DFG fördert weiter FID Recht

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG, setzt die Förderung für den im Jahr 2014 an der Staatsbibliothek zu Berlin eingerichteten Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung (FID Recht)  fort und unterstreicht damit die Qualität wie auch die Bedeutung des FID Recht.

Mit verbesserten Serviceangeboten und neu entwickelten Dienstleistungen – darunter ein überregional zugänglicher Lizenzraum für hochspezialisierte elektronische Zeitschriften und Datenbanken für einen definierten Teilnehmerkreis – wird bis zum Ende des Jahres  2019 der Ausbau des FID Recht, der auf den aktuellen Informationsbedarf der Forschenden ausgerichtet ist, abgeschlossen. Der Wissenschaftsrat hatte für den Ausbau des FID Recht das Leitbild „Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland“ vorgelegt, darin wurden die Aufwertung der juristischen Grundlagenfächer, die Förderung der Interdisziplinarität rechtwissenschaftlicher Forschung sowie deren stärkere Internationalisierung in den Fokus gestellt. Auf der Grundlage dieses Leitbildes und zugleich im engen Kontakt mit der Wissenschaftscommunity an Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland hat der FID Recht sieben strategische Handlungsfelder identifiziert, darunter die nutzungsgesteuerte Erwerbung, der Relaunch der Virtuellen Fachbibliothek Recht, das Unterbreiten zielgruppenspezifischer Beratungsangebote zum Open-Access-Publizieren oder der Aufbau von Infrastrukturen für juristische Wissenschaftsblogs.

Das deutsche und ausländische Recht zählt seit Jahrhunderten zu den Sammelschwerpunkten der vor über 355 Jahren gegründeten Staatsbibliothek zu Berlin. Die Bibliothek verfügt heute über die größte Universalsammlung juristischer Quellen und rechtswissenschaftlicher Forschungsliteratur in Deutschland: 1,25 Millionen Bände an Druckschriften, darunter allein 230 Tausend Werke im historischen Bestand.

Die DFG-Fachinformationsdienste für die Wissenschaft

Von 1949 bis zum Jahr 2013/15 unterhielt die Deutsche Forschungsgemeinschaft in Kooperation mit zahlreichen wissenschaftlichen Bibliotheken aus dem gesamten Bundesgebiet ein dezentrales System von disziplin- bzw. länderspezifischen Sondersammelgebieten. Durch diese thematisch koordinierte Erwerbungskooperation wurde, unabhängig von der jeweiligen Nutzung, ein möglichst umfassendes Reservoir an internationaler Spezialliteratur aufgebaut und überregional verfügbar gehalten. Dieses System war in den Nachkriegsjahren mit dem Ziel errichtet worden, dem Mangel an fremdsprachigen Forschungspublikationen in Deutschland durch Fernleihen zu begegnen.

Der inzwischen eingetretene Strukturwandel sowohl des wissenschaftlichen Publikationsmarktes wie auch der Forschungsprozesse im digitalen Zeitalter machte eine grundlegende Revision des Sondersammelgebietssystems erforderlich. Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 hat die DFG das System umgestellt auf den Auf- und Ausbau bibliothekarischer Dienstleistungsangebote, die auf konkrete Nachfragen und den aktuellen Informationsbedarf der jeweiligen wissenschaftlichen Fachcommunity reagieren. Seither entwickeln sich die ehemaligen Sondersammelgebiete zu „Fachinformationsdiensten für die Wissenschaft“, die sich den regulären Prüfverfahren der DFG zur Förderung zu stellen haben: Im Dreijahresturnus müssen die Fachinformationsdienste ihre Leistungsfähigkeit im Dienst der Forschung unter Beweis stellen und die weitere Förderung beantragen.

Dem gleichen Antragsverfahren unterliegt das Kompetenzzentrum für die überregionale Lizenzierung elektronischer Publikationen, der Dienstleister für alle Fachinformationsdienste, der die Beschaffung und Bereitstellung kostenpflichtiger digitaler Medien koordiniert und unterstützt. Das Kompetenzzentrum wird von der Staatsbibliothek zu Berlin, der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen sowie der Bayerischen Staatsbibliothek München getragen.

 

 

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