„Einigkeit und Recht und Freiheit“ – vom 26. – 27.8. zeigen wir das Deutschlandlied

„Das Lied der Deutschen“ von Hoffmann von Fallersleben – zu sehen am 26./27. August am Kulturforum

Vor 175 Jahren schrieb Hoffmann von Fallersleben auf der Insel Helgoland „Das Lied der Deutschen“. Die eigenhändige Niederschrift der Staatsbibliothek zu Berlin trägt das Datum 26. August 1841. Die dritte Strophe des Deutschlandliedes wurde im Jahr 1991 zum Text der Nationalhymne bestimmt, ihre Melodie stammt von Joseph Haydn.

An zwei Tagen Ende August 2016 kann im Haus Potsdamer Straße der Staatsbibliothek das Gedicht in Augenschein genommen werden. Über das Autograph Fallerslebens hinaus werden auch Porträts und Dokumente aus seinem Leben gezeigt. Ergänzend zu sehen sind drei Gedichte, mit denen Lyriker aus Deutschland ihre Sicht auf ihr heutiges Heimatland in Worte fassten.


„Das Lied der Deutschen“ – Das Autograph von H. v. Fallersleben
sowie weitere historische und aktuelle Dokumente

Gedichte von Tanja Dückers, Marica Bodrozic und Jan Koneffke

Freitag/Samstag, 26./27. August 2016
jeweils von 10 bis 19 Uhr
Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz
Haus Potsdamer Straße 33 / Kulturforum, 10785 Berlin

freier Eintritt

Faksimile vom „Lied der Deutschen“ inkl. 20-seitige Broschüre,
u. a. mit Bibliographie zum Thema 175 Jahre Lied der Deutschen (6 €)


Im Jahr 1903 erwarb die Königliche Bibliothek zu Berlin, die heutige Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, den umfangreichen schriftlichen Nachlass des Dichters Hoffmann von Fallersleben und damit auch sein lyrisches Tagebuch der beginnenden 1840er Jahre, in dem sich das Gedicht „Das Lied der Deutschen“ befindet.
Der Gelehrte und Dichter Hoffmann von Fallersleben hielt sich im Sommer des Jahres 1841 zu einem Erholungsurlaub auf der Insel Helgoland auf. Einige seiner dort gefassten Gedanken mündeten in „Das Lied der Deutschen“. In dem Gedicht, dessen dritte Strophe er mit den Worten „Einigkeit und Recht und Freiheit“ einleitete, stellte von Fallersleben die deutsche Nation in den Mittelpunkt und unterstrich seinen politischen Wunsch nach der Vereinigung der Einzelstaaten zu einem Staat, der durch gemeinsame Werte und eine Sprache geprägt sein sollte.
Schon in den ersten Septembertagen 1841 verlegte Julius Campe das Gedicht Fallerslebens zusammen mit den Noten Haydns und überbrachte dem Dichter noch während dessen Urlaub auf Helgoland den Erstdruck.

Das Autograph in der Staatsbibliothek zu Berlin

Während der Auslagerungen der Bestände der Bibliothek zum Schutz vor Kriegseinwirkungen in der ersten Hälfte der 1940er Jahre wurden die reichen und wertvollen Sammlungen weit verstreut. Der Papierbogen mit dem Deutschlandlied – vermutlich war bereits in den 1920er Jahren dieser Bogen für Ausstellungszwecke aus dem lyrischen Tagebuch herausgelöst worden – nahm jedoch nur einen kurzen Weg in die Tresore der gegenüberliegenden Bank. Von dort kehrte das Gedicht nach dem Zweiten Weltkrieg in das Stammhaus der Bibliothek Unter den Linden zurück. Mithin befand sich eine der eigenhändigen Niederschriften vom „Lied der Deutschen“ über mehrere Jahrzehnte bis zur Wiedervereinigung Deutschlands in Ostberlin – öffentlich herausgestellt wurde dieser Umstand nie.

Auf der Vorderseite des Papierbogens stehen die Schlusszeilen eines Gedichts, das nie veröffentlicht worden scheint. Auf derselben Seite ist das auf den 25. August 1841 datierte Gedicht „Zum Abschiede“ zu sehen. Auf der folgenden Seite steht „Das Lied der Deutschen“, datiert auf den 26. August 1841.

Wie viele Autographe des Deutschlandliedes existieren, ist nicht belegt. Dass das Berliner Exemplar aus dem lyrischen Tagebuch des Dichters stammt und ohne jede Korrektur erscheint, spricht jedoch dafür, dass es sich hierbei um die erste Reinschrift handelt. Gesichert ist die Existenz von zwei weiteren Exemplaren in Bibliotheken in Cologny nahe Genf und Dortmund.

In der das Faksimile begleitenden Broschüre sind zahlreiche Details über die Entstehung und Verbreitung des Deutschlandliedes wie auch über seine Wirkung und Rezeption dargelegt. Das Faksimile mit der Broschüre ist für 6 € in der Ausstellung erhältlich (auch zu bestellen über publikationen@sbb.spk-berlin.de).

Digitale Abbildung

aktuelle Berichterstattung

Die Abbildung des Deutschlandliedes steht in der Digitalen Bibliothek der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz kostenfrei zur Verfügung: http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/werkansicht?PPN=PPN856912018&PHYSID=PHYS_0002&DMDID=DMDLOG_0001
Abbildung: Staatsbibliothek zu Berlin – PK

kommerzielle Zwecke

Für die kommerzielle Nutzung der Abbildung steht die
bpk Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte, Tel. 030 / 278 792 0, kontakt@bpk-images.de, mit ihren Dienstleistungen zur Verfügung.

3 Kommentare
  1. Heinrich Wißler sagte:

    Der Hinweis auf den Schweizer Autograph ist zumindest fragwürdig, der auf einen solchen in WOLFSBURG ist schlicht FALSCH — auch das HvF-Museum in WOB-Fallersleben verfügt über keinen !!!

    Antworten
    • Jeanette Lamble
      Jeanette Lamble sagte:

      Sehr geehrter Herr Wißler – wir recherchieren stets gründlich, bevor wir uns auf andere Institutionen beziehen, so auch zu den beiden Autographen in der Schweiz und im Hoffmann-von-Fallersleben-Museum in Wolfsburg. Zu ersterem finden Sie nach der Eingabe der Stichwörter „Zweig Bodmeriana Lied der Deutschen“ den Hinweis auf das Buch „Musik und Dichtung“, dort auf S. 17 die Provenienzgeschichte des Autographs in Cologny bei Genf – die entsprechende Seite ist über Google Books leicht aufzufinden;
      Zu dem zweiten Fall – Wolfsburg – vergewissern wir uns im Moment bei den Kuratoren des Museums, ob das in allen Veröffentlichungen des Museums als „handgeschrieben und vom Enkel verziert“ beschriebene Gedicht genau das ist, was die Wortwahl stets ausdrückt, nämlich von der Hand Hoffmann von Fallersleben geschrieben zu sein. Wenn uns von dort die Antwort zugegangen ist, werden wir hier weiter informieren.

      2. Antwort: Sehr geehrter Herr Wißler, zu unserer Überraschung hat das Wolfsburger Museum eingeräumt, dass es sich lediglich um ein Faksimile handelt. Nun könnte man beckmesserisch aufdröseln, warum wir überhaupt annahmen, es sei ein Original – nun, nach unserer Lesart spricht man nur dann von Handschriftlichem, wenn es genau das ist, original handschriftlich, autograph. Danke für Ihren Hinweis, ich werde jetzt diese Pressemitteilung entsprechend ändern.

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