Aufeinander zugehen für besseren digitalen Zugang – zwei Vorhaben mit Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft vernetzen sich

Im Oktober 2024 waren – um nur ein Zahlenbeispiel herauszugreifen – von den rund 730.000 im deutschen Sprachraum des 16. bis 18. Jahrhunderts erschienenen Druckwerken, wie sie in den entsprechenden nationalbibliographischen Verzeichnissen nachgewiesen sind, bereits 587.000 Titel im Open Access verfügbar. Dies entspricht einer Quote von 80% und ist neben Google Books sowie den diversen Landesdigitalisierungsinitiativen insbesondere den langjährigen systematischen Förderaktivitäten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Programm Digitalisierung und Erschließung zu danken.

Angesichts der auf diese Weise ermöglichten Erfolge von Archiven, Bibliotheken und Museen bei der Herkulesaufgabe der Retrodigitalisierung ihrer gemeinfreien Sammlungsbestände wächst bei Forschenden zusehends der Wunsch nach einem besseren virtuellen Zugang zu den meist multipel rechtebewehrten Quellen aus der Epoche der Mitlebenden – eine Nachfrage, die durch die rasant fortschreitende Institutionalisierung der Digital Humanities zusätzlich befeuert wird. Es ist nämlich keineswegs nur das Urheberrecht, das die Digitalisierung und virtuelle Bereitstellung von zeithistorischen und zeitgenössischen Sammlungsobjekten zu einer veritablen Herausforderung macht, sondern nicht minder auch das Daten- und Leistungsschutzrecht sowie das Archiv- und Persönlichkeitsrecht.

Vor diesem Hintergrund werden im juristischen Diskurs neuerdings Stimmen laut, die für eine harmonischere Ausbalancierung der Rechte von Produktions- und Rezeptionsseite bei der wissenschaftlichen Nutzung digitaler kultureller Inhalte plädieren. Denn namentlich das Urheberrecht lässt sich leicht missbrauchen: So versuchen etwa, wie Wolfgang Ullrich eindrücklich vorführt, einige der visibelsten Kunstschaffenden der Gegenwart, die Kontrolle über die Nutzung und damit letztlich auch über die Deutungshoheit ihrer Werke weitestgehend zu monopolisieren, indem sie sich nicht (mehr) von Verwertungsgesellschaften wie der VG Bild-Kunst vertreten lassen oder in Leih- bzw. Schenkungsverträgen pauschale Reproduktionsverbote formulieren.

Bereits diese wenigen Schlaglichter zeigen, dass das Feld des digitalen Zugangs zum kulturellen Erbe unter juristischem wie ethischem Aspekt ein intrikates, spannungsreiches und in jedem Fall ein weites ist – mit ausreichend Platz für zwei komplementäre, sich hinsichtlich ihrer jeweiligen Zielstellung nahtlos ergänzende Initiativen mit DFG-Förderung:

Zum einen ist damit die Kolleg-Forschungsgruppe Zugang zu kulturellen Gütern im digitalen Wandel an der Universität Münster angesprochen, deren Mitglieder seit 2023 die Chancen und Entwicklungsperspektiven wie auch die Problemkonstellationen und Konfliktlinien dieses Prozesses unter kunstwissenschaftlichen, kuratorischen und ethischen Gesichtspunkten in den Blick nehmen. Konkret will das Kolleg durch die Analyse vor allem der Bedeutung des Zugangs zu digitalen Technologien für die Kunstproduktion und -rezeption den Forschungsstand verbreitern sowie die Konsequenzen der neuen Möglichkeiten des Zugangs zu Sammlungsgütern (und seiner Beschränkung) für das kuratorische Handeln aufzeigen. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Bedeutung digitaler Technologien für die Schaffung von Zugang für Menschen mit Beeinträchtigungen, ein weiterer auf der Relevanz digitaler Zugänge zu Informationen (Metadaten) über Sammlungen kultureller Güter kolonialer Provenienz wie auch zu digitalen Reproduktionen kolonial entzogener, kulturell oder politisch bedeutsamer Artefakte in postkolonialen Gesellschaften. Die Kolleg-Forschungsgruppe reflektiert und begleitet zudem die urheberrechtspolitisch-rechtswissenschaftliche Zugangsdebatte unter ethischen sowie menschenrechtlichen Perspektiven wie der Frage nach Teilhabegerechtigkeit oder nach der Legitimität von Unterlassungsansprüchen gegen sogenannte cultural appropriation.

Zum anderen geht es um die im Herbst 2024 initiierte Pilotphase Digitalisierung und Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte, mit der die DFG das eigene Förderportfolio weiterentwickeln und den Möglichkeitsraum von Kulturerbeeinrichtungen zur virtuellen Zugänglichmachung ihrer Sammlungen bis in die Gegenwart erweitern will. Im spartenübergreifend-explorativen Dialog von 13 separaten Teilprojekten sollen in diesem Zusammenhang juristische, organisatorische bzw. technische Lösungen zur Digitalisierung und Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte aus Archiven, Bibliotheken und Museen anhand exemplarischer Fragestellungen bzw. ausgewählter Beispielbestände erprobt werden. Dabei stehen vier Themenfelder im Fokus: 1. rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen, 2. standardisierte Rechtebeschreibung, 3. Präsentationssysteme und Rechtemanagement sowie 4. abgeleitete Textformate und Derivate.

Um die Kooperationspotentiale zwischen der Münsteraner Kolleg-Forschungsgruppe sowie den über ganz Deutschland verstreuten Teilprojekten der Pilotphase zu heben, wurden gemeinsame Publikationen, im Verbund organisierte Workshops und die gemeinsame Beteiligung an der nächsten Konferenz in der Reihe Zugang gestalten! Mehr Verantwortung für das kulturelle Erbe vereinbart, die 2023 in Münster Gast der Kolleg-Forschungsgruppe war und Ende September dieses Jahres in der Staatsbibliothek zu Berlin Station machen wird. Zudem ist vorgesehen, einige mehrwöchige Forschungsstipendien der Kolleg-Forschungsgruppe wettbewerblich an das an Universitäten wie auch in Archiven, Bibliotheken und Museen tätige wissenschaftliche Personal der Pilotphase zu vergeben. Gerade nämlich in Zugangsfragen gilt Gottfried Wilhelm Leibnizʼ Grundsatz: Theoria cum praxi.

 

Dieser Beitrag erscheint parallel auf der Website der Kolleg-Forschungsgruppe Zugang zu kulturellen Gütern im digitalen Wandel sowie auf dem Blog der Pilotphase Digitalisierung und Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte.

 

 

 

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