„Die juristische Aufarbeitung von DDR-Unrecht nach der Wiedervereinigung: Eine Bilanz“

20 Jahre nach dem Mauerfall ist es Zeit, wieder einmal über den Verlauf des Vereinigungsprozesses nachzudenken. Dazu gehört auch die kritische Auseinandersetzung mit der juristisches Aufarbeitung des in der DDR geschehenen Unrechts. Die Statements dreier Rechtswissenschaftler und -praktiker sollen zur Diskussion über die Bilanz der Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, die in der DDR begangenes Unrecht zum Gegenstand hatten, anregen. Dabei sollen die verschiedene Perspektiven anhand beispielhafter Verfahren und der heutigen Wahrnehmung der juristischen Aufarbeitung thematisiert werden.

Beiträge und Podiumsdiskussion:   

  • Professor Dr. Klaus Marxen, Humboldt-Universität zu Berlin: „Die strafrechtliche Aufarbeitung von DDR-Unrecht — Erfolg oder Misserfolg?“
  • Hansgeorg Bräutigam, ehem. Richter am Landgericht Berlin:„Ist die Bewährungsprobe der deutschen Justiz, das DDR-Unrecht aufzuarbeiten, gescheitert ?“
  • Jens Planer-Friedrich, Bürgerberater des Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen: „Die Rehabilitierung der Opfer des SED-Regimes – Eine zwiespältige Bilanz.“

2. Dezember, 18 — 20 Uhr
Ausstellungsraum Haus Potsdamer Straße.

Die Teilnahme ist kostenlos, um Anmeldung wird gebeten.

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