Eine Frau macht Druck
Nach der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern durch Johannes Gutenberg um 1450 war das Leiten einer Druckerei knapp 100 Jahre fast ausschließlich den Männern vorbehalten. Starb ein Buchdrucker, heiratete dessen Witwe häufig zeitnah einen anderen Drucker oder einen ihrer Gesellen, die Druckerei wurde verkauft, oder die Leitung des Druckbetriebs ging an einen ihrer Söhne über. Erst um 1550 war es mehr Frauen möglich, die Leitung der Geschäfte zu übernehmen. Ab dieser Zeit waren Druckherrinnen wie beispielsweise Katharina Rebart (+ 1606, Wirkungszeit 1572-1586) in Jena und Margarethe Egenolff (Wirkungszeit 1555-1572) in Frankfurt am Main tätig.
Im Jahr 1550 übernahm Christoph von Württemberg die Herrschaft im süddeutschen Herzogtum Württemberg. Er veranlasste eine umfassende Reform des Rechts, die u. a. auch die Erstellung des umfangreichen Landrechts miteinschloss. Ein erster Entwurf wurde 1553 vom Böblinger Landtag gebilligt, das endgültige Manuskript wurde aber erst im Oktober 1554 an die Druckerei übersandt. Das so entstandene Gesetzeswerk orientierte sich am römischen Recht. Es vereinheitlichte die Gesetze im Herzogtum, regelte das Prozessrecht, das Vertrags-, Pfand- und Eigentumsrecht und das Erbrecht. Bestehende Befugnisse der Rechtsprechung der Universität Tübingen blieben in Teilen erhalten.
„Wjr von Gottes gnaden Christoff Hertzog zu Würtemberg vnnd zu Theck […] geben euch hiemit gnediklich zu erkennen. […]
Herzog Christophs Landrecht wurde als so fortschrittlich betrachtet, dass andere Herrschaften sich bei der Abfassung ihrer Gesetzeswerke erheblich daran orientierten. Man erkennt den Einfluss deutlich im Pfälzischen Landrecht von 1582 und im Landrecht der Markgrafschaft Baden-Baden von 1588.
1554 starb der Tübinger Drucker Ulrich Morhart, der zu diesem Zeitpunkt die einzige Druckerei im Herzogtum Württemberg leitete. Seine Witwe Magdalena (geb. Kirschmann) übernahm die Leitung des Betriebes. Bis zu ihrem Tod im Jahr 1574 druckte sie über 500 Titel, unter anderem für die Herzogliche Landesregierung und für die Universität Tübingen. Das „New landt=||recht des Fürstenthumbs || Würtemberg/ jn vier Theil || verfaszt“, mit dessen Druck die Morhartsche Druckerei im Todesjahr des Druckers Ulrich betraut wurde, dürfte für das Familienunternehmen eine enorme Herausforderung gewesen sein. Das gedruckte Buch umfaßt 15 ungezählte Blätter sowie CCCXVI gezählte Seiten. Das Titelblatt ist in Rot- und Schwarzdruck gesetzt. Zudem enthält der Band Holzschnittillustrationen und sollte in nicht weniger als 1.000 Exemplaren erscheinen. Im Verzeichnis der deutschen Drucke des 16. Jahrhunderts ist er unter VD16 W 4513 verzeichnet. Die Staatsbibliothek zu Berlin besitzt ein Exemplar dieser Ausgabe von 1555 unter der Signatur 4° Gp 8348 (ein weiteres Exemplar (mit der Signatur 2° Gp 8500) gehört leider zu den Kriegsverlusten).
In dem Roman „Die Herrin der Lettern“ wird der harte Existenzkampf der Druckerin Magdalena Morhart geschildert. Die Autorin Sophia Langner ist Historikerin und häufiger Gast in unseren Lesesälen Venedig und Vivarium. Die Handlung des Romans setzt kurz vor dem Tod von Magdalenas Mann ein. Die Witwe muss sich in einem Erbschaftsstreit gegen ihren Stiefsohn behaupten. Der Druckbetrieb ist den willkürlichen Entscheidungen des Herzogs und des Senats der Tübinger Universität ausgesetzt. Eine Pestepidemie stellt in mehrfacher Hinsicht eine existenzielle Bedrohung für die Druckerei dar. Und ein Stadtbrand ist kein Getränk. Im Laufe der packenden Handlung erfahren die Leserinnen und Leser viel Wissenswertes über das Druckgewerbe des 16. Jahrhunderts. Die Printausgabe dieses spannenden Romans mit der ISBN 978-3-426-30722-9 ist derzeit nach der 4. Auflage beim Verlag vergriffen und nur antiquarisch erhältlich. Glücklicherweise hat die Stabi das e-Book. Der Fortsetzungsroman „Das Haus der Buchstaben„, den die Staatsbibliothek unter der Signatur 10 A 192872 in Print besitzt, ist nicht minder spannend. Beide Bücher seien hiermit unseren geneigten Leserinnen und Lesern zur Lektüre empfohlen.
Im Bibliotheksmagazin 3.2019 erschien ein Beitrag von Evelyn Hanisch und Dr. Friederike Willasch, auf den in diesem Zusammenhang noch hingewiesen sei: „Männerdomäne : Buchdruckerinnen im 16. Jahrhundert“ , s. S. 40-45.


![F[riedrich] E[duard] Bilz, Das Neue Naturheilverfahren: Lehr- und Nachschlagebuch der naturgemäßen Heilweise und Gesundheitspflege, Vol. I (Leipzig: Verlag von F.E. Bilz, 1898](https://blog.sbb.berlin/wp-content/uploads/IMG_2063a-180x180.png)


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