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Mind the gap! – Wir digitalisieren die Rechtslücke

02.12.2015/0 Kommentare/in Foyer, Wissen/von Christian Mathieu

Seit geraumer Zeit arbeiten immer mehr Bibliotheken in Deutschland daran, ihre urheberrechtsfreien Bestandssegmente – darunter keineswegs nur Bücher, sondern auch Handschriften und Zeitungen – zu digitalisieren und im Open Access zugänglich zu machen. Mit Blick auf die Vielfalt der deutschen Bibliothekslandschaft – auch diese mutet zuweilen als „monstro simile“ an – und bedingt durch die Ungleichzeitigkeit, mit der die einzelnen Häuser in das Digitalisierungsgeschäft eingetreten sind, verwundert es kaum, dass das Gesamtbild der digital verfügbaren Buchinhalte momentan noch eher an ein unvollständiges und vor allem ungleichmäßig zusammengesetztes Puzzle erinnert als an monochrome Farbfeldmalerei. Denn in einigen Bundesländern wie z.B. in Sachsen, Niedersachsen oder Berlin stehen Sondermittel für Digitalisierungsvorhaben mit regionalem Bezug zur Verfügung, während die Deutsche Forschungsgemeinschaft als mit Abstand dynamischste Akteurin auf diesem Feld nicht nur forschungsgetriebene Digitalisierungsprojekte fördert, sondern auch systematische Massenvorhaben auf nationaler Ebene – allen voran die Digitalisierung der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 16., 17. und 18. Jahrhunderts. Und natürlich tragen auch die europäischen bzw. internationalen Initiativen wie Europeana, HathiTrust Digital Library und Google Books ganz erheblich dazu bei, die Regale der deutschen Bibliotheken virtuell zugänglich zu machen.

Zwar ist im Handpressendruck hergestellten Büchern – wie in den unlängst veröffentlichten Bundesweiten Handlungsempfehlungen zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken ausdrücklich betont wird – aufgrund ihrer historischen Gebrauchsspuren und individuellen Sammlungsmerkmale prinzipiell besonderer intrinsischer Wert zuzuschreiben. Dennoch aber dürfte selbst die momentane Hochkonjunktur der Forschungen zur materialen Dimension von schrifttragenden Artefakten die Digitalisierung aller verfügbaren Exemplare eines Werks in seinen verschiedenen Expressionen und Manifestationen kaum rechtfertigen. Um auf dem Boden des eingangs beschriebenen, aus verschiedenen Richtungen sowie mit unterschiedlicher Geschwindigkeit gewebten Flickenteppichs Mehrfachdigitalisierungen zu vermeiden, hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft in ihren Praxisregeln Digitalisierung für geförderte Projekte daher konkrete Prüfverfahren verbindlich gemacht. Im Zuge der kooperativen Digitalisierung der im deutschen Sprachraum erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts erbringt sogar eine eigens entwickelte Koordinierungsdatenbank die angesprochene Steuerungsleistung, während im Kontext des entsprechenden nationalen Vorhabens für das 17. Jahrhundert ein Masterplan mit differenzierten Kriterien zur Identifikation der zu berücksichtigenden Bände gilt.

Selbstverständlich ist auch das Korpus der urheberrechtsfreien rechtswissenschaftlichen Quellenliteratur noch nicht lückenlos digitalisiert. Angesichts der Vielfalt und des schieren Umfangs unserer historischen Rechtssammlung – die Staatsbibliothek zu Berlin war schließlich nicht nur Medium monarchischer Repräsentation, sondern auch praktisches Instrument für die Verwaltung des Preußischen Staats – fühlen wir uns diesem Ziel aber in besonderer Weise verpflichtet. Hiervon zeugen etwa unsere Projekte zur Digitalisierung der zwischen 1703 und 1830 erschienen juristischen Zeitschriften des deutschen Sprachgebiets – eine Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte – oder auch zur Online-Verfügbarmachung unseres Bestands an Druckwerken zu den in deutschen Territorien geltenden Partikularrechten des 19. Jahrhunderts.

Gerade auch vor dem Hintergrund der Transformation des seit 1975 an der Staatsbibliothek zu Berlin angesiedelten Sondersammelgebiets Recht in einen strikt nachfrageorientierten Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung haben wir uns für den Lückenschluss zwischen den angesprochenen Massendigitalisierungsvorhaben etwas Neues einfallen lassen – nämlich <intR>²DoD, einen disziplinspezifischen On Demand-Digitalisierungsservice für urheberrechtsfreies Quellenmaterial aus dem Bestand der Staatsbibliothek zu Berlin. Aber damit nicht genug: Dank der Unterstützung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft kann dieses Dienstleistungsangebot dem wissenschaftlichen Personal universitärer wie außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in Deutschland kostenlos angeboten werden – mit dem Ziel, auf diese Weise Impulse zur Anbahnung neuer rechtshistorischer Forschungsprojekte zu geben. Zur Finanzierung der forschungsseitig geäußerten Digitalisierungswünsche steht dabei ein Fonds zur Verfügung, der – unbeschadet einiger Restriktionen zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Verteilungsgerechtigkeit – im Wesentlichen nach dem Windhund-Prinzip des first come, first served ausgeschüttet wird. Und was die Geschwindigkeit angeht, mit der wir den digitalen Lückenschluss auf dem Feld der Rechtsgeschichte vorantreiben, so seien Sie bitte versichert: Schneller als die Arbeiten an der so genannten Berliner Kanzler-U-Bahn-Linie U5 sind wir allemal. Denn bereits innerhalb von 14 Tagen steht Ihnen in der Regel Ihr Wunschdigitalisat auf der Plattform Digitalisierte Sammlungen der Staatsbibliothek zu Berlin zur Verfügung – und damit natürlich auch allen anderen daran Interessierten.

 

 

Schlagworte: Digitalisierung, Fachinformationsdienst, Rechtswissenschaften
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https://blog.sbb.berlin/wp-content/uploads/intr2.jpg 540 960 Christian Mathieu https://blog.sbb.berlin/wp-content/uploads/stabi-logo-kante.png Christian Mathieu2015-12-02 13:26:492026-06-24 10:03:18Mind the gap! – Wir digitalisieren die Rechtslücke
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