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Luther In Worms: „Ich kann und will nicht widerrufen“

13.11.2016/0 Kommentare/in Bibel-Thesen-Propaganda, Foyer, Historische Drucke/von Michaela Scheibe

Ein Schlüsselereignis der Reformation in der Ausstellung „Bibel – Thesen – Propaganda“

Luther verbrennt die Bannbulle (Kinderbuch von 1830). Lizenz CC-BY-NC-SA

Luther verbrennt die Bannbulle (Kinderbuch von 1830). Lizenz CC-BY-NC-SA

Die rasante Verbreitung von Martin Luthers 95 Thesen und vor allem seines „Sermon von Ablass und Gnade“ machte den Konflikt mit der kirchlichen Hierarchie unausweichlich. Als Reaktion auf die Thesen erfolgte im August 1518 das Verhör Martin Luthers durch Kardinal Thomas Cajetan auf dem Reichstag in Augsburg, im Juni 1520 die Androhung des Kirchenbanns durch Papst Leo X. Luther verbrannte diese Bulle des Papstes zusammen mit scholastischen und kanonistischen Schriften am 10. Dezember vor den Toren Wittenbergs – die Vollstreckung des Banns folgte im Januar 1521. Vor dem Reichstag in Worms sollte Luther noch im gleichen Jahr seine Lehren widerrufen, doch er blieb bei seiner Überzeugung und trotzte Kirche und Reich. Kaiser Karl V. verhängte über ihn die Reichsacht und verbot die Lektüre aller lutherischen Schriften. Auf der Rückreise nach Wittenberg ließ Kurfürst Friedrich der Weise den nun vogelfreien Luther „überfallen“ und auf der Wartburg bei Eisenach in Sicherheit bringen.

Luther auf dem Reichstag zu Worms 1521

Fast drei Monate nach der Eröffnung des Reichstags zu Worms wurde auch die Causa Lutheri verhandelt: Am 17. April 1521 stand der bereits als Häretiker verurteilte und mit dem Kirchenbann belegte Luther vor dem Reichstag zu Worms, wurde vor den versammelten Fürsten und Reichsständen verhört und letztmalig zum Widerruf aufgefordert.

Nach einem Tag Bedenkzeit und im Wissen, dass dies seinen Tod bedeuten könne, lehnte Martin Luther mit der hier gedruckten Begründung ab: „dieweil mir mein gewissen begriffen ist inn den worten gottes, so mag ich, noch will kain wort nit Corrigiern oder widerrueffen, dieweyl wider das gewissen beschwärlich und unhaylsam zu handlen, auch geferlich ist.“ Nur wenn er direkt mit den Worten der Heiligen Schrift des Irrtums überführt werden könne, wäre er zum Widerruf bereit. Und mit den Worten „Got kumm mir zuhülf. Amen. Da bin ich“ wendet sich Luther zum Gehen. Das zu dieser Schlüsselszene oft zitierte Lutherwort „Hier stehe ich, ich kann nicht anders, Gott helfe mir, Amen“ findet sich in dieser Form erst auf einem Holzschnitt aus dem Jahre 1557.

Luthers Stellungnahme am zweiten Tag. Lizenz CC-BY-NC-SA

Luthers Stellungnahme am zweiten Tag. Lizenz CC-BY-NC-SA

Die Folge der Weigerung Luthers war das Wormser Edikt, in dem die Reichsacht über ihn verhängt wurde. Durch einen Schutzbrief wurde Luther noch für 21 Tage freies Geleit zugesichert, danach galt er als „vogelfrei“.

Der in Augsburg erschienene Druck gibt das Verhör Luthers in der deutschen Übersetzung von Georg Spalatin wieder und enthält ein auf 1521 datiertes Porträt Martin Luthers, das ihn mit einem aufgeschlagenem Buch – vermutlich der Bibel – und noch mit der Tonsur und in der Kutte der Augustinereremiten zeigt. Auf eine insgesamt hastige Herstellung dieses „Berichts aus Worms“ dürfte der extrem schräg geratene Abdruck in unserem Exemplar hindeuten.

Vom 3.2. bis 2.4.2017 können Sie dieses und viele weitere Objekte zu Luthers Auftritt in Worms selbst bei uns in der Staatsbibliothek in Augenschein nehmen.

Schlagworte: Ausstellung, Geschichte, Kulturelles Erbe, Martin Luther, Reformation, Reichstag zu Worms, Theologie
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