

Die so vielfältigen wie komplexen technischen, organisatorischen und vor allem rechtlichen Herausforderungen, mit denen Archive, Bibliotheken und Museen bei der Digitalisierung und virtuellen Bereitstellung ihrer zeithistorischen bzw. zeitgenössischen Sammlungssegmente konfrontiert sind, waren vor einigen Jahren sogar Gegenstand eines hybriden Ausstellungsprojekts der University of Glasgow – Display At Your Own Risk. Und auch der Leipziger Kunstwissenschaftler Wolfgang Ullrich beleuchtet in einer vielbeachteten Publikation, wie sich gerade das Urheberrecht im Digitalen gegen die (legitimen) Interessen von Forschenden und Sammlungseinrichtungen ausspielen lässt – eine von der Gesetzgebung vermutlich nicht intendierte Wirkungsdimension, die nicht zuletzt auch im politischen Unterstützungsappell der so genannten Münchner Note namhafter Kultur- und Gedächtnisinstitutionen Resonanz finden sollte.

Vor diesem hier nur angedeuteten Hintergrund und in Reaktion auf die immer drängendere und durch die Pluralisierung digitaler Forschungsmethoden zusätzlich befeuerte Nachfrage von Wissenschaftsseite nach digitalisierten Text-, Bild- und Objektkorpora von Werken des 20. und 21. Jahrhunderts hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) kürzlich eine spartenübergreifende Pilotphase zur Digitalisierung und Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Werke initiiert: In den kommenden 24 Monaten werden mehrere Teilprojekte anhand exemplarischer Fragestellungen bzw. ausgewählter Beispielbestände die allgemeinen Rahmenbedingungen einer Öffnung des DFG-Förderprogramms Digitalisierung und Erschließung für restriktiver zu behandelnde (also nicht ohne Weiteres im Open Access publizierbare) Werke explorieren. Als weiteres Ergebnis der Pilotphase sollen digitalisierende Sammlungseinrichtungen anwendungsbereite Praxisleitfäden und generische Handlungsempfehlungen erhalten – insbesondere auf folgenden vier Themenfeldern: 1. rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen, 2. standardisierte Rechtebeschreibung, 3. Präsentationssysteme und Rechtemanagement sowie 4. abgeleitete Textformate und Derivate.

Die Koordination dieser Pilotphase übernimmt die Staatsbibliothek zu Berlin – mit spartenübergreifender Unterstützung durch das Landesarchiv Baden-Württemberg, die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt, die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden sowie die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Im Dialog mit den geförderten Teilvorhaben der Pilotphase wird es dem Koordinierungsprojekt im Wesentlichen darum gehen, Strukturen für eine möglichst effiziente Zusammen- und gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zu schaffen, die ausgewogene Behandlung des thematischen Gesamtgefüges zu moderieren, Leerstellen und Überschneidungszonen seiner Subbereiche frühzeitig zu identifizieren sowie die Klärung übergreifender Fragestellungen zu organisieren.

Über Verlauf und Ergebnisse der Pilotphase Digitalisierung und Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte informiert ein projektbegleitendes Blog – erreichbar unter https://schutzrechte.hypotheses.org –, das sich zugleich als bidirektionale Schnittstelle zu den adressierten Zielgruppen in Forschungs- und Kulturerbeinrichtungen versteht. Offiziell los geht’s bereits am 14. Februar mit einem ersten Plenarworkshop in der Bonner Geschäftsstelle der DFG. Die Pilotphase wartet also nicht, sie startet, was immer auch geschieht[1] – damit wir unser gemeinsames Vorhaben rasch zum Fliegen bringen!

 

[1] Wir sprechen in Rätseln? Die Lösung finden Sie hier!

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