Einigkeit und Recht und Freiheit: Die Staatsbibliothek zu Berlin und ihre Handschrift von Hoffmann von Fallerslebens ,Lied der Deutschen‘

Ein Beitrag aus dem Bibliotheksmagazin von Dr. Martin Hollender

Wann immer Deutschland demokratisch verfasst war – in der Weimarer Republik, in der Bonner Republik (der alten Bundesrepublik) oder in der wiedervereinigten Berliner Republik – stets trugen die höherwertigen Münzen, ob Deutsche Mark oder Euro, in ihre Schmalseite eingraviert die Inschrift ,Einigkeit und Recht und Freiheit‘ und kündeten so nach innen wie nach außen vom Credo des demokratischen Staates. Allein 1,6 Milliarden deutsche Zwei-Euro-Münzen kursieren als numismatische Botschafter Deutschlands derzeit durch Europa.

Einigkeit und Recht und Freiheit – in unser aller Portemonnaies. – Foto: Carola Seifert, SBB-PK / Lizenz: CC BY-NC-SA

Einigkeit und Recht und Freiheit – in unser aller Portemonnaies. – Foto: Carola Seifert, SBB-PK / Lizenz: CC BY-NC-SA

Es stammt diese poetische Staatsräson von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben, 1798 als Sohn des Kaufmanns und Gastwirtes Heinrich Wilhelm Hoffmann in Fallersleben, heute ein Stadtteil von Wolfsburg, geboren. ,Einigkeit und Recht und Freiheit‘ – diese milliardenfach geprägten Worte sind Bestandteil eines der wirkungsgeschichtlich wohl bedeutendsten deutschen Gedichte aller Zeiten, des Liedes der Deutschen. Im Sommer 2016 feierte das Gedicht seinen 175. Geburtstag; eine eigenhändige Niederschrift des Dichters wird seit 113 Jahren von der Staatsbibliothek zu Berlin als besonderes Juwel unter ihren zahllosen Schätzen gehütet.

Im Spätsommer 1841 unternimmt Hoffmann von Breslau aus eine Badekur nach der Insel Helgoland; mit im Gepäck die Schreibkladde für seine Gedichte, eine Art poetisches Tagebuch. In seinen Lebenserinnerungen blickt er auf jene Tage zurück:

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben. Lithographie von John O’Stückenberg, um 1832; nach einem Gemälde von Ernst Resch. - Lizenz: CC BY-NC-SA

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben. Lithographie von John O’Stückenberg, um 1832; nach einem Gemälde von Ernst Resch. – Lizenz: CC BY-NC-SA

„Vom 11. August bis 5. September in Helgoland. (…)

Wenn ich dann so wandelte einsam auf der Klippe, nichts als Meer und Himmel um mich sah, da ward mir so eigen zu Muthe, ich mußte dichten und wenn ich es auch nicht gewollt hätte. So entstand am 26. August das Lied: ‚Deutschland, Deutschland über Alles!‘ (…)

Am 28. August kommt [der Hamburger Verleger Julius] Campe mit dem Stuttgarter Buchhändler Paul Neff. (…)

Am 29. August spaziere ich mit Campe am Strande. ‚Ich habe ein Lied gemacht, das kostet aber 4 Louisd‘or.‘ Wir gehen in das Erholungszimmer. Ich lese ihm: ‚Deutschland, Deutschland über Alles‘ und noch ehe ich damit zu Ende bin, legt er mir die 4 Louisd‘or auf meine Brieftasche. (…)

Ich schreibe es unter dem Lärm der jämmerlichsten Tanzmusik ab, Campe steckt es ein, und wir scheiden. Am 4. September bringt mir Campe das [gedruckte] Lied der Deutschen mit der Haydn‘schen Melodie in Noten (…).“

 

 

„Ich schreibe es unter dem Lärm der jämmerlichsten Tanzmusik ab“ – bereits am 29. August 1841 existierten mithin bereits zwei Niederschriften des Gedichts: jene Urschrift Hoffmanns (hinein vermutlich in die noch heute vorhandene Schreibkladde jener Tage, sein lyrisches Tagebuchjournal) und die Abschrift für seinen Verleger. Letztere ist im Jahr 1842 beim großen Brand der Stadt Hamburg verbrannt. Gesichert ist allein die Existenz mehrerer mehr oder minder identischer Niederschriften, denn in den noch verbleibenden 33 Jahren zwischen 1841, dem Entstehungsjahr des Gedichts, und dem Tode Hoffmanns 1874 mag er noch so manches Mal das Lied der Deutschen als sehr persönliche Freundesgabe niedergeschrieben und verschenkt haben – ein unter Dichtern durchaus übliches Procedere. Doch es spricht ein Indiz sehr deutlich für die Annahme, dass es sich bei dem Berliner Exemplar um die erste Reinschrift Hoffmanns handelt. Wenig plausibel ist es, dass er das Gedicht, so wie es sich uns präsentiert – ohne jede Streichung, Korrektur und Überarbeitung nämlich – niedergeschrieben hat. Vielmehr wird es, vermutlich auf einem losen Blatt, eine seit jeher und bis heute unbekannte Entwurfsfassung gegeben haben, ein zunächst noch unfertiges Produkt mit den gängigen Tilgungen, Alternativentwürfen und lyrischen Varianten, dem dann schlussendlich, als Hoffmann nach mancher Verbesserung mit dem eigenen Werk hinreichend zufrieden war, die ‚saubere‘ Übertragung in sein lyrisches Tagebuch folgte. Datiert „Helgoland 26. Aug. 41“, war die Endfassung würdig, in das so bezeichnete „grosse Manuscript der Lieder Hoffmanns“, II. Band XI‑XIX, 11.9.1840 – 26.1.1842, Einzug zu finden. So wenig die Umstände der Entstehung auch gesichert sind: Ganz offensichtlich diente ihm dieses Diarium als täglicher Wegbegleiter, in das hinein die Endprodukte der lyrischen Produktion kontinuierlich verzeichnet wurden. Jene Einzelblätter hingegen, von denen wir wissen, dürften nachträglich entstandene Widmungsexemplare an seine confrères darstellen. – Gesichert ist, neben dem Berliner Exemplar, die Existenz weiterer Niederschriften in der Bibliotheca Bodmeriana in Cologny bei Genf (aus der Autographensammlung von Stephan Zweig) sowie in der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund. Weitere Ausfertigungen mögen sich in Privatbesitz befinden.

Im Jahr 1903 erwarb die Königliche Bibliothek vom Sohn Hoffmanns den umfangreichen schriftlichen Nachlass – beinhaltend auch jenes lyrische Tagebuch der beginnenden vierziger Jahre des 19. Jahrhunderts mit dem Lied der Deutschen. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Handschrift nicht nach außerhalb Berlins ausgelagert, sondern verblieb auf der Straße Unter den Linden und wechselte allein auf die andere Straßenseite, in den Panzerkeller des Reichswirtschaftsministeriums. Das Gebäude an der Charlottenstraße/Ecke Unter den Linden war bis 1933 von der Deutschen Bank bzw. der Disconto-Gesellschaft genutzt worden und verfügte somit über eine unüblich starke Armierung des Tresorkellers. Nach Kriegsende wurde das Manuskript nach gegenüber, in das Haus Unter den Linden, zurückgeführt: in die Öffentliche Wissenschaftliche Bibliothek, seit 1954 die Deutsche Staatsbibliothek der DDR. Dort freilich wurde die Handschrift tabuisiert und über Jahrzehnte hinweg weder öffentlich ausgestellt noch in Katalogen beschrieben oder abgebildet. Da in der DDR das Singen bzw. Abspielen des Liedes der Deutschen als der Nationalhymne der Bundesrepublik seit 1952 unter Strafe stand, wurde die Handschrift zwar sorgsam gehütet, doch zählte sie nicht zum präsentationswürdigen nationalen Kulturerbe der DDR. Es ist eine Ironie der Geschichte, dass das Lied der Deutschen, von Walter Ulbricht als ‚NATO-Hymne‘ verunglimpft, 40 Jahre in jenem Teil Deutschlands verwahrt – und verschwiegen – wurde, der fürchten musste, dass die Umsetzung des Hoffmannschen Credos ,Einigkeit und Recht und Freiheit‘ von der eigenen Bevölkerung eingefordert werden könnte. – Es lag nahe, das Lied der Deutschen auch und gerade im wiedervereinigten Deutschland als Hymne zu nutzen: Denn der Demonstrationsruf „Wir sind ein Volk!“ proklamierte jene Forderungen, die Hoffmann von Fallersleben schon knapp 150 Jahre zuvor erhoben hatte: die Herstellung der nationalen Einheit im Kontext bürgerlicher Freiheitsrechte. Erst seit der Wiedervereinigung erfährt das Blatt endlich die ihm gebührende Wertschätzung und es mag zuversichtlich stimmen, dass ein Autograph des Liedes der Deutschen heute in Berlin beheimatet ist, in einer einstmals geteilten Bibliothek in einer einstmals geteilten Stadt, der heute geeinten und freien und rechtssicheren Hauptstadt eines einst geteilten Landes. Hoffmann von Fallerslebens Sehnsucht nach Einigkeit, nach Recht und nach Freiheit hat sich, trotz gewiss mancher Unvollkommenheit, erfüllt. Auch hieran sei erinnert, 175 Jahre nach der Entstehung des Gedichts.

Hoffmann von Fallersleben, Heinrich: Das Lied der Deutschen, 1841. - SBB-PK, Signatur: Nachl. Hoffmann von Fallersleben, Heinrich, Nr. 70. - Public Domain

Hoffmann von Fallersleben, Heinrich: Das Lied der Deutschen, 1841. – SBB-PK, Signatur: Nachl. Hoffmann von Fallersleben, Heinrich, Nr. 70. – Public Domain


Allein der 1914 aus ihr herausgelöste (und seither separat archivierte) Papierbogen mit dem ,Lied der Deutschen‘ befindet sich heute in der Staatsbibliothek zu Berlin; die im Zweiten Weltkrieg nach Schlesien ausgelagerte Schreibkladde Hoffmanns wird heute in der Jagiellonenbibliothek in Krakau verwahrt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wohl kein deutsches Gedicht ist im In- und Ausland so bekannt und zugleich so polarisierend und strittig. Sprach- und meinungslos lassen die Verse niemanden und zu wohl keinem anderen Gedicht haben sich derart viele namhafte Persönlichkeiten jenseits der wissenschaftlichen Germanistik geäußert: Wilhelm Furtwängler und Friedrich Nietzsche, George Bernard Shaw, Heinrich Böll und Franz-Josef Strauß, Alfred Tetzlaff (das ‚Ekel Alfred‘) und Kurt Tucholsky, Thomas Mann und Sohn Golo, Karl Jaspers und Winston Churchill. Es ist die erste Strophe des Liedes der Deutschen nicht per se diskreditiert, denn erst die Rezeption des Liedes, seine Verquickung mit dem Horst-Wessel-Lied und seine Usurpation als lyrischen Expansionsbegleiter während zweier Weltkriege – gipfelnd im so genannten  Panzerjägerlied („Von der Maas bis an die Memel,/ Von der Etsch bis an den Belt/ stehen deutscher Männer Söhne/ gegen eine ganze Welt“) hat die Verwendung des Gedichts als Nationalhymne mit der Gesamtheit der Strophen desavouiert.

„Deutschland über alles“ – es bedeutete diese Parole in den Tagen ihrer Entstehung nicht mehr als die Überzeugung, dass mitunter das Ganze mehr ist als die Summe seiner Teile. „Deutschland über alles“ ist der dichterische Ausdruck einer politischen Überzeugung, des patriotischen Glaubens an die Qualitäten eines Nationalstaats jenseits der Königreiche und der Fürstentümer wie Hohenzollern-Hechingen, Reuß ältere Linie, Schaumburg-Lippe, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck und manch weiterer – drei Dutzend souveräne staatliche Gebilde umfasste der Staatenbund des Deutschen Bundes seinerzeit. Deutschland war in den Augen Hoffmanns ein ferner Wunsch, denn Deutschland als Projektion bedeutete ihm mehr als Hessen, Baden oder Sachsen. Als höchstes nur denkbares Gut galt ihm ein Nationalstaat, in dem überdies gravierende Desiderate wie die Gleichheit vor dem Gesetz oder die Meinungsfreiheit, die uns Heutigen zur Selbstverständlichkeit geworden sind, dereinst verwirklicht worden sind. Das Lied der Deutschen besingt mithin keine imperialen Gelüste und fordert keine territoriale Expansion in Europa oder Übersee, sondern beschreibt allein – mit ein wenig dichterischer Freiheit – den damaligen Status quo der deutschen Sprachgrenzen, innerhalb derer freilich eine bunte Kleinstaaterei wucherte und nicht der von Hoffmann ersehnte Nationalstaat auf der Basis von Einigkeit, Recht und Freiheit. Die Pervertierung der hoffmannschen Ideale nach 1914 und erneut nach 1933 dürfen dem Dichter, der damals bereits seit 60 Jahren verstorben war, nicht zum Vorwurf gemacht werden. An der Vereinnahmung des lauteren Patriotismus hoffmannscher Natur für die Weltbeherrschungsbestrebungen des Nationalsozialismus ist der Dichter gänzlich unschuldig. Doch in der Tat gelang die Instrumentalisierung des Deutschlandliedes auf sehr erfolgreiche Weise, und makabrerweise mag mancher nach 1939 die erste Strophe des Gedichtes wie einen Ablaufplan für die Eroberung Europas gelesen haben. 1942 reichte Deutschland nicht mehr von der Maas bis zur Memel und nicht länger von der Etsch bis zum Belt, sondern von der Biskaya bis zum Ural und vom Nordkap bis zur Sahara. Die Saat, die der ideologisch vereinnahmte Hoffmann ungefragt gesät hatte, ging für einige Jahre auf. 1945 wurde Deutschland befreit – befreit auch von der politischen Indienststellung des Deutschlandliedes. Eben jenes Gedicht dann – unter Aussparung der ‚beschädigten‘ ersten Strophe – in der jungen Bundesrepublik Deutschland erneut zur Nationalhymne zu erklären, bedeutete seine Rehabilitierung und zugleich seine Redemokratisierung.

Bald nach 1945 erhielt der unbefleckte Teil des Gedichts in der jungen Bundesrepublik eine neue Qualität, denn er wurde visionär aufgeladen: Die Einigkeit des Vaterlandes drohte durch die Gründung zweier deutscher Staaten zu scheitern; in der Sowjetischen Besatzungszone und nachmaligen DDR wurden Recht und Freiheit durch Unrecht und Unfreiheit abgelöst. Jene dritte Strophe war plötzlich von tagesaktueller Relevanz und gemahnte an das Wiedervereinigungsgebot in der Präambel des Grundgesetzes: „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“

Es mag in den Nachkriegsjahren zudem manchem Heimatvertriebenen – in West wie in Ost – der Hinweis auf die 1945 verlorene Memel als Ostgrenze des deutschen Sprachraums – stellvertretend auch für schlesische und sudetendeutsche Flüsse – Trost gespendet haben. Doch jenen Menschen, denen die erste Strophe des Deutschlandliedes eine Reminiszenz an die alte Heimat war, wurden mitunter revanchistische Gelüste unterstellt. Gerade weil die dritte Strophe in den Jahren des Nationalsozialismus keine Verwendung fand – hätte sie doch in der Diktatur ein staatliches Bekenntnis zu Recht und Freiheit bedeutet –, bieten sich jene damals verfemten Zeilen heute als mahnende Erinnerung wie auch als ziviles zukunftsweisendes Motto in besonderer Weise als Hymne an. Die dritte Strophe bringt, so Richard von Weizsäcker 1991, die „Werte verbindlich zum Ausdruck, denen wir uns als Deutsche, als Europäer und als Teil der Völkergemeinschaft verpflichtet fühlen“.

Jede Generation singt ihr eigenes Lied der Deutschen, immer wieder neu, doch heute auch eingedenk des historischen Hintergrunds. Das Gedicht sei, so Ruth Klüger, „ein Palimpsest, wo die Phasen eines erst anschwellenden, dann aus allen Fugen geratenen und wieder abflauenden Nationalismus übereinander auf dasselbe Blatt geschrieben sind, ein poetisches Vexierspiel für Kenner deutscher Geschichte“.

Exakt 175 Jahre nach seiner Entstehung präsentierte die Staatsbibliothek die Gedichthandschrift am 26. und 27. August 2016 in einer kleinen Jubiläumsausstellung. Die enorme Medienresonanz führte zu Berichten sogar in der Tagesschau. Zugleich publizierte die Bibliothek ein mit einem Begleitheft versehenes Faksimile des Gedichtblattes (Berliner Faksimiles, 11) – es kann für fünf Euro plus Versandkosten bestellt werden unter publikationen@sbb.spk-berlin.de.

Der Autor ist wissenschaftlicher Referent in der Generaldirektion der Staatsbibliothek zu Berlin

 

Generaldirektorin Schneider-Kempf präsentiert den Vertreterinnen und Vertretern der Printmedien, des Hörfunks und des Fernsehens die Handschrift des ‚Liedes der Deutschen‘. - – Foto: SBB-PK / Lizenz: CC BY-NC-SA

Generaldirektorin Schneider-Kempf präsentiert den Vertreterinnen und Vertretern der Printmedien, des Hörfunks und des Fernsehens die Handschrift des ‚Liedes der Deutschen‘. – Foto: SBB-PK, Fotostelle / Lizenz: CC BY-NC-SA

 

Dieser Artikel erschien ursprünglich im Bibliotheksmagazin 2017,1 (S. 5–10).
Das Bibliotheksmagazin erscheint gedruckt und in einer parallelen Online-Ausgabe.

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