Arktis, Meerespolitik und „Blaues Wachstum“
Ein Beitrag aus unserer Reihe Meere und Ozeane zum Wissenschaftsjahr 2016*2017.
In diesem Blog-Beitrag geht es um Aspekte der „Meerespolitik“, ein sehr breites Themengebiet, das alle internationalen, nationalstaatlichen und regionalen politischen Prozesse und Entscheidungen mit Bezug zu diesem riesigen Lebensraum umfasst. Exemplarisch werden hier einige Bereiche kurz vorgestellt:
Die EU-Arktis-Politik
Im April 2016 hat Federica Mogherini, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, zusammen mit der Europäischen Kommission ein integriertes Konzept zur Bewältigung der Herausforderungen in der Arktis vorgelegt. Darin erklärte Mogherini u.a.: „Es handelt sich um eine Region von immenser ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung für uns alle. […] Denn die Arktis ist auch für die regionale und globale Sicherheit wesentlich und die damit zusammenhängenden Themen bilden eine strategische Komponente unserer Außenpolitik.“ Die aktuelle politische Bedeutung dieser Region für die Europäische Union, die ja vorwiegend aus Meer besteht, ist also groß und vielfältig.
Aus der Geschichte
Natürlich hat man sich auch schon im 19 Jh. für die Arktis interessiert, auch wenn zu dieser Zeit der Umweltschutz und in Rohstoffausbeutung in dieser Region noch nicht im Vordergrund standen.
Früher wie heute war die Meerespolitik häufig auch Geopolitik: Welche Schiffsrouten mussten befahren und, gefördert und verteidigt werden, wo gibt es Rohstoffe zu holen ? Dazu gehörten die Subventionierung von Dampferlinien der zivilen Schifffahrt, aber auch eher expansionistisch-militärische Ziele: In Kriegszeiten stand der sicherheitspolitische Aspekt der Meere klar im Vordergrund.
Grundlagen der heutigen Meerespolitik
Aktuelle Meerespolitik ist vielfältiger. Ich versuche, den Überblick ein wenig systematisch zu gestalten, und zwar mit der Fragestellung: Wo findet Meerespolitik statt?
Wir finden Meerespolitik dort, wo überhaupt Politik gemacht wird: Nämlich auf nationaler Ebene vorwiegend in den Regierungs- und Legislativorganen der Gebietskörperschaften. In Deutschland also in den am Meer gelegenen Landesregierungen und – parlamenten sowie in der Bundesregierung und im Bundestag. Ob Länder, der Bund und/oder die EU für die Gesetzgebung in den Teilbereichen der Meerespolitik zuständig sind, richtet sich nach den Kompetenzregeln im Grundgesetz (GG) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Nach Art.3 AEUV hat die EU u.a die alleinige Zuständigkeit für die Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik, die gemeinsame Handelspolitik und für den Abschluss bestimmter völkerrechtlicher Verträge. In diesen Bereichen findet Meerespolitik also vorwiegend in der EU-Kommission, dem EU-Parlament, aber auch im Rat der Europäischen Union statt, der sich wiederum aus Regierungsmitgliedern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt.
Die Bereiche Energiepolitik, Verkehrspolitik, Umweltpolitik fallen nach Art.4 AEUV unter die „geteilte Zuständigkeit“, d.h. dass die nationalen Gesetzgebungsorgane tätig werden können, wenn das Thema nicht von der EU in Angriff genommen wird. Hier besteht also politischer Spielraum für Bund und Länder.
Wer dann innerhalb Deutschlands zuständig ist, ergibt sich aus den Kompetenzregeln des GG. Die Verteidigungspolitik – und damit auch die maritime Sicherheitspolitik – fällt in die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes (Art.71, 73 GG), die Raumordnung (auch in der Küstenzone), die Küsten- und Hochseeschifffahrt sowie der Naturschutz in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit (Art. 72, 74 GG), nach der regelmäßig ein vorhandenes Bundesgesetz Vorrang vor den Landesgesetzen hat. Dagegen unterliegt mangels abweichender Zuständigkeitsvorschrift die Meeresforschung an Hochschulinstituten der Kulturhoheit der Länder (aus Art. 30 GG).
Aspekte der Hafenpolitik, des Schiffbaus oder der Offshore-Technik können – je nach Aspekt – der Gesetzgebungskompetenz des Bundes oder der Länder zugeordnet sein. Natürlich geht es innerhalb der EU nicht ohne Kooperation, denn die EU-Küsten (70.000 km) sind ja gleichzeitig Küsten der Mitgliedstaaten. Die Integrierte Meerespolitik (IMP) der EU schafft den Rahmen für eine gemeinsame Politik zur nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzung der Meere. 90 % des EU-Außenhandels und 40 % des EU-Binnenhandels werden über Meere abgefertigt.
Blaues Wachstum
Wegen der großen Bedeutung des Meeres als Wirtschaftsfaktor ist die langfristige EU-Strategie „Blaues Wachstum“ ein wichtiger Baustein der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Die „blaue“ Wirtschaft beschäftigt 5,4 Millionen Menschen und verzeichnet eine Bruttowertschöpfung von knapp 500 Milliarden Euro jährlich. In einigen Bereichen gibt es jedoch weiteres Wachstumspotenzial.
Literatur für die Expertise
Eine der wichtigen Voraussetzungen für den Einstieg in die Meerespolitik ist Wissen über das Meer und die Ozeane, womit wir wieder den Ball zurück in die Bibliothek spielen: Denn natürlich ist das, was auf den verlinkten EU-Seiten zu finden ist, längst nicht alles, was Sie für die Expertise in maritimer Forschung brauchen. Die Hintergrundliteratur finden Sie bei uns.
Vorschau: Jetzt haben Sie schon viel über Meere und Ozeane erfahren und wissen, wie viel Literatur wir Ihnen dazu anbieten können. Ein ganz naheliegendes Thema haben Sie bisher aber vielleicht vermisst: Die Fischerei! Dem Meer als Nahrungsquelle widmen wir uns deshalb im nächsten Beitrag – Seien Sie gespannt!
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