Frühe Schriften der von Martin Luther initiierten Reformation – Übergabe der UNESCO-Urkunde an die Staatsbibliothek

Am Abend des 17. März überreichte die deutsche UNESCO-Kommission den beteiligten deutschen Bibliotheken und Archiven die Urkunden über die Aufnahme der von ihnen bewahrten Zeugnisse des schriftlichen Kulturerbes in das  Weltdokumentenerbe „Frühe Schriften der von Martin Luther initiierten Reformation“.

Im Refektorium des Lutherhauses in Lutherstadt Wittenberg sprachen zu den Vertreterinnen und Vertretern der gewürdigten Institutionen der Vizepräsident der deutschen UNESCO-Kommission, Prof. Dr. Christoph Wulf, der Justizminister und Reformationsbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Gerhard Robbers, der Direktor des Staatsarchivs Bremen und stellv. Vorsitzende des Memory of the World-Nominierungskomitees, Prof. Dr. Konrad Elmshäuser , Frau Prof. Dr. Irene Dingel (Leibniz-Institut für Europäische Geschichte in Mainz) sowie der Vorstand und Direktor der Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt, Dr. Stefan Rhein. Die Wortbeiträge wurden musikalisch umrahmt durch Mitglieder der Wittenberger Hofkapelle unter der Leitung von Thomas Höhne.

Beim Festakt in Wittenberg war die Staatsbibliothek vertreten durch Generaldirektorin Barbara Schneider-Kempf (mittig). - Foto: Cornelia Kirsch

Die Urkunde der UNESCO, unterzeichnet von Generaldirektorin Irina Bokova.

Ausgewählte Schriften Martin Luthers sind in das Weltregister des Dokumentenerbes der UNESCO aufgenommen worden. Die 14 Schriften, darunter aus den Sammlungen der Staatsbibliothek zu Berlin ein Handexemplar Luthers der Hebräischen Bibelausgabe sowie ein Plakatdruck der 95 Ablassthesen, ferner die Bibelübersetzung und seine Schrift an die Ratsherren zur Einrichtung von Schulen, sind Meilensteine der Reformation. Sie stehen für verschiedene Facetten der Reformation und sind in ihrer inhaltlichen Aussage und historischen Überlieferung einzigartig und unersetzbar. Über die Aufnahme der ihnen anvertrauten Dokumente freuen sich: Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Anhaltische Landesbücherei Dessau, Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Herzogin Anna Amalia Bibliothek – Klassik Stiftung Weimar, Forschungsbibliothek Gotha, Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar, Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt, Universitätsbibliothek Heidelberg, Stadtbibliothek Worms und Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena. Der Antrag wurde maßgeblich vom Leibniz-Institut für Europäische Geschichte Mainz erarbeitet.

 

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