Ab 1. Oktober kostenfreier Bibliotheksausweis und längere Öffnungszeiten
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute habe ich in der Pressekonferenz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ankündigen können, dass wir zum 1. Oktober 2019 die Gebühr für den Bibliotheksausweis abschaffen sowie die Öffnungszeiten um 15 Stunden auf dann 84 Stunden verlängern werden.
Im Haus Potsdamer Straße können Sie, ebenfalls ab 1. Oktober 2019, den Allgemeinen Lesesaal montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr benutzen; im Haus Unter den Linden treten diese neuen Öffnungszeiten für den Allgemeinen Lesesaal ab dem Zeitpunkt inkraft, da die Generalsanierung beendet und das gesamte Gebäude wieder im Bibliotheksbetrieb sein wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Barbara Schneider-Kempf
Generaldirektorin der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz
Eine sehr gute Nachricht! Für die polnische Nationalbibliothek = Biblioteka Narodowa (BN) in Warschau besitze ich schon seit Jahren einen kostenlosen Bibliotheksausweis, obwohl ich ein deutscher Staastbürger bin. Die BN ist stetts voll und so wahrscheinlich auch in der SBB-PK aussehen wird, was ich gut finde.
Werden die sich dann Anmeldenden für den Benutzerausweis weiterhin fotografiert?
Sehr geehrter Herr Busch, auch bei der Gestaltung des Bibliotheksausweises wird es Änderungen geben. Mit freundlichen Grüßen, Jeanette Lamble (Referentin in der Generaldirektion)
Eine Rückfrage: Mein Ausweis gilt noch bis MItte August. Wenn ich die Stabi auch in den Sommermonaten nutzen möchte, müsste ich dann zumindest zwei Monatsgebühren zahlen, um bis zu freien Nutzung ab dem 01.10. zu kommen oder wird es da Sonderregelungen geben?
Sehr geehrter Herr Irm, aus rechtlichen Gründen ist der 1.10. der Stichtag, an dem wir die Gebühren aussetzen werden. Leider sind vorher keine Sonderregelungen möglich.
Wenn ich im September einen Monatsausweis kaufe, wird der dann im Oktober automatisch verlängert bzw. kann ich ihn verlängern lassen, ohne noch einmal persönlich vorbeizukommen?
Sehr geehrter Herr Meyer, Sie können Ihren Ausweis online verlängern lassen. Die Details finden Sie hier, Gebühren fallen dann ab Oktober dafür keine mehr an.
Ich habe vor knapp drei Wochen die Jahresgebühr für die Zeit bis zum 19. 6. 2020 entrichtet, nachdem eine Ihrer Mitarbeiterinnen mich ausdrücklich danach gefragt hatte, ob ich meinen Ausweis um ein Jahr verlängern lassen wolle. Nun lese ich, dass die Ausweisgebühr zum 1. 10. 2019 abgeschafft wird. Wird es eine Erstattung zuviel gezahlter Gebühren geben?
Vielen Dank für Ihre Frage! Leider können wir in diesem Fall keine Gebühren erstatten und auch eine schrittweise Reduzierung der Gebühren ist nicht möglich.
Die kleine Erweiterung der Öffnungszeiten ist ein richtiger Schritt, aber dennoch ist das vom möglichen guten Service noch weit entfernt. So öffnet die Staatsbibliothek in Dresden sonntags 10:00 – 20:00 Uhr, die Staatsbibliothek in Hamburg sonntags 10:00 – 24:00 Uhr und die Staatsbibliothek in München sonntags 8:00 – 24:00. Warum bleibt die Staatsbibliothek in Berlin auch zukünftig am Sonntag geschlossen? Warum kann hier eine Service auch zukünftig nicht angeboten werden, den die Nutzer in anderen Städten längst als selbstverständlich erleben.
Sehr geehrter Herr Liebau, in den kommenden beiden Jahren werden wir sehr genau beobachten und erfassen, wie die neuen Öffnungszeiten angenommen werden und welche Auswirkungen der Wegfall der Benutzungsgebühren haben wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir uns im Zusammenhang mit diesen Überlegungen und den weiteren Planungen auch mit dem Thema Sonntagsöffnung befassen.
WOW! Ich kann es nicht fassen!!!! Ich hätte nie mit SO etwas gerechnet, zumal dieser Bibliotheksausweis ja bisher mit 30 Euro sehr teuer war! Wenn ich das im Voraus gewusst hätte, hätte ich auch bis Oktober gewartet, statt Ende Juni meinen Ausweis verlängern zu lassen, aber dafür wird die Freude ab nächstem Jahr umso größer sein!!!! Gelten die längeren Öffnungszeiten auch für das Ausleihen bestellter Bücher?
liebe Silke, danke, dass Sie das so entspannt sehen. Ab Oktober unterscheiden wir zwischen Öffnungs- und Servicezeiten. Während der Servicezeiten (Mo-Fr von 8-20, Sa 8-17 Uhr) können Sie Bücher ausleihen. Bücher, die Sie in der Rücklage im Ostfoyer abgelegt haben, können Sie dann während der gesamten Öffnungszeit von 8-22 Uhr (Mo-Sa) nutzen. Alle Infos zu den Änderungen im Herbst finden Sie auch hier.
Ich habe Gebühren für die Zeit bis zum 3.4.2022 entrichtet, d.h. also für volle 2,5 Jahre nach Einführung des kostenfreien Bibliotheksausweises. Kann auch in diesem Fall keine Rückerstattung erfolgen? Falls nicht scheinen hier bessere Lösungen gefragt zu sein. Wenn keine Rückerstattung erfolgen kann, warum nicht wenigstens das ‚Guthaben‘ auf das Gebührenkonto umschreiben, um künftige Fernleih- oder Vormerkungsgebühren zu decken? Das wäre wenigstens ein fairer Kompromiß.
Sehr geehrter Herr Engstrom,
ein eher ungewöhnlicher Fall, den Sie hier schildern. Wir melden uns bei Ihnen, sobald wir eine passende Lösung gefunden haben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Frage: Welche Auswirkungen hat der Wegfall der Jahresgebühr auf den Zugang zu den JSTOR-Artikeln ? Bislang war es den Benutzern der Staatsbibliothek möglich, über die StaBiKat-Seite direkt auf die JSTOR-Datenbank zu kommen und die entsprechenden Artikel zu lesen bzw. herunterzuladen. Bleibt der Zugang zu JSTOR auch ohne Jahresgebühr für die angemeldeten Benutzer der Bibliothek trotzdem erhalten ?
Sehr geehrter Herr D Orazio,
der Wegfall der Gebühren für die Bibliotheksausweise hat keine Auswirkungen auf den Zugang zu den von der Staatsbibliothek lizenzierten elektronischen Ressourcen, wie JSTOR. Als angemeldeter Nutzer der Bibliothek können Sie diese weiterhin nutzen wie zuvor.