JurOA – Tagung(en) zu Open Access in den Rechtswissenschaften
Der Strukturwandel der Wissenschaftskommunikation unter dem Leitbild des Open Access – also der freien Verfügbar- und Nachnutzbarmachung von Forschungsergebnissen – hat inzwischen alle Disziplinen erfasst. Zwar mag die mittlerweile beim Bundesverfassungsgericht anhängige Normenkontrollklage von 17 Angehörigen der juristischen Fakultät der Universität Konstanz gegen das Open Access-Mandat ihrer Hochschule einen anderen Eindruck erwecken. Doch auch die druckaffinen Rechtswissenschaften – immerhin ein Fach, das sich buchstäblich mit kodifizierten Inhalten beschäftigt – zeigen sich zunehmend aufgeschlossen für offene webbasierte Publikationsformen. Dies dokumentieren denn etwa die rasante Expansion der rechtswissenschaftlichen Blogosphäre im deutschsprachigen Raum – allen voran Verfassungsblog, Völkerrechtsblog und JuWissBlog – ebenso wie die bereits 2012 erfolgte Open Access-Transformation der renommierten, vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte herausgegebenen Zeitschrift Rechtsgeschichte – Legal History oder die jüngsten Neugründungen genuiner juristischer Open Access-Journale.
Gerade mit Blick auf die immer konsequentere Open Access-Politik auch der für die Rechtswissenschaften relevanten Forschungsfördereinrichtungen – angesprochen sind damit vor allem die nicht wenigen juristischen Projekte mit EU-Finanzierung – hat es sogar den Anschein, als gewinne die skizzierte Dynamik neuerdings weiter an Schwung. Zumindest legt die gegenwärtige Häufung von Tagungen zum Verhältnis zwischen Rechtsforschung und wissenschaftlichem Publizieren im Open Access diesen Befund nahe. Konkret wird im Oktober dieses Jahres und damit nur sechs Monate nach dem Zürcher Symposium Open Access − zu(m) Recht? eine internationale Konferenz an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main der programmatischen Frage nachgehen: Open Access für die Rechtswissenschaft – Pflicht oder Privatsache?
Als Betreiber von <intR>²Dok, des ersten disziplinspezifischen Open Access-Repositoriums für juristische Fachtexte, Videos und Forschungsdaten in Deutschland, freut sich der Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung umso mehr, die von Hanjo Hamann, Daniel Hürlimann und Alexander Peukert konzipierte Veranstaltung sowohl organisatorisch als auch inhaltlich mit mehreren Beiträgen unterstützen zu dürfen.
Sollten Sie es nicht nach Frankfurt am Main schaffen, so werden Ihnen die Präsentationen und Erträge der Tagung selbstverständlich im Open Access online zugänglich gemacht werden. Und für die Interessierten aus der Region heißt es sogar schon kurze Zeit später „Bitte Recht offen! Open Access in den Rechtswissenschaften“ – ein Workshop, zu dem der Fachinformationsdienst gemeinsam mit dem Berliner Open Access-Büro herzlich in die Staatsbibliothek zu Berlin einladen (Details demnächst an dieser Stelle).
Ob nun am Main oder an der Spree – wir freuen uns und zählen auf Sie. Denn aller guten Open Access-Veranstaltungen sind ebenfalls drei.
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