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Ab 10.7.: Einfache Maskenpflicht | From 10 July: Simple mask obligation

09.07.2021/26 Kommentare/in Foyer, Service/von Annett-Kristin Oberhoff

Ab Samstag, dem 10. Juli, ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) im Haus Potsdamer Straße und Haus Unter den Linden ausreichend. Es besteht immer noch eine ständige Maskenpflicht (auch am Lesesaal-Arbeitsplatz), aber nicht mehr die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Dies wurde durch die 2. Verordnung zur Änderung der 3. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die morgen in Kraft tritt, ermöglicht.

Die Geltung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde bis zum 25. Juli verlängert. Bei möglichen Änderungen oder Aktualisierungen werden Sie so früh wie möglich informieren. Bitte nutzen Sie auch das Informationsangebot FAQ | Covid-19 auf unserer Website.


From Saturday, 10 July, the wearing of a medical mask (surgical mask) is sufficient in Haus Potsdamer Straße and Haus Unter den Linden. There is still a permanent mask obligation (also at the reading room workplace), but no longer the obligation to wear an FFP2 mask.

This was made possible by the 2nd Ordinance Amending the 3rd SARS-CoV-2 Infection Protection Measures Ordinance, which comes into force tomorrow.

The validity of the Infection Control Measures Ordinance has been extended until 25 July. In case of possible changes or updates, you will be informed as early as possible. Please also use the information service FAQ | Covid-19 on our website.

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https://blog.sbb.berlin/wp-content/uploads/AHA-Beitragsbild.jpg 950 1690 Annett-Kristin Oberhoff https://blog.sbb.berlin/wp-content/uploads/stabi-logo-kante.png Annett-Kristin Oberhoff2021-07-09 15:46:452026-06-24 09:53:41Ab 10.7.: Einfache Maskenpflicht | From 10 July: Simple mask obligation
26 Kommentare
  1. LFM sagte:
    09.07.2021 um 16:47

    Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung lautet:

    3) Besucherinnen und Besuchern von in den Absätzen 1 und 2 genannten Einrichtungen und Stätten müssen in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske und im Freien eine medizinische Gesichtsmaske tragen. DIE PFLICHT ZUM TRAGEN EINER FFP2-MASKE ODER EINER MEDIZINISCHEN GESICHTSMASKE BESTEHT NICHT, SOWEIT SICH BESUCHERINNEN UND BESUCHER AN DEM IHNEN ZUGEWIESENEN FESTEN PLATZ AUFHALTEN UND IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN EINE AUSREICHENDE MASCHINELLE BELÜFTUNG SICHERGESTELLT IST.

    Bin ich die einzige, die die Verordnung falsch auslegt?

    Arbeiten so viele Stunden mit einer Maske ist wirklich nicht einfach.

    Antworten
    • Marcus Schmidt sagte:
      09.07.2021 um 19:22

      Sie zitieren offensichtlich die falsche Verordnung. Die Änderungsverordnung mit den Änderungen, die ab morgen gelten, wurde heute im Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

      Antworten
    • Gast sagte:
      09.07.2021 um 21:44

      Ich sehe es genauso wie LFM.
      Die zitierte Verordnung gilt bereits seit dem 3.7.2021 und wurde, wie oben erwähnt, bis 25.7.2021 verlängert.
      https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#paragraph29
      Die ab morgen geltenden Änderungen enthalten keine „Verschlechterungen“ dieser Verordnung!

      Bitte liebes Stabiteam erklären Sie uns, weshalb der Paragraph 29 nicht auf die SBB zutreffen sollte!?

      Antworten
    • Marcus Schmidt sagte:
      10.07.2021 um 13:25

      Sie beide beziehen sich auf eine Regelung, die nunmehr in § 2 Abs. 1 S. 2 der Verordnung geregelt ist.
      Tatsächlich stellt sich die Frage, warum die Staatsbibliothek von dieser Regel keinen Gebrauch macht. Die Leserinnen und Leser halten sich ja nur auf einem festen Platz auf und haben ausreichend Abstand zu anderen Personen. Auch besteht sicherlich eine ausreichende maschinelle Belüftung in beiden Häusern.

      Antworten
      • Belinda Jopp
        Belinda Jopp sagte:
        12.07.2021 um 18:27

        Liebe Leserinnen und Leser, wie bereits mehrmals betont, beziehen wir uns in der Verordnung des Berliner Senats auf § 28, da wir in Größe und Aufgaben am ehesten mit Hochschulbibliotheken vergleichbar sind. Dort heißt es in Absatz 3: „In geschlossenen Räumen der Hochschulen und Hochschulbibliotheken besteht eine Maskenpflicht.“ Auch wenn wir uns als kulturelle Einrichtung verhalten, also § 29 anwenden, können Sie in Absatz 3 dort nachlesen: „Für Besucherinnen und Besucher von in den Absätzen 1 und 2 genannten Einrichtungen und Stätten besteht eine Maskenpflicht.“ Die dann beschriebene Aufhebung der Maskenpflicht beziet sich auf den Aufenthalt im Freien.
        § 28 bezieht sich ausdrücklich auf Teilnehmende an Prüfungen in Einrichtungen der beruflichen Bildung, also für uns in keinster Weise zutreffend.
        Soweit es uns möglich war zu lockern, also medizinische Masken statt FFP2, haben wir das getan. Sollte es weitere Änderungen geben, werden wir diese sehr gerne umsetzen.

        Antworten
    • Marcus Schmidt sagte:
      13.07.2021 um 07:58

      Liebe Frau Jopp,
      leider interpretieren Sie die Verordnung falsch. Der 1. Teil der Verordnung ist als eine Art allgemeiner Teil zu lesen, der für alle sonstigen besonderen Teile Anwendung findet.
      Im 1. Teil ist in § 2 Abs. 1 S. 2 geregelt, dass es an festen Plätzen in geschlossenen Räumen mit ausreichend maschineller Belüftung keiner Maske bedarf. Dem Regelungsgehalt dieser Norm gilt dies für die ganze Verordnung.
      Die Ausführungen von LFM und „Gast“ beziehen sich auf die alte Fassung der Verordnung. Nunmehr ist die gleiche Regelung im „allgemeinen Teil“ der Verordnung.

      Antworten
  2. FK sagte:
    10.07.2021 um 17:52

    Das würde mich allerdings auch sehr interessieren, warum die Stabi seit einer Woche keinen Gebrauch von der Regelung vom 3.7. macht und endlich diese brutale Maskenpflicht am Platz aufhebt. In anderen Bibliotheken – wie der Kunstbibliothek – braucht man keine Maske am Platz tragen.

    Antworten
  3. eine Leserin sagte:
    12.07.2021 um 14:21

    Stabi – als Verhinderung des Forschungsbetriebs?
    Als solidarische Stabi-Leserin gebe ich vorgemerkte Bücher zurück – auch wenn sie nicht angemahnt werde. Es wäre erfreulich, wenn die Stabi den Forschungsbetrieb nicht behindert, sondern möglichst bald normalisiert und jene Benutzer, ,die die Corona-Situation ausreizen und ausnutzen und Bücher, die seit Monaten bei ihnen herumliegen, nicht zurückgeben trotz Erinnerung und Vormerkung – ordentlich und normal angemahnt werden. Und zwar so bald wie möglich – im Namen der Forschung und anderer NutzerInnen. Danke.
    Eine Leserin

    Antworten
  4. KM sagte:
    12.07.2021 um 19:15

    Ich möchte Sie noch einmal bitten, auf den Senat einzuwirken, dass die Regelung zur Maskenpflicht am Platz geändert wird. Wissenschaftliches Arbeiten über längere Zeit mit Maske ist nicht möglich. Dies ist grotesk unverhältnismäßig, angesichts der Testpflicht, der Abstandsregelungen, der Tatsache, dass die Risikogruppen schon lange geimpft sind, und der extrem niedrigen Inzidenz.

    Antworten
  5. Leserin sagte:
    15.07.2021 um 10:32

    Ich verstehe die ganzen Kommentare und das Meckern über die Maskenpflicht nicht.
    Masken bieten einfach mehr Schutz für alle, besonders noch Ungeimpfte / nicht vollständig Geimpft.
    Ich finde es sehr gut, dass die Staatsbibliothek hier vorsichtig ist.

    Die hier Kommentierenden, die das Arbeiten mit Maske über mehrere Stunden als unzumutbar o. Ä. bezeichnen, stellen sich meiner Meinung nach einfach an.
    Ich arbeite seit Wochen täglich mehrere Stunden mit Maske und meine Gehirnleistung und Produktivität fürs wissenschaftliche Arbeiten leidet darunter gar nicht. Ähnliches gilt für viele Kolleg*innen und Kommiliton*innen, niemand von uns hat damit Probleme.

    Antworten
    • Homeoffice sagte:
      15.07.2021 um 13:14

      Daß Sie (und andere) auch mit FFP-2-Maske über Stunden voll arbeitsfähig sind, ist erfreulich. Leider geht es aber nicht allen so gut damit. Ein individueller Gesundheitszustand, etwaige körperliche Einschränkungen oder schlicht das erreichte Lebensalter können Menschen das konzentrierte Arbeiten mit Maske erschweren und durchaus auch unmöglich machen.

      Kommentare insoweit gehandicapter Personen in unreflektierter Weise als „Meckern über die Maskenpflicht“ zu bezeichnen oder diesen vorzuhalten, daß sie sich ‚einfach anstellen‘ würden, kann im übrigen eher nicht als Beleg für Ihre positive Selbstdiagnose zur eigenen „Gehirnleistung und Produktivität fürs wissenschaftliche Arbeiten“ gelten.

      Antworten
    • Moritz Dorn sagte:
      15.07.2021 um 14:01

      Volle Zustimmung. Auch ich habe keine Probleme damit. Es bietet großen Schutz bei kleinster Einschränkung.

      Antworten
    • Frank Müllers sagte:
      19.07.2021 um 15:16

      Liebe Leserin.,

      es gibt nicht die mindeste wissenschaftliche Begründung für das Tragen von Masken am Arbeitsplatz bei genügendem Abstand plus Negativtestung.

      Ich denke, wir alle sind bereit, für Sicherheit und Gesundheit Unannehmlichkeiten in Kauf zu nehmen. Wenn die Regeln aber nicht mehr begründet sind, schwindet auch die auch psychische Bereitschaft. Das heißt, die Unannehmlichkeit wird auch stärker empfunden.,

      Ich sitze hier meist im Abstand von mindestens 3 Meter, manchmal auch völlig allein und ab und zu kommt eine Aufsichtsperson, um zu sehen, ob ich sie korrekt trage. Nichts gegen die Leute, die machen ihren Job und haben ihre Anweisungen.

      Sehr viel aber gegen diese sinnlose Anordnung, die auch noch offenbar illiberal ausgelegt wurde.

      Antworten
      • H. Schäfer sagte:
        02.08.2021 um 20:58

        Ich finde die durchgehende Maskenpflicht am Arbeitsplatz auch überzogen – bei allem Respekt für die Corona-Maßnahmen insgesamt und für die Notwendigkeit, auf andere Rücksicht zu nehmen. Im letzten Sommer gab es die Regelung, dass Masken bei der Bewegung im Gebäude getragen werden mussten, aber nicht im Sitzen am Arbeitsplatz. Und damals gab es noch nicht mal Tests und Impfungen. Ich verstehe wirklich nicht, weshalb wir nicht zu dieser Regelung zurückkehren können, die einen guten Kompromiss aus Sicherheit und Komfort bietet.

        Antworten
  6. Marcus Schmidt sagte:
    23.07.2021 um 09:51

    Eine Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation besteht bereits seit dem 6. Juli bereits nicht mehr. So sehr ich verstehen kann, dass die kleinen Papierzettelchen dem (doch sehr unsicheren) Nachweis dienen, dass eine Person einen Platz in der Bibliothek hat, überwiegen doch die datenschutzrechtlichen Bedenken. Eine Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Daten besteht nicht mehr. Sollte dies nicht abgeschafft werde, werde ich diesbezüglich eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einreichen.

    Antworten
    • Belinda Jopp
      Belinda Jopp sagte:
      23.07.2021 um 12:35

      Sehr geehrter Herr Schmidt, natürlich ist uns bewusst, dass es keine Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation mehr gibt. Es bestehen jedoch praktische Gründe, warum wir diese verschiedenfarbigen Zettel noch weiter verwenden.
      Zum einen helfen uns die Farben der Zettel, schnell zu erkennen, welcher Leser/ welche Leserin vormittags bzw. nachmittags einen Termin gebucht hat. Und zum anderen dienen Sie Ihnen als schnelle Eintrittskarte, wenn Sie den Lesesaal zwischendurch mal für eine Pause verlassen haben.
      Es reicht völlig aus, wenn Sie Name, Datum und Uhrzeit ausfüllen. Anders als bei der Dokumentation vernichten wir die Zettel zeitnah nach der Rückgabe, wir benötigen sie dann nicht mehr.

      Antworten
      • Gast sagte:
        24.07.2021 um 14:02

        Hallo Frau Jopp,

        Ich sehe die Anwesenheitsdokumentation ebenfalls kritisch. Insbesondere da z.B. soeben von den Sicherheitskräften trotz Vorzeigens Ihres Kommentars und unter Hinweis auf das Hausrecht verlangt wurde, alle Felder (außer Uhrzeit) auszufüllen. Bitte stellen Sie hier eine einheitliche Lösung klar.

        Antworten
        • Belinda Jopp
          Belinda Jopp sagte:
          26.07.2021 um 12:27

          Tut uns leid, dass es hier zu Missverständnissen kam. Wir werden die Mitarbeitenden noch einmal entsprechend informieren.

          Antworten
          • KM sagte:
            03.08.2021 um 17:16

            Sehr geehrte Frau Jopp,
            Heute und gestern wurde ich wieder beim Verlassen der Bibliothek aufgefordert, die Anwesenheitsdokumentation auszufuellen. Es macht keinen Sinn, beim Verlassen der Bibliothek diesen Zettel auszufuellen, der dann – wie Sie oben ausfuehren – direkt im Anschluss vernichtet wird. Ich moechte Sie bitten, hier noch einmal Klarheit mit den Mitarbeitern zu schaffen und diese sinnlose Praxis zu beenden. Die Mitarbeiter waren sehr freundlich und offen fuer meine Einwaende, aber meinten, dass sie weiterhin die Anweisung haetten, darauf zu achten, dass die Zettel ausgefuellt sind.
            Wie ein Kollege bemerkte, ist diese fortgesetzte Massnahme nicht nur unsinnig (wie gesagt: Zettel ausfuellen, damit er dann direkt vernichtet werden kann), sondern auch datenschutzrechtlich problematisch. Ich waere Ihnen dankbar, wenn Sie sich dieses Problems noch einmal annehmen wuerden. Danke!

    • Marcus Schmidt sagte:
      23.07.2021 um 14:25

      Name, Datum und Uhrzeit sind gerade das Prototyp personenbezogener Daten. Für die Erhebung oder Verarbeitung solcher bedarf es einer Rechtsgrundlage. Diesbezüglich scheinen Sie anderer Auffassung zu sein als die DSGVO, die seit bereits 2018 gilt.

      Antworten
  7. Arkadi Junold sagte:
    24.07.2021 um 17:14

    Ich habe heute zwei sehr pragmatische Fragen. Ad eins sehe ich auf vielen Tischen im Hause Unter den Linden Textmarker, Füller und Federtäschchen. Sind diese inzwischen wieder erlaubt oder wie erklärt es sich sonst, daß die schnell vollzogenen Kontrollen im Eingangsbereich entfallen sind. Ad zwei bin ich gestern (Freitag) Abend von einem Einlasser als Bücherdieb beschimpft worden, weil offiziell in der Potsdamer Straße außer Haus ausgeliehenen Bücher in der Lindenstabi beim Rausgehen angeschlagen haben. Wie kann man verhindern, daß Bücher, die ordnungsgemäß in der Potsdamer Straße außer Haus ausgeliehen sind, in der Lindenstabi nicht mehr außer Haus ausgeliehen werden, sondern jedes Mal zurückgegeben und neu bestellt werden müssen?

    Antworten
    • Belinda Jopp
      Belinda Jopp sagte:
      26.07.2021 um 12:10

      Sehr geehrter Herr Junold,
      Textmarker etc. sind weiterhin – gemäß der geltenden Hausordnung – nicht gestattet und es wird auch entsprechend kontrolliert.
      Das andere Problem, entstanden aufgrund einer fehlerhaften Entsicherung in der Potsdamer Strasse, konnnte m.W. ja bereits vor Ort geklärt werden.
      Grundsätzlich sollte es kein Problem sein, in der Potsdamer Straße außer Haus entliehene Medien auch mit in die Lesesäle Unter den Linden zu nehmen. Vereinzelt kann es zu fehlerhaften Buchungen und Reaktionen der Sicherungsgates kommen. Das lässt sich dann jedoch bei der Bücherausgabe klären.

      Antworten
  8. Arkadi Junold sagte:
    26.07.2021 um 16:35

    Sehr geehrte Frau Job,

    zu Punkt 1 Textmarker – Sie haben recht, es wird kontroliert, deshalb sehe ich gerade im Hauptlesesaal mindestens auf drei Tischen wieder Textmarker.

    Zu Punkt zwei. Wieder einmal habe ich Bücher in der Hand, die in Haus 2 nicht entsichert wurden, ohne daß ich sie in Haus 1 entsichern kann, die Buchanmeldung war gerade wie auch am Freitag Abend und am Samstag nicht besetzt, so daß der naheliegende Gang, der Gang zur Buchausgabe, leider nicht möglich war. Mir passiert es fast täglich, daß Bücher in Haus Zwei zwar ausgeliehen aber nicht ensichert werden, und bitte um Abstellung dieser Tatsache.

    Antworten
    • Marcus Schmidt sagte:
      27.07.2021 um 08:59

      Den Fragen möchte ich mich anschließen: Sind neuerdings in den Lesesälen Laptoptaschen erlaubt? So häufig wie ich diese auf den Tischen sehe und so wenig diese Tatsache dem Wachpersonal stört, liegt dies doch nahe.

      Antworten
    • Marcus Schmidt sagte:
      27.07.2021 um 09:37

      Zusätzliche Frage: Sind zudem seit kurzem nicht-durchsichtige Trinkflaschen in den Lesesälen erlaubt?

      Antworten
  9. Arkadi Junold sagte:
    31.07.2021 um 18:33

    Sehr geehrte Frau Jopp,

    wenn gilt, was Sie schreiben und ich Ihnen auch durchaus glaube, daß Textmarker, Laptoptaschen, nicht durchsichtige Wasserflasschen und ähnliches im Hause 1 nicht erlaubt sind, wieso findet man sie dann auf mindestens einem Drittel der Tische? Und ich habe trotz meiner vielen Aufenhalte im Hause bisher nicht erlebt, daß das Drehkreuz oder die Wachleute, die durch´s Haus laufen, die Hausordnung auch nur in Ansätzen durchsetzen. Sorry für diese Anmerkung, aber wenn die Bemerkungen von Herrn Schmidt und mir richtig sind, wird die Hausordnung im Hause 1 nicht durchgesetzt.

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